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veröffentlicht am 14.08.2020

Ablauf und Dauer: Wichtige Informationen zur Geschäftsinsolvenz

Werbung für Arzneimittel wird im Fernsehen gerne der Passus „Zu Risiken und Nebenwirkungen…“ beigefügt. Jeder weiß, dass es Haupt- und Nebenwirkungen gibt, die mit der Einnahme verbunden sind. Ähnlich verhält es sich mit der Geschäftsinsolvenz, die nicht nur das Unternehmen betrifft, sondern auch Organe wie Vorstand oder Geschäftsführung.

Es gilt: Bei Vorliegen eines der drei Insolvenzantragsgründe, also Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung, geht es in die „heiße Phase“ über. Doch die wenigsten wissen, was den Ablauf eines Insolvenzverfahrens beeinflusst und was hierbei von Bedeutung ist.

HÄMMERLE erklärt die Grundzüge, gibt Tipps für die Praxis und behandelt weitere Aspekte rund um Dauer und Ablauf eines Insolvenzverfahrens.

 

Die Grundlagen: Wann beginnt ein Insolvenzverfahren?

Viele Unternehmen haben bereits im Vorfeld der Insolvenz gewisse Schwierigkeiten, die sich auch deutlich sichtbar machen. Die Bitte um Ratenzahlungsvereinbarung, Anträge auf Stundung oder Kürzung als auch Entlassungen, Kurzarbeit oder Freistellungen können ein Indiz sein – sehr häufig ist es aber die Mischung aus einzelnen Aspekten, die den Ausschlag geben.

Erst mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht der Prozess in eine Phase über, wo die Insolvenzordnung (InsO) bedeutsam wird. Sowohl Gläubiger (sog. „Fremdantrag“, ausgenommen Insolvenzgrund „drohende Zahlungsunfähigkeit“) als auch der Schuldner selbst (sog. „Eigenantrag“) sind berechtigt, beim zuständigen Insolvenzgericht einen schriftlichen Antrag zu stellen. Die Prüfung erfolgt oftmals durch Beauftragung eines Gutachters – damit das Verfahren eröffnet werden kann, muss genügend Masse vorhanden sein.

Das Insolvenzverfahren und dessen Dauer werden nachfolgend von bestimmten Faktoren beeinflusst, die wir im nächsten Absatz näher beschreiben.

 

Ablauf eines Insolvenzverfahrens: Was folgt worauf?

Es gibt bestimmte Verfahrenseigenheiten, die nur selten eine Rolle spielen und nicht relevant sind, um ein grundlegendes Verständnis vom Ablauf eines Insolvenzverfahrens zu erhalten. Wir wollen im Folgenden daher die wichtigsten Schritte kurz skizzieren.

  1. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Gläubiger (nur bestimmte Insolvenzgründe) oder Schuldner
  2. Das Eröffnungsverfahren beginnt mit Antragseingang, ein Richter prüft die Zulässigkeit des Antrags, das Vorliegen eines Insolvenzgrunds sowie das Vorhandensein von ausreichend Masse (zur Deckung von Verfahrenskosten; Stundung ist möglich)
  3. Ggfs. Beauftragung eines Sachverständigen zur Klärung der Vermögensverhältnisse
  4. Ggfs. Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
  5. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, oftmals mit Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Anordnung von Verfügungsbeschränkungen

Die Dauer eines Insolvenzverfahrens kann auch relativ kurz ausfallen, wenn dieses abrupt endet. Möglich ist dies bei Zurückweisung des Antrags aufgrund von Unzulässigkeit, bei Abweisung des Antrags mangels Masse, bei Rücknahme des Antrags (bis zur Entscheidung möglich) oder durch Erlass eines Eröffnungsbeschlusses. Dieser beendet das Eröffnungsverfahren und markiert den „eigentlichen“ Beginn des Insolvenzverfahrens.

 

Exkurs: Eröffnungsbeschluss und Auswirkungen auf die Dauer des Insolvenzverfahrens

All die kleinen Schritte, die wir gerade skizziert haben, sind als Vorlauf für das eigentliche Insolvenzverfahren nötig. Erst mit Eröffnungsbeschluss wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der darauffolgend gewisse Schritte einleitet – die Wichtigsten finden Sie im Folgenden:

  1. Inbesitznahme des Vermögens des Schuldners (Insolvenzmasse)
  2. Prüfung und Verwaltung der Bestände
  3. Entscheidung über Beendigung oder Fortsetzung bestehender Verträge
  4. Prüfung der Anfechtung von Entnahmen aus dem Schuldnervermögen, sog. Insolvenzanfechtung
  5. Verwertung des Vermögens und Verteilung der Erlöse an die Gläubiger

Die Dauer eines Insolvenzverfahrens kann wesentlich verringert werden, wenn Insolvenzverwalter auf die Expertise eines Dienstleisters wie HÄMMERLE setzen. Mit unserem Know-how sowie einem international frequentierten Markt sind wir in der Lage, Industriegüter aller Art transparent und zeitnah zu Marktpreisen zu verwerten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

Was beeinflusst den Ablauf eines Insolvenzverfahrens?

Es ist denkbar, dass das Insolvenzgericht beispielsweise auf Schuldnerantrag anordnet, ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen. Die Gläubigerversammlung kann jedoch auch entscheiden, ob eine Fortführung oder Liquidation erfolgen soll. Mit Einreichen eines Insolvenzplans ist eine Sanierung im Insolvenzverfahren aber denkbar. In den weitaus meisten Fällen wird jedoch der Entschluss zur Liquidierung gefasst, darauf folgt eine Verwertung.

Die Forderungsanmeldung der Gläubiger muss schriftlich erfolgen, eine Prüfung findet zum sog. Prüfungstermin statt. Andere Gläubiger als auch der Insolvenzverwalter können jedoch Einspruch einlegen, sodass der anmeldende Gläubiger dazu gezwungen wird, seine Forderung bzw. die Feststellung seiner Forderung zur Insolvenztabelle gerichtlich einzufordern.

Zu beachten: Je zügiger ein Insolvenzverfahren bzw. der Ablauf der einzelnen Schritte erfolgt, desto eher findet eine Verwertung statt. Insolvenzverwaltern wird deshalb empfohlen, relevante Aufgaben wie Prüfung von Fremdansprüchen, Inventarisierung des Anlagevermögens sowie die Verwertung dessen in professionelle Hände zu geben. HÄMMERLE steht seit über 30 Jahren für hohe Verwertungserfolge bis zu 30 Prozent oberhalb des gutachterlichen Zerschlagungswerts!

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Bildnachweis: (©  magele-picture - stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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