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veröffentlicht am 25.06.2021

Gläubigerversammlung vs. Gläubigerausschuss – Wo liegt der Unterschied?

Wenn es um das Thema Insolvenz und Firmenschulden geht, hört man immer wieder von den sogenannten Gläubigern, also der Gruppe an Personen, denen eine Firma oder eine Person Geld schuldet, welches aus den verschiedensten Gründen fehlen kann. Die Organisation der Gläubiger erfolgt dabei in Form des Gläubigerausschusses und in Form der Gläubigerversammlung. Doch wo liegt der Unterschied der beiden Organe, die es zum Ziel haben die Willensbildung der Gläubiger auszudrücken?

Erfahren Sie mehr über die genaue Funktion von Gläubigerausschuss und der Gläubigerversammlung im Blog bei haemmerle.de.

 

Das steckt hinter der Gläubigerversammlung

In deutschen Insolvenzverfahren ist die Gläubigerkonferenz die willensbildende Organisation der Gläubigergemeinschaft, die die Rechte der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzschuldnern geltend macht. Diese wird eingesetzt, wenn kein Gläubigerausschuss angesetzt ist, was besonders bei kleineren Insolvenzfällen der Fall ist. Aufgabe der Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren ist es, die gemeinsamen Interessen der Gläubiger zu wahren. Die Gläubigerversammlung wird vom Gericht einberufen, geleitet und nicht öffentlich abgehalten (Paragraph 74 der Insolvenzordnung (InsO)). Wenn Sie Stimmrechte haben, müssen Sie zunächst die Mehrheit der Stimmrechte auf der Grundlage der Höhe der Forderung berechnen. Bei Gleichstand wird der Antrag nicht angenommen. Für Entscheidungen mit weitreichendem Einfluss sieht die Insolvenzordnung vor, dass neben der Mehrheit der Forderungen auch die Mehrheit der stimmberechtigten Gläubiger anwesend sein muss.

 

Das steckt hinter dem Gläubigerausschuss

Der Gläubigerausschuss ist neben der oben bereits beschrieben Gläubigerversammlung das zweite mögliche Entscheidungsgremium der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Die Insolvenzbestimmungen sehen nur in größeren Fällen die Einrichtung eines Gläubigerausschusses vor. Somit werden Gläubigerausschüsse nur in größeren Insolvenzverfahren eingerichtet und Gläubigerausschüsse werden immer durch Beschlüsse des Insolvenzgerichts eingerichtet.

Die Hauptaufgaben des Gläubigerausschusses im Insolvenzverfahren umfassen:

  • Teilnahme an der Auswahl des Insolvenzverwalters (siehe Paragraph 56a InsO),
  • Beteiligung an der Entscheidung, die Selbstverwaltung anzuordnen (siehe Paragraph 270b, Absatz 3 InsO),
  • Die Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters,
  • Überprüfung von Währungstransaktionen in Insolvenzverfahren (in der Regel von einem vom Gläubigerausschuss ernannten Wirtschaftsprüfer durchgeführt)
  • Zustimmung zu wichtigen rechtlichen Schritten wie B. Verkauf von Immobilien oder Unternehmen oder Rechtsstreitigkeiten, die viele Kontroversen hervorrufen (siehe § 160 InsO)
     

Gläubigerausschuss vs. Gläubigerversammlung –darauf ist zu achten

Während die primäre Aufgabe von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung gleichermaßen in der Willensbildung und Interessenvertretung der Gläubiger besteht, so sind doch einige Unterschiede hinsichtlich des Einsatzgebietes der beiden Gruppen festzuhalten.  Neben der Unterscheidung zwischen Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung gilt es bei der Insolvenzabwicklung natürlich noch mehr zu beachten. Gerne unterstützen wir Sie im Insolvenzfall und bei der Veranstaltung von Insolvenzversteigerung. Sie haben Fragen rund um dieses Thema oder über die Unterschiede von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie den Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

Häufige Fragen zum Thema Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung

Wer kann Mitglied in Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung sein?

Mitglieder in Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung sind die Gläubiger, bei denen ein insolventes Unternehmen offene Forderungen hat. In der Regel handelt es sich hierbei um Banken, Kreditversicherungen, Gewerkschaften, welche die Arbeitnehmer vertreten aber auch die Bundesagentur für Arbeit kann Teil des Gläubigerausschusses und der Gläubigerversammlung sein.

Welche Arten des Gläubigerausschusses gibt es?

Während bei der Gläubigerversammlung keine Unterscheidung vorgenommen wird, differenziert die Insolvenzordnung beim Gläubigerausschuss zwischen folgenden Arten:

  • Ein vom Insolvenzgericht im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens eingesetzter vorübergehender Gläubigerausschuss (siehe InsO §§ 21 Abs. 1a, 22a),
  • Der vom Insolvenzgericht in öffentlichen Insolvenzverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss (siehe Artikel 67 InsO)
  • und der von der Gläubigerversammlung bestätigte oder gewählte Gläubigerausschuss (siehe § 68 InsO)

Wo sind die Aufgaben des Gläubigerausschusses und der Gläubigerversammlung festgelegt

Die Aufgaben und Verantwortungen von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Diese regelt neben den Funktionen von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung auch die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen von Insolvenzprozessen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Bildnachweis: (© ASDF - stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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