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veröffentlicht am 20.12.2022

So laufen Zwangsversteigerungen ab

Was ist eine Zwangsversteigerung?
Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren. Dazu kommt es, wenn Eigentümer einer Immobilie ihre Verbindlichkeiten als Schuldner gegenüber ihren Gläubigern nicht nachgehen können. Werden also Kredite und Rechnungen aus jeglichem Grund nicht mehr vom Eigentümer bezahlt, können die Gläubiger einen Antrag auf eine Zwangsversteigerung stellen. Der Gewinn aus dieser Versteigerung soll die Forderungen des Gläubigers zufrieden stellen.

Ablauf einer Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung geschieht nicht aus heiterem Himmel. Um diese Zwangsvollstreckung in die Gänge zu bringen, muss von einem oder einer Gruppe von Gläubigern ein Antrag auf Anordnung zur Zwangsversteigerung gestellt werden. Der Antragssteller braucht hierfür einen Vollstreckungstitel und kann den Antrag beim für die Immobilie zugehörige Bezirks- bzw. Amtsgericht stellen. Das Gericht prüft daraufhin den eingereichten Antrag auf gegebene Voraussetzungen für eine Zwangsversteigerung. Bei einem geltenden Antrag wird somit ein Zwangsversteigerungsverfahren durch einen Rechtspfleger eingeleitet. Dies wird dem Schuldner sowohl mitgeteilt wie auch durch einen Eintrag in die Abteilung II des entsprechenden Grundbuches vermerkt.

Sind die Formalitäten geklärt, kommt es zur Versteigerung der Immobilie. In der Regel findet die Versteigerung bei den jeweiligen Amtsgerichten statt, welche auch die Termine für die Versteigerungen durch das Internet, Zeitungen oder direkt vor Ort ankündigen.

Im Grunde beginnt der Prozess mit einer Bekanntmachung durch den Rechtspfleger, welcher die Formalien liest. Hierbei wird man über wesentliche Inhalte des Grundbuchs, die Gläubiger und ihre Ansprüche, und über den festgesetzten Verkehrswert informiert. Zudem gibt es das niedrigste Gebot. Dies gilt zur Deckung der bestehenden Grundpfandrechte und Verfahrenskosten. Des Weiteren wird die Bietzeit bekanntgegeben, in der die Abgabe von Geboten gefordert wird. Nach Ablauf der Zeit wird das höchste Gebot durch dreimal rufen bekannt gegeben.

Um an einer Zwangsversteigerung teilzunehmen, wird ein gültiger Lichtbildausweis oder ein Reisepass benötigt. Nimmt man vertretend für jemand anderes teil, ist eine Bietervollmacht notwendig. Für ein erfolgreiches Bieten wird ebenfalls auf ein bis zwei Probetermine gesetzt, um sich Strategien zum Bieten anzueignen.

 

Der Verkehrswert

Zuvor wurde bereits erwähnt, dass es einen festgesetzten Verkehrswert gibt. Nun, was genau ist das?

Für einige ist der Begriff Verkehrswert eventuell unter dem Synonym Marktwert bekannt. Dieser wird durch den Preis bestimmt, welcher sich im Zeitpunkt, der sich darauf beziehenden Ermittlungen zu erzielen wäre. Die Hinsicht auf dem Zeitpunkt ist daher wichtig, da sich der Preis der Immobilie bereits nach kurzer Zeit erhöhen oder reduzieren kann.

Im BauGB steht das so geschrieben:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Der Verkehrswert beschreibt also den voraussichtlich zu erzielenden Preis einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Autor: HÄMMERLE



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