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veröffentlicht am 29.05.2020

Zahlungsunfähigkeit? Das sollten Sie als Unternehmer darüber wissen

Eine Zahlungsunfähigkeit kann viele Gründe haben. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff und wie können Sie als Unternehmer rechtzeitig und richtig handeln? Wir haben die Antworten und möchten Sie gerne über das Thema Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmern aufklären. So erhalten Sie den idealen ersten Überblick und können die Situation in Ihrem Unternehmen besser einschätzen. Zudem gehen wir auf die verschiedenen Gründe einer Zahlungsunfähigkeit und dessen Folgen ein.

Grundsätzlich liegt eine Zahlungsunfähigkeit dann vor, wenn die vom Schuldner eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Gläubigern nicht geleistet werden können. In diesem Fall fehlen die notwendigen (liquiden) Mittel zur Leistung und eine Zahlungsunfähigkeit entsteht. Dieser Begriff bezieht sich auf die Wirtschaft und ist insbesondere bei den Unternehmern bekannt. Abzugrenzen ist die Unfähigkeit der Zahlung von dem fehlenden Willen zur Zahlung. Hier kann der Schuldner zahlen, möchte die Leistungen an den Gläubiger jedoch nicht vornehmen. Bei der Zahlungsunfähigkeit besteht jedoch der Wille zur Leistung, allerdings sind die fehlenden Mittel ursächlich für die Nichtleistung.

 

Diese gesetzlichen Regelungen bestimmen eine Zahlungsunfähigkeit

Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit findet sich im Insolvenzrecht wieder. Insbesondere die Norm des § 17 Absatz 2 der Insolvenzordnung bestimmt eine genaue Definition dieses Begriffs und ermöglicht so eine angepasste Auslegung. Demnach liege eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsansprüche zu leisten. Insolvenzrechtlich wird hier jedoch unterschieden, ob diese Unfähigkeit zur Leistung von kurzer oder eher dauerhafter Natur ist. Ist beispielsweise die Zahlung lediglich in einigen Tagen nicht vorzunehmen, liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor. Hier ist der Zeitraum der Nichtzahlung abzusehen und liegt in naher Zukunft. Demnach sei eine Zahlungsunfähigkeit erst gegeben, wenn in einem unbestimmten längeren Zeitraum vom Schuldner keine Leistung aufzubringen ist. Diese Auslegung unterstützt der BGH in seiner Rechtsprechung und macht diese Auslegung zu einem festen Bestandteil der Begriffsbestimmung.

Liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, muss der Unternehmer einen Insolvenzantrag stellen und diese Unfähigkeit als Grund aufführen. Neben der Zahlungsunfähigkeit können auch Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit als Grund für einen Insolvenzantrag dienen.

 

Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz: Ein Überblick für Unternehmer

Ob in der Gastronomie, im Handwerk oder auch in der Industrie – der Begriff der Insolvenz ist wohl jedem Unternehmer bekannt. Kann ein Unternehmer seine Schulden und Verbindlichkeiten über einen längeren Zeitraum nicht begleichen, liegt eine Insolvenz vor. Ein finanzieller Ausgleich für den oder die Gläubiger wird im Rahmen eines Insolvenzverfahrens festgelegt. Die Bestimmungen und Regelungen finden sich in der Insolvenzordnung. Nach der Durchführung des Verfahrens findet eine Bekanntmachung des jeweiligen Unternehmens beim Amtsgericht statt.

Mit Industrieauktionen können Maschinen und Lagerbestände im Insolvenzverfahren erfolgreich verwertet und innerhalb eines kurzen Zeitraums der Verkauf zu bestmöglichen Preisen ermöglicht werden. Doch auch Unternehmensverkäufe können sowohl für den Käufer als für den Verkäufer positiv sein. So können finanzielle Entscheidungen effektiv beeinflusst werden.

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Klassische Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit

Sie möchten einer Zahlungsunfähigkeit und einer damit häufig verbundenen Insolvenz vorbeugen und Ihr Unternehmen entsprechend neu ausrichten? Dann ist es sinnvoll, wenn Sie sich mit den klassischen Gründen einer Zahlungsunfähigkeit auseinandersetzen. Zudem ist es in diesem Zusammenhang immer ratsam, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Besonders häufig ist ein zu hohes Geschäftsrisiko ursächlich für erhebliche Zahlungsunfähigkeiten. Insbesondere fehlende Planung sowie eine gewisse Überschätzung können die Liquidität erheblich beeinflussen. Daher sollten Sie bereits im Vorfeld beispielsweise die passende Unternehmensform wählen. Ob OHG, KG oder auch GmbH – Unternehmensformen sind vielseitig und bieten die verschiedensten Vor- und Nachteile. Daher sollten Sie sich intensiv mit diesen Formen auseinandersetzen.

 

Doch nicht nur die Unternehmensform hat einen Einfluss auf die Liquidität:

Eine ausreichende und langfristige Planung der Unternehmensstrukturen, der Arbeitsabläufe und auch ein weiterer Blick auf das Marktumfeld wirken sich auf mögliche Zahlungsunfähigkeiten aus. Eine genaue Strukturierung Ihres Unternehmens der Entscheidungsfindung in Ihrem Unternehmen und beugen Liquiditätsmängeln vor.
 

Zudem ist das wohl wichtigste Mittel zur Vermeidung einer Insolvenz das Controlling.

Hier gewinnen Sie notwendige Zahlen, Ziele und Ergebnisse. Nur mit einem ausreichenden Überblick über die Unternehmenslage können Sie entsprechend Handeln und auch Zahlungsengpässe vorhersehen. Nutzen Sie die Planung und Koordination in Ihrem Unternehmen für einen langfristigen Erfolg und verhindern Sie so effektiv Zahlungsunfähigkeiten.

 

Führen will gelernt sein: Daher ist die Notwendigkeit von qualifizierten Führungskräften keinesfalls zu unterschätzen. Insbesondere in der heutigen Arbeitswelt ist der Fokus auf die Kreativität und Ideenvielfalt der einzelnen Mitarbeiter unumgänglich. Nutzen Sie diese zur Optimierung von Arbeitsprozessen oder auch zur Fehlerbehebung. Ihre Mitarbeiter sind Ihr Kapital: Daher sollten Sie diese entsprechend behandeln und Ihre Unternehmenssituation so nachhaltig verbessern.

 

Bildnachweis: (© Andreas Gruhl – stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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