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veröffentlicht am 19.06.2020

Die Dienstleistungen der Nachlassverwertung

Der Tod eines Familienangehörigen ist eine schwierige Angelegenheit, die neben emotionaler Belastung auch logistische Konsequenzen mit sich bringen kann. Beim Versterben eines Verwandten steht schnell die Frage im Raum, was mit dem Hab und Gut und dem Hausrat des Verstorbenen geschehen soll. Oft ist hierbei ein gewisses Maß an Schnelligkeit gefragt, wenn die verstorbene Person beispielsweise in einer Mietwohnung gelebt hat.

Um Sie im Falle eines solchen Todesfalls zu entlasten, gibt es mit der Nachlassverwertung bzw. Nachlassauflösung einen ganzen Dienstleistungsapparat, der sich um die Räumung von Objekten, dem Verkauf oder die Weitergabe an die Erben kümmert. Dabei steht das Interesse der Erben klar im Vordergrund. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Arbeitsweise der Nachlassverwertung und wie diese im konkreten Todesfall vorgehen.

 

Nachlassverwertung – So läuft eine Nachlassverwertung ab

Auch wenn in manchen Fällen in der Nachlassverwertung ein gewisses Maß an Zeitdruck herrscht, so steht dabei das Interesse der Erben im Vordergrund und es sollen keine unbewussten Schätze, die sich im Besitz des Verstorbenen befanden, übersehen werden. Aus diesem Grund stellt die erste Maßnahme, die ein Nachlassverwertungs-Dienstleister vornimmt, die Inspektion des Eigentums des Verstorbenen dar. Dies geschieht im Beisein oder in Absprache mit den Angehörigen und Erben, sodass keine geliebten Familienerbstücke oder andere Gegenstände, die in den Besitz der Erben übergehen sollen, unter den Hammer kommen. Als Folge dessen wird eine Schätzung des Werts der hinterlassenen Besitztümer des verstorbenen vorgenommen.

 

Die Schätzung bei der Nachlassauflösung

Bei der Schätzung des Nachlasses wird der Wert des verbleibenden Hab und Gut des Verstorbenen, der nicht direkt in den Besitz der Erben übergehen soll, geschätzt. Dabei inventarisieren, katalogisieren und schätzen die Experten der Nachlassverwertung jeden einzelnen Gegenstand und können auf diese Weise einen zuverlässigen Wert des Besitzes des Verstorbenen ermitteln. In der Regel sieht das Prozedere dabei vor, dass die Nachlassverwertung einen Festpreis formuliert, für den das Hab und Gut des Verstorbenen an den Dienstleister der Nachlassverwertung übergeht. Dies bietet einige Vorteile:

So kann auf diese Weise ein verbindlicher Preis für die Erben des Verstorbenen erzielt werden. Darüber hinaus beschleunigt diese Arbeitsweise der Nachlassverwertung den Ablauf immens, da alle Besitztümer des Verstorbenen komplett an den Betrieb der Nachlassauflösung übergehen und somit keine Einzelverkäufe abgewartet werden müssen. Dies ist besonders bei der oben umrissenen Situation hilfreich, wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt hat.

 

Wie ist der weitere Verlauf einer Nachlassverwertung?

Nach dem sich Nachlassverwerter und Erben über einen verbindlichen Festpreis geeignet haben, erfolgt die Räumung des verbliebenen Guts des Verstorbenen aus deren Räumlichkeiten. Dies geschieht aufgrund der Erfahrung und der Kompetenz des Nachlassverwertungs-Dienstleisters in schneller und zuverlässiger Manier, sodass für die Hinterbliebenen des Verstorbenen der gering möglichste Aufwand und eine möglichst kleine Belastung stattfindet.

Die in der Nachlassverwertung erworbenen Gegenstände werden in der Folge durch den Nachlassverwerter versteigert oder weiterverkauft, sodass die oft noch gut intakten Gegenstände an anderer Stelle wieder zum Einsatz kommen können.

 

Beratung zur Nachlassverwertung

Wenn Sie einen Todesfall in Ihrem Umfeld zu verzeichnen haben, möchten wir Ihnen unser offenkundiges Beileid aussprechen. Sollten Sie im Zuge des Todes eines Familienangehörigen Hilfe bei der Nachlassverwaltung benötigen, stehen wir Ihnen von HÄMMERLE mit unserer Erfahrung und Expertise im Bereich der Nachlassverwertung zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie über unser Angebot zur Nachlassverwertung in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

Bildnachweis: (© bzzup – stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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