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veröffentlicht am 02.07.2020

Den eigenen Betrieb verkaufen: Die nächsten Schritte planen

Als Betriebsinhaber oder Firmeneigentümer haben Sie ein Interesse daran, Ihr Unternehmen in verlässliche Hände zu geben. Oftmals ist die gesamte berufliche Existenz daran gekoppelt, die eigene Firma ein wesentlicher Teil der Altersvorsorge. Vorsicht ist in diesem Fall besser als Nachsicht, denn es lauern Fallstricke und Risiken – Aspekte, die beachten müssen, wenn Sie Ihren Betrieb verkaufen möchten.

HÄMMERLE gibt Ihnen eine Art Checkliste zum Unternehmensverkauf, geht auf wichtige Teilbereiche ein und macht Sie auf Gefahren aufmerksam, die sich durch proaktives Handeln leicht umgehen lassen.

 

Betrieb zu verkaufen? Grundsätzliche Überlegungen zu Beginn

Jeder Schachspieler weiß, dass es manchmal „Bauernopfer“ geben muss, um ein Ziel zu erreichen. Strategie und Zielsetzung sind eng damit verknüpft, sie geben die Stoßrichtung vor. Ähnlich ist es auch dann, wenn Sie Ihren Betrieb verkaufen möchten. Aus welchen Beweggründen heraus planen Sie diesen Schritt? Worauf kommt es Ihnen dabei an? Die Antworten auf jene Fragen stellen die Weichen für alles Weitere.

 

Hier die wesentlichen Gründe zum Firmenverkauf in der Übersicht:

Kurzum: Es macht einen Unterschied, ob Sie einen gesunden Betrieb verkaufen und sich beruflich neu orientieren, oder ob sich die Gründe eher aufgrund von fehlenden Entwicklungschancen, zu hohem Wettbewerb oder Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern ergeben. Wichtig sind hier insbesondere Haftungsfragen, aber auch kartell- und wettbewerbsrechtliche Fragen sowie die Wertermittlung zum Unternehmenswert.

 

Betrieb verkaufen: Fünf Schritte, die besonders wichtig sind

Oftmals gibt es Regelungen im Gesellschaftsvertrag (Satzung), die den Verkauf von Firmenanteilen unter Vorbehalt der übrigen Gesellschafter stellen oder besondere Fristen sowie Vorkaufsrechte vorsehen. Wenn das geklärt ist, geht es darum, das Feld potenzieller Interessenten zu lichten und weitere Schritte zu planen. Näheres dazu in den folgenden Absätzen.

 

Schritt 1: Nachfolger finden

In vielen Branchen braucht es absolutes Detailwissen und Know-how, um erfolgreich bestehen zu können. Nicht selten gibt es zudem Geschäftsbeziehungen, die vor allem personeller Natur sind. Der Wegfall eines Geschäftsführers/Gesellschafters nimmt dann natürlich Einfluss auf die zukünftigen Marktchancen. Achten Sie deshalb darauf, dass nicht nur das persönliche und fachliche Profil des Nachfolgers stimmt, sondern auch kleinere Soft-Skills.

Tipp: Es lohnt sich, einen Nachfolger begleitet ins Unternehmen zu integrieren und ihm sukzessive mehr Führungsaufgaben zu übertragen. So können Sie, bevor Sie den Betrieb verkaufen, aktiv Einfluss nehmen.

 

Schritt 2: Kaufvertrag vereinbaren und Rechtliches klären

In seltenen Fällen bringt ein geeigneter Nachfolger so viel Kapital mit, dass der Firmenverkauf „in einem Rutsch“ abgewickelt werden kann. In der Regel werden jährliche Abschläge vereinbart, auch andere Regelungen in Bezug auf Rentenzahlungen, Gewinnbeteiligungen und Co. sind möglich. Lassen Sie sich dazu unbedingt von einem versierten Fachanwalt für Gesellschaftsrecht beraten. Denkbar wären Treuhand-Konstruktionen, die einen schrittweisen Übergang der Firmenanteile ermöglichen.

