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veröffentlicht am 21.10.2019

Gebrauchte Maschinen versteigern statt verkaufen

Es braucht viel Zeit und Geduld, um Anlagen und Maschinen zu verkaufen. Dabei geht es schließlich nicht allein um eine klassische Eigentumsübertragung, sondern um einen ganzen Rattenschwanz an organisatorischem Tam-Tam. Wie lässt sich eine Anlage aus der Werkshalle transportieren und vor allem zuerst demontieren? Wie sind die Rechte und Pflichten bezüglich der Funktionsfähigkeit geregelt? Wer trägt in welchen Fällen das Haftungsrisiko? Solche und viele andere Fragen sind essenziell, schließlich geht es hier oftmals um sehr hohe Summen.

Sie denken, das Haftungsrisiko ist vernachlässigbar? Da irren Sie, denn gerade im Detail lauern viele Tücken.

Während viele stets nur den Einzelverkauf forcieren, bleiben die Vorteile einer Versteigerung von gebrauchten Maschinen oftmals unbeachtet.

Doch warum eigentlich? HÄMMERLE klärt über die Vorzüge einer Industrieversteigerung auf und gibt Einblicke in einen für beide Seiten sehr sinnvollen Prozess.

 

Industriegüter versteigern: Wo und wie genau?

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Unternehmen sich von Anlagegütern trennen möchte. Oftmals geht es um Umstrukturierungen, für die es vor allem Liquidität braucht. Die jedoch steckt nicht selten größtenteils in den Anlagen und Maschinen. Zugleich gibt es natürlich auch Prozesse, wo Insolvenzverwalter bei einem gescheiterten Unternehmen das „Tafelsilber“ vergolden müssen. Doch auch die klassische Betriebseinstellung oder Liquidation ist natürlich ein Grund für den Verkauf von gebrauchten Maschinen.

Die Frage, die sich stellt: Wo finde ich den passenden Abnehmer und wie lässt sich der höchste Verkaufserlös erzielen?

Die Antwort: Oftmals dort, wo man gar nicht damit gerechnet hat. Viele setzen ausschließlich auf den Direktverkauf, investieren viel Zeit und Aufwand in die Verhandlungen mit einzelnen Kaufinteressenten. Das jedoch bildet kein marktgerechtes Verfahren ab, was doch im Interesse des Verkäufers liegen sollte.

Die Lösung: Der Verkauf von Gebrauchtmaschinen, Werkzeuge und anderer Betriebsausstattung im Zuge der Industrieversteigerung. Hier findet ein Wettbewerb zwischen unzähligen Bietern statt, sodass bei HÄMMERLE Verwertungserlöse von bis zu 30 Prozent über dem gutachterlichen Zerschlagungswert erzielt werden. Das schafft Liquidität.

 

Und wer kümmert sich um Demontage und Transport? Natürlich der Käufer!

Ein nicht unerhebliches Risiko besteht für Unternehmen darin, zwar einen als „angemessen“ erachteten Preis ausgehandelt zu haben, aber gleichzeitig für das ganze Drumherum zuständig zu sein. Wer Industrieanlagen nicht nur von Postkarten kennt, der weiß, dass diese nicht „einfach so“ demontiert und abtransportiert werden können. Es braucht vor allem Planung, entsprechendes Equipment und letztlich auch Know-how, um die Anlage in dem Zustand abzubauen und an den Käufer zu übergeben. So liegt ein nicht unerhebliches Risiko selbst nach Abschluss des Kaufvertrags noch auf Seiten des Verkäufers.

 

Warum kompliziert, wenn’s auch einfach geht?

Ein Vorteil bei Industrieversteigerungen über HÄMMERLE liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich wird hier nach dem Grundsatz „Gekauft, wie gesehen“ gehandelt. Dem Käufer stehen demnach keinerlei Garantie- oder Rückgaberechte nach §§ 312 b, c BGB zu. Sie als Verkäufer, der im Branchenjargon als „Einlieferer“ bezeichnet wird, müssen keinerlei Garantie in Bezug auf Marktgängigkeit oder Gebrauchstüchtigkeit geben.

Zudem gilt: Der Käufer, also der Bieter mit dem Höchstgebot bzw. dem Zuschlagsgebot, wird dadurch unmittelbar Eigentümer aller Rechte und Pflichten in Bezug auf die  Gebrauchtmaschine. Die Aufgabe einer Demontage, eines Transports sowie des Aufbaus in der eigenen Betriebsstätte liegt klar auf Seiten des Käufers. Er trägt damit alle Risiken. Für Sie als Verkäufer, der auf eine Industrieversteigerung anstelle eines Verkaufs gesetzt hat, heißt das: Entspannt zurücklehnen.

 

Es gibt keine „unverkäuflichen“ Gebrauchtmaschinen

Viele Zweifler werden jetzt anmerken: Aber was ist mit Maschinen, für die kein Markt existiert? Unsere Antwort darauf würde lauten: Es gibt keinen Markt, den es nicht gibt. Die Frage ist nur: Wie erreichen Sie die entscheidenden Akteure?

Die Industrieversteigerung ist ideal, da hier internationale wie nationale Käufer auftreten. Keine Maschine ist zu speziell, dass es hierfür keinen weiteren Verwendungszweck gibt. Viele Unternehmer sind nur durch frühere Preisverhandlungen oftmals desillusioniert, weil deutlich zu geringe Summen verhandelt wurden. Das aber liegt vor allem daran, dass auf Seiten des Interessierten gar keine Notwendigkeit besteht, mehr als nötig zu bieten. Es gibt ja keinen Wettbewerb, die exklusive Verhandlung geht vor allem für den Verkäufer mit deutlichen Nachteilen einher.

Deshalb: Setzen Sie auf Industrieversteigerungen, die branchengerechte Preise ermöglichen. Egal ob es dabei um Altmaschinen, Büroausstattung oder andere Teile geht. HÄMMERLE erweitert Ihren Käuferradius deutlich und sichert zudem einen ordnungsgemäßen Prozess. Dadurch erzielen Sie Verwertungserlöse, die weit über den bisherigen Kalkulationen liegen.

 

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Bildnachweis: (© shotsstudio - stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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