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veröffentlicht am 24.06.2020

Die Sicherheitsübereignung verständlich erklärt

Vielleicht haben Sie bereits von der sogenannten Sicherheitsübereignung gehört. Vielleicht sagt Ihnen der Begriff Sicherheitsübereignung aber auch nichts, obwohl Sie schon einmal eine Sicherheitsübereignung eingegangen sind, ohne es zu wissen.

Im folgenden Blogbeitrag wollen wir Ihnen das Konzept der Sicherheitsübereignung einfach erklären und somit eine verständliche Sicherheitsübereignungs-Definition schaffen. Diese soll Ihnen anhand von Beispielen erläutern an welchen Stellen die Sicherheitsübereignung im privaten Alltag, aber auch im beruflichen Kontext eine Rolle spielt.
 

Wann ist eine Sicherheitsübereignung von Bedeutung?

Sicherheitsübereignungen werden in der Regel im Kontext von Krediten vereinbart. Insbesondere dann, wenn für den Kreditgeber, bei dem es sich in der Regel um eine Bank handelt, ein Risiko bezüglich der Entwicklung der finanziellen Situation des Kreditnehmers im Kreditzeitraum gibt. Dies kann im akuten Fall eine große Bandbreite an Beispielen abdecken. So können Sicherheitsübereignungen im beruflichen Kontext zum Beispiel dann vereinbart werden, wenn für Firmen neue Maschinen über einen Kredit angeschafft werden sollen. Im privaten Kontext kann aber auch der Kredit für ein neues Fahrzeug als Beispiel für eine Sicherheitsübereignung betrachtet werden

 

Sicherheitsübereignung – Das juristische Konzept von Besitz und Eigentum

Um die Funktion einer Sicherheitsübereignung zu verstehen, ist es sinnvoll sich zunächst die juristischen Konzepte von Besitz und Eigentum zu vergegenwärtigen: Während diese beiden Begriffe im alltäglichen Sprachgebrauch weitestgehend synonym verwendet werden, gibt es rechtlich betrachtet gravierende Unterschiede. Der Eigentümer eines Objekts oder Sache ist diejenige Person, die laut § 903 BGB über ein umfassendes Herrschaftsrecht verfügt und mit diesem verfahren darf, wie er oder sie möchte. Dahingegen ist der Besitzer gemäß 854 Abs. 1 BGB diejenige Person, die über eine sogenannte tatsächliche Gewalt über die Sache verfügt. Diese hat jedoch nicht das umfassende Herrschaftsrecht eines Eigentümers.

 

Was bedeutet das für die Sicherheitsübereignung?

Die eigentliche Sicherungsübereignung ist ein dinglicher Vertrag. Mit diesem erwirbt der Gläubiger wie zum Beispiel die Bank das Eigentum an beispielsweise einer Maschine. Zur Eigentumsübertragung bedarf es gemäß § 929 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Übergabe der entsprechenden Sache (der Maschinen) und das beidseitige Einverständnis, dass die Bank Eigentümer werden soll. Damit erwirbt die Bank das oben beschriebenen umfassende Herrschaftsrecht über die Maschinen. Damit die kreditierte Firma die erworbenen Maschinen nutzen kann, gehen diese einvernehmlich in den unmittelbaren Besitz des Unternehmens über. Die Bank erwirbt lediglich mittelbaren Besitz im Sinne von § 930 BGB. Nach Abzahlung des Kredits wird das Eigentum an den erworbenen Maschinen unter den im Vertrag festgehaltenen Umständen an den Kreditnehmer überschrieben.

Sollte es über den Zeitraum des laufenden Kredits zu einer Zahlungsunfähigkeit seitens des Schuldners kommen, fungiert die Sicherheitsübereignung auch als Berechtigung zur Verwertung der Sache jedoch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Bank dem Schuldner aufgrund einer akuten Verschlechterung der finanziellen Situation den Kredit kündigt. Resultierend aus dem umfassenden Herrschaftsrecht über das Eigentum (Im Beispiel die Maschinen), kann die Bank die Maschinen zum Verkauf anbieten, um die Kreditschulden zu tilgen.

 

Noch Fragen zur Sicherheitsübereignung?

Wir von HÄMMERLE sind Ihre Experten für alle Fragen rund um die Themen Industrie- und Insolvenzauktionen, Wertermittlung & Unternehmensverkäufe. Resultierend aus unserem Arbeitsfeld haben wir auch vermehrt mit dem Bereich der Sicherungsübereignung zu tun und können Ihnen bei Rückfragen zur Sicherheitsübereignung sowie unseren anderen Tätigkeitsfeldern zielführend zur Seite stehen.

Nehmen Sie den Kontakt zu uns auf. Unser freundliches und kompetentes Team freut sich auf Ihre Anfrage.

 

Bildnachweis: (© Panithan – stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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