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veröffentlicht am 03.11.2020

COVID19: Informationen zu unseren Besichtigungs- und Abholungsterminen

Die derzeitige COVID-19-Pandemie hat in den letzten Tagen und Wochen leider wieder eine hochdynamische Entwicklung angenommen. Die zuständigen Organe und Behörden von Bund, Ländern und Kommunen haben auf die konkrete Bedrohungslage mit wieder verschärften Verordnungen, Maßnahmen und Bestimmungen reagiert.

HÄMMERLE ist darüber hinaus auch aus Gesichtspunkten der Fürsorge sowie zur Aufrechterhaltung des eigenen Geschäftsbetriebes dazu gezwungen, etwaige Infektionsrisiken für unsere Auftraggeber, Käufer und Interessenten sowie unsere Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.

 

Die durch HÄMMERLE durchgeführten Versteigerungsprozesse erfolgen in aller Regel während bzw. neben dem laufenden Geschäft unserer Auftraggeber und/oder im Kontext von Insolvenzverfahren. Ein Viruseintritt in die Sphäre unserer Auftraggeber würde insofern die Aufrechterhaltung des geregelten Geschäftsbetriebes oder den weiteren Verfahrensfortgang erheblich gefährden und wäre daher nicht nur mit gesundheitlichen, sondern auch erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in diesen sensiblen, oftmals auch “systemrelevanten“ Bereichen zu einer nochmals erhöhten Vorsicht gehalten sind.

HÄMMERLE ist in allen 16 Bundesländern aktiv. Trotz der durch Bund und Länder angekündigten bundesweiten Angleichung der Infektionsschutzmaßnahmen resp. der jeweiligen Rechtsgrundlagen ergeben sich zwischen den einzelnen Ländern aber weiterhin noch Unterschiede. Wir haben daher zunächst Schutzmaßnahmen ergriffen und grundsätzliche Verhaltensregeln bestimmt, die für sämtliche Besichtigungs- und Abholungstermine unseres Hauses ortsubabhängig gelten. Hierbei orientieren wir uns an den jeweils restriktivsten Bestimmungen sowie u.a. an der achten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern (8.  BayIfSMV), die derzeit am Hauptsitz unseres Unternehmens gilt.

Für alle angebotenen Besichtigungen und Abholungen unseres Hauses gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die konkreten Bedingungen und Erforderlichkeiten des jeweiligen Standortes, besondere Sicherheitsbestimmungen unserer Auftraggeber, das konkrete Infektionsgeschehen sowie die jeweils örtlich einschlägigen Rechtslage eine Veränderung oder Verschärfung der hier veröffentlichen Bestimmungen notwendig machen können. Sofern dies der Fall ist, werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

 

1. Grundsätzliches

Die Hämmerle GmbH & Co. KG wird im Rahmen ihrer Versteigerungen insbesondere im Kontext von Insolvenz-, Liquidations- und Pfandverwertungen tätig. Der Gesetzgeber hat für diese Verwertungen insbesondere den Weg der Versteigerung geschaffen und sieht diese teilweise auch als gesetzliches Regelverfahren vor. Hierbei sind entsprechende Verfahrensfristen sowie sonstige Fristen, z.B. der Räumung, ebenso zu berücksichtigen wie die Interessen der beteiligten Parteien, insbesondere den Gläubigern, an einer zeitnahen Veräußerung und Befriedigung. Unter diesen Voraussetzungen lassen sich entsprechende Versteigerungen oftmals nicht verschieben.

Im Rahmen der Versteigerungen unseres Hauses ist die Durchführung von Besichtigungsgelegenheiten und Abholungsterminen jedoch zwingend erforderlich:

  • Den Kaufinteressenten ist grundsätzlich die vorherige Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme der Kaufsachen zu bieten.
  • Im Rahmen von Versteigerungen erfolgt der Eigentumsübergang spätestens mit der vollständigen Kaufpreiszahlung. Die Kaufpreise werden unmittelbar nach der Zuschlagserteilung fällig, Zahlung und dingliche Herausgabe müssen insofern auch zeitnah erfolgen.

HÄMMERLE wird daher Besichtigungen und Abholung der schon laufenden oder nicht verschiebbaren Versteigerungen unter Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durchführen.

Besichtigung und Abholung werden in jedem Falle keine einheitlichen Termine mit Publikumsverkehr darstellen, sondern nur die gestaffelte Abfolge mehrerer einzelner Geschäftstermine. Besichtigungen und Abholung stellen daher insbesondere keine Veranstaltung dar.

 

2. Anmeldepflicht & Datenerfassung

Eine Teilnahme an unseren Besichtigungs- und Abholungsterminen ist nur noch nach einer vorherigen Anmeldung und Terminierung möglich.

