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veröffentlicht am 23.02.2022

Vorinsolvenz » Definition » Unsere Tipps | Hämmerle

Die Krise früh genug erkennen, Insolvenzen abwenden » den Ruf retten
HÄMMERLE klärt auf! » Die wichtigsten Abläufe und Fakten » Die Vorinsolvenz

Vorinsolvenz – was verbirgt sich hinter dem Begriff?

Das Unternehmen befindet sich in einer Krise und eine Insolvenz droht. Doch muss es in jedem Fall zu einem Insolvenzverfahren kommen, oder reicht die Vorinsolvenz? Der Begriff der Vorinsolvenz wird für die fordernde Zeit verwendet, in der es für Unternehmen in der Krise noch möglich ist, eine Insolvenz abzuwenden. HÄMMERLE klärt Sie über die wichtigsten Abläufe und Fakten auf, die Sie zum Thema Vorinsolvenz wissen sollten.

WAS IST EINE VORINSOLVENZ UND WANN TRITT SIE EIN?

Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es bei der Vorinsolvenz um die Zeit vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Die Vorinsolvenz ist also noch keine Insolvenz. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es die Gläubiger gemeinschaftlich mit dem verbleibenden Vermögen eines zahlungsunfähigen Unternehmens zu befriedigen. Auf diese Weise wird verhindert, dass Gläubiger bei der Schuldentilgung in Konkurrenz treten oder manche Gläubiger im Gegensatz zu anderen eine ungerechtfertigte Sonderbehandlung erfahren. Benachteiligungen sollen demnach strikt vermieden werden.

ABWENDUNG EINES INSOLVENZVERFAHRENS DURCH VORINSOLVENZ

In speziellen Fällen ist ein aufwendiges Insolvenzverfahren mit anschließender Unternehmensauflösung nicht notwendig. Die Voraussetzung dafür muss sein, dass die Befriedigungsaussichten der Gläubiger auf andere Weise verbessert werden können. Man spricht auch von einer verbesserten Befriedigungstauglichkeit eines Unternehmens gegenüber seinen Gläubigern. Der bestmögliche Ausgang einer Krisensituation ist es natürlich, dass diese Krise durch Verbesserungsmaßnahmen noch einmal abgewendet werden kann. Die Firma kann ihre Liquidität wieder herstellen und die Gläubiger können bezahlt werden. Damit diese für alle befriedigende Lösung erreicht werden kann, gibt es die Möglichkeit, vorinsolvenzliche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies sind Maßnahmen, die die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens sichern und stabilisieren sollen. Dazu zählen beispielsweise die Vereinbarung von Ratenzahlungen, die Aufnahme von Krediten, um Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Außerdem der Verkauf von Gütern, die anschließend geleast werden (Sale-and-Lease-Back Verfahren) oder der Güterverkauf auf Auktionen oder Industrieauktionen.

UNTERNEHMENSANALYSE IN DER VORINSOLVENZ

Sobald die Zahlungsunfähigkeit fürs Erste abgewendet werden konnte, muss unbedingt eine Analyse der Probleme erfolgen, die die Liquidität des Unternehmens gefährdet haben (z.B. durch Warenbestandsanalysen). Im StaRUG, kurz, das Gesetz des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen, wird beispielsweise ein Rahmen zur Verfügung gestellt, der Sanierungsmaßnahmen möglich macht, bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Dann spricht man von einer Sanierung ohne Regelinsolvenzverfahren. Sanierungspläne müssen aber in jedem Fall im Vorhinein von den beteiligten Gläubigern abgesegnet sein. Ansonsten muss die Hilfe des Gerichts in Anspruch genommen werden. Weiter muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass die vorinsolvenzlichen Sanierungsmaßnahmen im besten Interesse der Gläubiger durchgeführt werden und die Vorinsolvenz somit die Regelinsolvenz abwendet. Sanierungsmaßnahmen unter Ausschluss eines Gerichts vorzunehmen hat den Vorteil, dass die Sanierung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also „still und leise“ durchgeführt werden kann. Integrität kann gewahrt werden. Auf diese Weise werden zukünftige Geschäfte erleichtert, die wiederum für die Sicherung der Liquidität sorgen können, da gegen das Unternehmen kein Misstrauen vorliegt.

 

Die Vorinsolvenz zusammengefasst:

  • Sicherung und Wiederherstellung der Liquidität 
  • Anschließende Sanierungsmaßnahmen
  • Sanierungsmaßnahmen möglich, ohne Hinzuziehung des Gerichts
  • Sichert den Ruf des Unternehmens

VORINSOLVENZ FRÜH GENUG ERKENNEN UND HANDELN

Treten erste Probleme in einem Unternehmen auf, die die Liquidität gefährden könnten, lohnt es sich aufmerksam hinzusehen und schnell die Vorinsolvenz einzuleiten. Der Stabilisierungs- und Sanierungsrahmen wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen eine Möglichkeit zu geben sich zu stabilisieren, bevor das Gericht eingeschaltet wird. Für Geschäftsführer ist dies zwar eine fordernde Zeit, da einiges auf dem Spiel steht. Experten auf dem Sanierungsgebiet bieten aber in solchen Zeiten ihre Hilfe an, um die ersten Schritte einzuleiten und zu sichern, dass der gute Ruf eines Unternehmens nicht beschädigt werden muss, indem die Maßnahmen der Vorinsolvenz so diskret wie möglich durchgeführt werden.

Bildnachweis: (© Andrey Popov- stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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