Tipp: Der Unternehmenskaufvertrag sollte wichtige Punkte regeln, wie Wettbewerbsverbote, Mitwirkungspflichten, Gewährleistungen, Umsetzungsschritte als auch Haftungsfragen bzgl. Sonder- und Betriebsprüfungen. Ein Zusammenwirken von Fachanwalt und Steuerberater ist sinnvoll.

 

Schritt 3: Firmenwert realistisch ermitteln

Bis ins Detail ausformulierte Rechte und Pflichten sind schön und gut, doch wirklich wichtig ist eine Berechnungsgrundlage, aus der sich die wesentlichen Zahlen ergeben. Nicht selten entsteht Streit, wenn Kaufsummen über Jahre gestreckt werden und sich die wirtschaftliche Situation verändert – unabhängig davon, zu wessen Ungunsten dies ist. Legen Sie daher eindeutig fest, anhand welcher Daten (Gewinnermittlungen, Inventarverzeichnisse, etc.) sich der Kaufpreis bemisst.

Tipp: HÄMMERLE führt regelmäßig Wertermittlungen für Unternehmensteile oder ganze Betriebe durch. Aufgrund unseres langjährigen Know-hows und einem methodischen Vorgehen unterstützen wir Sie dabei, alle unternehmensrelevanten Aspekte ausreichend zu berücksichtigen. Etwaige Teilbereiche lassen sich vorab auch verwerten, etwa durch den Verkauf von Industriemaschinen. Erfahren Sie jetzt mehr über unsere Leistungen!

 

Schritt 4: Bilanzpositionen entwirren und transparent darstellen

Steuern einsparen und jede Möglichkeit nutzen, um Betriebskosten zu steigern: das kommt Ihnen bekannt vor? Nun, wenn Sie einen Betrieb verkaufen möchten, ist das eher zu Ihrem Nachteil. Faktoren, die darauf Einfluss nehmen, sind unter anderem die Nutzungsdauer für Maschinen, Fahrzeuge und Co., aber auch die Bewertungsmaßstäbe für Vorräte (Umlaufvermögen). Ebenso lassen sich Hilfsmaterialien aktivieren, was den Gewinn erhöht.

Kurzum: Schauen Sie, dass Sie möglichst einige Jahre, bevor das Betrieb zu verkaufen ist, nicht zu stark konservativ vorgehen. Schließlich werden mehrere Geschäftsjahre als Ganzes betrachtet. Ihr Steuerberater kann Ihnen Wege aufzeigen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu agieren.

 

Schritt 5: Betrieb verkaufen und Steuern sparen

Einflussfaktoren, die mögliche Steuern beim Betriebsverkauf beeinflussen, sind u.a. die Rechtsform, die Beteiligungshöhe, Freibeträge als auch Verlustvorträge. Es macht in einigen Fällen beispielsweise Sinn, den Betrieb in seine Einzelteile zu zerlegen und eigenständig zu verwerten. So lassen sich Haftungsfragen in Kontext einer Betriebsübernahme viel eher in Ihrem Sinne steuern. Doch auch über mehrere Jahre gelagerte Verkäufe sind sinnvoll, um Steuerbelastungen zu minimieren. Sprechen Sie das Vorgehen mit Ihrem Steuerberater deshalb frühzeitig durch.

 

Fazit: Betrieb verkaufen – aber mit Voraussicht!

Vertrag aufsetzen, Unterschriften darunter, Kaufpreis überwiesen – Ende gut, alles gut!? Eher nicht, denn wenn Sie einen Betrieb verkaufen, werden dadurch verschiedenste Rechtsverhältnisse tangiert.

Auf das, worauf Sie Einfluss nehmen können, sollten Sie jederzeit ein Auge haben: Passung des Nachfolgers, Ausrichtung des Unternehmens etc. Auf alle anderen Aspekte, die das Gesellschaftsrecht betreffen, steuerliche Faktoren und dergleichen gehören durch einen versierten Partner berücksichtigt.

Sie möchten Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge verwerten? Setzen Sie auf HÄMMERLE und unser internationales Netzwerk. Wir ermöglichen Verwertungen bis zu 30 Prozent oberhalb des gutachterlichen Zerschlagungswerts. Jetzt unverbindlich anfragen!

 

Bildnachweis: (© Kzenon – stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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