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veröffentlicht am 29.11.2022

Wann sollte eine Insolvenz angemeldet werden?

Als Unternehmer ist das eigene Unternehmen, was man sich selbst aufgebaut hat, ein großer Stolz. Umso schwerer ist es, wenn die Geschäfte nicht so glatt laufen, wie man es sich wünscht. Ein paar falsche Schritte und der Schuldenberg ist bereits da. So schwer es auch ist, ab einem bestimmten Zeitpunkt muss man die Insolvenz akzeptieren und entsprechend handeln. Wann dieser Zeitpunkt eintritt, erfahren Sie hier.

Wer ist betroffen?

Insolvenzgefährdete sind nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine bis mittelständige sowie neu etablierte Unternehmen. Allgemein gilt, dass das Risiko auf Insolvenz mit dem Alter des Betriebes sinkt, was nicht heißt, dass es auch das in dritter Generation geführte Familienunternehmen treffen kann. Geschäftsführer sind in einer Kapitalgemeinschaft gesetzlich zu einem Insolvenzantrag verpflichtet, sobald das Unternehmen zahlungsunfähig oder bereits überschuldet ist. Wird dies nicht rechtzeitig oder gar nicht getan, macht man sich unter der Insolvenzverschleppung strafbar. Auch Einzelunternehmer oder persönlich haftende Gesellschafter in einer Personengruppe können sich strafbar machen, wenn Sie z. B. Verträge, Zahlungen und weitere Verbindlichkeiten eingehen, mit dem Wissen, diesen nicht nachgehen zu können.

 

Wann sollte der Schritt gewagt werden?

Im Grunde sollte der Unternehmer zügig eine Insolvenz anmelden, wenn dieser zahlungsunfähig ist und sich die Situation in absehbarerer Zeit nicht ändert. Wenn die Schulden monatlich mehr statt weniger werden, könnten dies schon starke Warnsignale für Zahlungsunfähigkeit sein. Für eine weitere Richtlinie gibt es eine Daumenregel, die besagt, dass wenn Sie trotz geplanter Geldeingänge mehr als zehn Prozent Ihrer fälligen Rechnungen in den kommenden drei Wochen nicht zahlen können, gilt dies meist schon als Zahlungsunfähigkeit. Diese Aussage ist jedoch nicht absolut, da es auch zu kurzfristigen oder einmaligen Engpässen kommen kann. In allen Fällen sollte es schnell und absehbar zu einer Besserung der Situation kommen, ansonsten muss umgehend gehandelt werden.

 

Eine schnelle Reaktion hat in dieser Situation eine große Bedeutung, denn im Domino-Stil hat alles eine Konsequenz. Ist man einmal zahlungsunfähig, können Zusteller Lieferungen auf Rechnung ablehnen und akzeptieren stattdessen lediglich die Vorkasse. Kann im Falle einer ohnehin bestehenden Zahlungsunfähigkeit die Vorkasse nicht bezahlt werden, fehlt die Ware für das laufende Unternehmen, insbesondere die Produktion. Weiterhin kann die Bank auch Kredite kündigen und sofort fällig stellen. Zu den Schulden kommen dann schnell in erheblichem Umfang Mahn- und Inkassogebühren hinzu. Ohne ein frühes Handeln wird die Situation immer enger.

 

Welche Vorteile bringt es?

Meldet man eine Insolvenz an so kann diese in ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden und mithilfe des Insolvenzgerichts sowie des Insolvenzverwalters gehandelt werden. Somit gibt es immer noch die Chance auf eine Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens. Zudem wird nach einem Insolvenzverfahren ein Neuanfang ohne Schulden geboten sowie die quotale Befriedigung der Gläubiger. Außerdem werden im privaten Bereich bei Bemühungen, zu einem Einkommen zu kommen, die Restschulden nach drei Jahren erlassen (sog. Restschuldbefreiung), selbst, wenn nichts an Ihre Gläubiger ging. Mit Zustimmung des Insolvenzverwalters, können Sie in Ihrer Selbstständigkeit sogar tätig bleiben oder gar ein neues Unternehmen gründen. Ein Insolvenzverfahren gibt Ihnen einen guten Durchblick und viele Hilfestellungen, wie z. B. eine Schuldenberatungsstelle.

 

Sehen Sie als Unternehmer erste Zeichen einer Zahlungsunfähigkeit, heißt es: keine Zeit verlieren! Viele Unannehmlichkeiten könnten vermieden werden und zur selben Zeit können Sie einige Vorteile mit sich nehmen.

Autor: HÄMMERLE



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