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veröffentlicht am 17.11.2021

Rückwärtsauktion einfach erklärt

In welchen Fällen ist eine Rückwärtsauktion sinnvoll? HÄMMERLE klärt auf!

Wann ergibt eine Rückwärtsauktion Sinn?

Wie eine typische Auktion abläuft, ist den meisten klar: Der Auktionator oder die Auktionatorin ruft ein Objekt mit dem zuvor festgelegten Mindestgebot auf und nimmt die Gebote der anwesenden Personen entgegen. Diese können sich so lange überbieten, bis ein abgegebenes Gebot angezählt wird. Meldet sich bis „zum Dritten“ kein weiterer Bieter, so hat der letzte Bieter die Auktion gewonnen und kann das Objekt zu den zuvor ausgehändigten Konditionen übernehmen. Mit der Rückwärtsauktion gibt es aber auch eine ganz besondere Form der Auktion, welche sozusagen verkehrt herum abläuft. Zum Einsatz kommen solche Rückwärtsversteigerungen vor allem in zwei Fällen:

• Bei besonders außergewöhnlichen Auktionsgegenständen mit hohem Sammler- und Seltenheitswert

• Bei Auktionsgegenständen oder Objekten, die bisher nicht verkauft werden konnten, aber in irgendeiner Form verwertet werden müssen

HÄMMERLE verwertet als Auktionshaus beispielsweise auch Nachlässe. 

Beispiel für eine Rückwärtsauktion: Ein gesuchter Oldtimer

Bei Oldtimern handelt es sich um ein klassisches Sammlerobjekt, wenngleich Oldtimer auch eine Wertanlage darstellen. Werte lassen sich zwar mehr oder weniger exakt beziffern, allerdings ist es für Privatpersonen mitunter schwierig, genügend Interessenten zu finden. Eine Versteigerung ist sinnvoll, da ein Auktionshaus wie HÄMMERLE schon über einen breiten Interessentenstamm verfügt.

Da Real- und Sammlerwert in solche einem speziellen Fall nur unzureichend das Verwertungsinteresse widerspiegeln, ist manchmal eine Rückwärtsauktion  geeignet, um im entsprechenden Liebhaberkreis Höchstpreise zu erzielen:

• Der Zuschlagspreis wird möglichst hoch angesetzt und mit fortschreitender Dauer (im Falle mangelnden Interesses) immer weiter heruntergesetzt.

• Mit Glück erfolgt ein Zuschlag sogar sofort, andernfalls aber häufig knapp unter dem ursprünglichen Preis.

Insbesondere psychologische Effekte spielen hierbei eine Rolle und fungieren als eine Art Preistreiber. Da unter Sammlern oft eine Konkurrenz herrscht, ist ein früher Zuschlag bei einer Rückwärtsauktion die Sicherheit, ein gefragtes Sammlerstück auf jeden Fall zu bekommen.

Rückwärtsauktion bei fehlendem Interesse

Alternativ kommen Rückwärtsauktionen zum Einsatz, wenn bestimmte Auktionsgüter zu den zuvor aufgerufenen Preisen nicht verkauft werden konnten, aber aufgrund bestimmter Vorgaben einer Verwertung zugeführt werden müssen. Mangelt es an Interesse, so kann es unter bestimmten Umständen für den Eigentümer sogar sinnvoll sein, wenn ein Gegenstand zumindest überhaupt abgesetzt wird.

  • Beispiel alte Maschinen: Würden diese nicht verkauft, so müssten sie unter Umständen für viel Geld entsorgt werden. Findet sich zumindest zu einem niedrigen Preis ein Käufer, so entstehen zumindest keine weiteren Kosten.

HÄMMERLE berät als erfahrenes Auktionshaus natürlich auch zu derart komplexen Sachverhalten. Weitere wissenswerte Dinge zu Rückwärtsauktionen haben wir für Sie in unseren FAQs zusammengefasst. Sollten danach noch Fragen zur Rückwärtsauktion offengeblieben sein oder Sie sich für unsere Leistungen im Bereich Insolvenzversteigerungen, Unternehmensverkäufe, Gutachten und Auktionen interessieren, kontaktieren Sie uns jetzt.

FAQ zu Rückwärtsauktionen

Wer erhält bei einer Rückwärtsauktion den Zuschlag?

Bei einer Rückwärtsauktion wird der Zuschlagspreis immer weiter gesenkt. Jene Person, die einem Preis zuerst zustimmt, erhält sofort den Zuschlag.

Finden Rückwärtsauktionen regelmäßig statt?

Nein. Rückwärtsauktionen finden üblicherweise nur bei bestimmten Sachverhalten statt. Dementsprechend lohnt es sich, sich frühzeitig über die Auktionsbedingungen zu informieren. HÄMMERLE veröffentlicht diese inklusive eines Kataloges schon weit im Voraus und kündigt Auktionstermine auf seiner Webseite an.

Was passiert, wenn auch eine Rückwärtsauktion nicht erfolgreich ist?

Wird ein Auktionsgegenstand nicht verkauft, so verbleibt es im Eigentum seines bisherigen Besitzers. Dem Besitzer obliegt es auch zu prüfen, inwieweit dann andere Verwertungs- oder Entsorgungsmöglichkeiten genutzt werden können. HÄMMERLE berät aber natürlich auch in solchen Fällen umfassend und lösungsorientiert.

Autor: Hämmerle



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