Besichtigungstermine können bis auf Weiteres nur Einzelpersonen und/ oder Personen aus dem selben Haushalt ermöglich werden – eine Zugehörigkeit zu dem selben Betrieb reicht hierbei nicht aus. Wenn mehrere hausstandfremde Personen – z.B. aus einem gemeinsamen Unternehmen - die Versteigerungssachen besichtigen wollen, sind mehrere Einzelanmeldungen vorzunehmen. Unter Rücksichtnahme auf andere Kaufinteressenten können insoweitige Doppelbuchungen aber nur im Falle noch ausreichend freier Zeitblöcke berücksichtigt werden.

Die Anmeldung erfolgt unter Angabe der Kontaktdaten nach Datum und konkreter Uhrzeit. Der jeweilige Zeitraum ist dann für Sie geblockt, ein Publikumsverkehr findet ausdrücklich nicht statt.

Unser Haus sowie unsere Auftraggeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten Ihre personenbezogenen Daten aufzunehmen. Soweit technisch und organisatorisch möglich, werden die Daten bereits im Zuge der Anmeldung erfasst, gleichwohl erfolgt im Rahmen der Terminswahrnehmung ein nochmaliger Datenabgleich. Aufnahme und Speicherung erfolgen nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich zu diesem Zwecke. Falsche oder unterlassene Angaben können i.Ü. eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Sofern mit unserer Versteigerungsbekanntmachung unter “Details zur Auktion“ feste Datumsangaben bekannt gemacht wurden, sind Besichtigung und Abholung nur während dieser Zeiträume möglich.

Für die Anmeldung zu einer Besichtigung verwenden Sie bitte die im jeweiligen Onlinekatalog hinterlegten Kontaktfunktionen unserer Homepage.

Die individuellen Abholungstermine werden zwischen den Käufern und unserem Hause auf direktem Weg vereinbart. Hierbei werden sämtliche Zuschlagskäufer durch uns bereits im Rahmen der Rechnungsstellung/ Zahlungsabwicklung informiert, eine vorherige Kontaktaufnahme ist nicht notwendig.

Um einen reibungslosen Ablauf von Besichtigung und Abholung gewährleisten zu können, sind sämtliche Terminierungen strikt und konsequent einzuhalten.

Wir werden die einzelnen Termine hierbei so koordinieren und staffeln, dass die einschlägigen Rechtsbestimmungen insbesondere hinsichtlich Personenzahl/ Kontaktbeschränkungen, Abstände und Freiflächen jederzeit gewahrt bleiben.

 

3. Ablauf von Besichtigung & Abholung

a) Besichtigungen:

Unsere Besichtigungen erfolgen bis auf Weiteres nur einzeln bzw. in betriebs- oder haushaltszusammenhängenden Kleinstgruppen.

Sie werden hierbei jeweils gesondert auf das Besichtigungsareal eingelassen und während der Dauer Ihrer Besichtigung nur von Vertretern unseres Hauses oder unseres Auftraggebers begleitet; ansonsten findet eine einzelne Besichtigungseinheit getrennt von übrigen Kaufinteressenten und für sich statt.

Im Falle räumlicher Trennungen (z.B. mehrere Industriehallen) oder großräumiger Freiflächen können sich ausnahmsweise mehrere Besichtigungseinheiten gleichzeitig auf dem Gesamtareal befinden. Hierbei werden eine räumliche Trennung bzw. weiträumiger Abstand sowie zeitliche Intervalle zwischen den einzelnen Besichtigungseinheiten stets gewährleistet, so dass ein etwaiger Kontakt ausgeschlossen werden kann.

Soweit es die räumlichen Verhältnisse erfordern, wird HÄMMERLE zwischen den jeweiligen Besichtigungseinheiten entsprechende Raumlüftungen vornehmen.

Desinfektionsmittel werden bereitgestellt, bitte nutzen Sie diese! Häufig berührte Gegenstände wie etwa Türklingen werden durch die Vertreter unseres Hauses bzw. unserer Auftraggeber regelmäßig abgewischt und desinfiziert.

Im Rahmen der Versteigerungen von HÄMMERLE werden die Kaufsachen so veräußert, wie diese „stehen und liegen“. Die Besichtigung bietet daher nur Gelegenheit zur entsprechenden Inaugenscheinnahme; bereits aus haftungsrechtlicher Hinsicht ist es dabei grundsätzlich nicht vorgesehen, dass Kaufinteressenten einzelne Gegenstände berühren oder umstellen. In Einzelfällen sind die Teilnehmer sowie die Vertreter unseres Hauses dazu angehalten, vor und nach Berühren eines Gegenstandes eine Handdesinfektion vorzunehmen.

