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veröffentlicht am 02.02.2022

Betriebsschließung durch Insolvenz – so läuft es ab ►

Ein Unternehmen meldet Insolvenz an und an der Betriebsschließung führt kein Weg vorbei? Wie es in dem Fall weitergeht, erklären wir in diesem Artikel.

Betriebsschließung wegen Insolvenz – das sind die nächsten Schritte

Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, kann es zu einer Betriebsschließung kommen. Was dies genau bedeutet, welche Auswirkungen es haben kann und was es zu beachten gibt, hat HÄMMERLE im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst.

Insolvenzanmeldung mit anschließender Betriebsschließung

Nachdem ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat, kann es sein, dass sich nach gründlicher Prüfung des Insolvenzverwalters herausstellt, dass es notwendig ist, einen Betrieb zu schließen. Ist ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig und kann auch durch Sanierungsmaßnahmen nicht wieder auf Kurs gebracht werden, ist eine Betriebsschließung oft unvermeidbar. Die Betriebsschließung ist die endgültige Auflösung des Betriebszwecks und gleichzeitig die Auflösung der Betriebsorganisation.

Vor einer Betriebsschließung gibt es einige Faktoren, die beachtet werden sollten. Diese oftmals heikle Situation bedeutet viel organisatorischen Aufwand für den Arbeitgeber und sollte im Voraus gut mit den verschiedenen Abteilungen abgesprochen und geplant werden. In größeren Betrieben müssen Kündigungen geschrieben und eventuell Abfindungen bezahlt werden, wenn dies vertraglich festgelegt wurde. Es gilt nun Schadensbegrenzung zu betreiben und aus den noch vorhandenen Ressourcen das restliche Kapital auszuschöpfen.

Erste Schritte bei einer Betriebsschließung

Da eine Betriebsschließung als eine zukünftige Änderung gehandelt wird, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Betriebsrat in so einem Fall früh genug und umfassend zu informieren (§ 111 BetrVG). Dies ist notwendig, insofern es in dem Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter gibt. Es muss dabei nachweisbar kenntlich gemacht werden, dass der Arbeitgeber versucht hat, eine Einigung mit dem Betriebsrat zu erlangen, selbst wenn die Verhandlungen scheitern.

  • Fristgerechte Mitteilungspflicht gegenüber dem Betriebsrat 
  • Versuch der Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Haben Sie Fragen zu Betriebsschließungen wegen Insolvenz? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Kündigung von Mitarbeitern

Müssen Mitarbeiter wegen der Betriebsschließung entlassen werden, ist es für den Arbeitgeber wichtig sich an Fristen und Kündigungsvoraussetzungen zu achten. Mit dem Betriebsrat müssen Anhörungen wegen der Kündigungen vereinbart werden. Gegebenenfalls muss bei der Bundesagentur für Arbeit ein Massenentlassungsverfahren kenntlich gemacht werden (vgl. §§ 17 ff. KSchG). Dies betrifft in der Regel nur größere Betriebe und orientiert sich an der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter. Kommt es zu Kündigungsschutzklagen durch Mitarbeiter, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die Formalitäten und Fristen eingehalten wurden, um die Verhandlungen erfolgreich zu führen.

Das muss der Arbeitgeber vor Betriebsschließung beachten:

  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Fristen und Kündigungsvoraussetzungen beachten
  • Anhörungen mit dem Betriebsrat vereinbaren

 

Es ist von großer Notwendigkeit, dass die Geschäftsführung im Fall der Betriebsschließung eng mit der Personalabteilung und der Rechtsabteilung zusammenarbeitet, damit alle juristischen Schritte korrekt ausgeführt werden können.

Kapitalsicherung bei Betriebsschließungen

Nachdem über eine Betriebsschließung entschieden wurde, stellt sich oft die Frage nach dem noch vorhandenen Kapital aus vorhergehenden Anschaffungen wie großen Maschinen oder Immobilien. Es sollte immer versucht werden den höchstmöglichen Preis für diese Wertanlagen zurückzuerlangen, da es eventuell noch Schulden zu tilgen gilt. Nach Betriebsschließungen haben sich Industrieauktionen bewährt. Nicht länger benötigte Maschinen und Wertgegenstände werden hierbei versteigert. Ein geeigneter Auktionator veranschlagt einen Mindestpreis für die angebotenen Güter und versucht einen möglichst guten Preis bei der Auktion zu erringen. Da es sich hier um sehr branchenspezifische Angebote und Nachfragen handelt, ist es sinnvoll eine Online-Auktion in Betracht zu ziehen, um den Ablauf möglichst schnell und simpel zu halten.

  • Restliches Kapital mobilisieren
  • Industrieauktionen als geeignetes Mittel

Wir von HÄMMERLE zählen zu den größten Verwertungsgesellschaften Deutschland. Möchten Sie mehr über unsere Referenzen erfahren, besuchen Sie gerne unsere Homepage.

Bildnachweis: TOPIC - stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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