Die Zu- und Ausgangswege werden nach Möglichkeit örtlich voneinander getrennt, um ein kumuliertes Aufeinandertreffen ein- und ausströmender Teilnehmer zu vermeiden. Sofern die räumlichen Verhältnisse vor Ort eine Abtrennung nicht zulassen, werden Eintritte und Ausgänge durch uns gesteuert und zeitlich voneinander getrennt, wobei dann ein ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Zugangswegen und entsprechendem Warteareal vorgesehen wird.

Im Rahmen der Besichtigung werden keine sanitären Anlagen zur Verfügung stehen bzw. nutzbar sein. Ein Getränkeausschank findet i.Ü. nicht statt.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es im Rahmen dieser Bestimmungen leider zu entsprechenden Wartezeiten kommen kann!

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

b) Abholung:

Die einzelnen Termine zur Abholung von Kaufsachen werden durch uns so eingeteilt, dass diese sukzessive bzw. gestaffelt erfolgen.

Im Falle notwendiger Demontagearbeiten erfolgt die Terminkoordination so, dass die Arbeiten räumlich und – wenn möglich – zeitlich getrennt von übrigen Abholungen erfolgen. In jedem Falle wird es stets gewährleistet bleiben, dass sich jederzeit ausreichend Abstand zwischen den verschiedenen Käufereinheiten befindet und eine durchschnittlich vorgehaltene freie Fläche in Höhe von 10 m² pro Person nicht unterschritten wird.

Im Rahmen Abholungstermine sind die Zuschlagskäufer dazu verpflichtet, die Kontaktdaten jeder Person zu benennen, die den Lagerstandort der abzuholenden Versteigerungssachen betreten wird. Dies gilt auch im Falle beauftragter Drittunternehmen.

Die Zuschlagskäufer sind zudem dazu verpflichtet, dass sie selbst, ihr Personal und/oder beauftragte Drittunternehmer ausreichend geeignete Desinfektionsmittel für Hand- und Oberflächendesinfektion mit sich führen!

Zur Verhinderung potentieller Infektionsquellen über kontaminierte Flächen sind die Zuschlagskäufer und entsprechenden Demontageteams zudem dazu angehalten, Kaufgegenstände, Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel nicht miteinander zu vermischen oder auszutauschen. Sofern sich ein Austausch nicht vermeiden lässt, sind die betroffenen Kontaktflächen zuvor und hinterher in geeigneter Weise zu desinfizieren.

Häufig berührte Gegenstände wie etwa Türklingen werden durch die Vertreter unseres Hauses bzw. unserer Auftraggeber regelmäßig abgewischt und desinfiziert.

Im Rahmen zeitintensiverer Demontagearbeiten und Abtransporte versuchen wir, eine Verfügbarkeit der Sanitäranlagen unserer Auftraggeber zu ermöglichen. Eine Nutzung hat in jedem Falle nach den weiter unten ausgeführten Verhaltensregeln zu erfolgen sowie nach Maßgabe der örtlichen Bestimmungen unserer Auftraggeber.

Die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Sanitäranlagen erfolgt durch unsere Auftraggeber und obliegt allein diesen – HÄMMERLE übernimmt hierüber keinerlei Gewähr!

Sofern es die örtlichen Gegebenheiten erfordern, behält es sich HÄMMERLE ausdrücklich vor, turnusgemäße Raumlüftungen vorzunehmen. In diesem Falle sind Demontage- und Transporttätigkeiten zu unterbrechen, anwesende Personen müssen das betroffene Raumareal für die Dauer der Lüftung in anliegende Freibereiche räumen. Auf Grund der gegenwärtigen Witterungsverhältnisse empfehlen wir daher grundsätzlich, warme Kleidung mitzubringen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es im Rahmen dieser Bestimmungen leider zu entsprechenden Wartezeiten kommen kann!

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

4. Besondere Bestimmungen & Verhaltensregeln für Käufer und Interessenten

Für die Teilnahme an unseren Besichtigungen und Abholungen gilt zunächst grundsätzlich:

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und/oder Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine Corona-Infektion festgestellt oder vermutet wurde (bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn) und nicht negativ getestet sind, oder aus einem sog. ausländischen Risikogebiet stammen und ebenfalls nicht negativ getestet sind, ist eine Teilnahme generell untersagt.

Alle Interessenten und Käufer sind ferner dazu verpflichtet, die landesrechtlichen Bestimmungen, die am jeweiligen Standort gelten, strikt einzuhalten.

 

Daneben gilt für die geregelte Durchführung der Termine wie folgt:

  • Reisen Sie nicht an bzw. nehmen Sie von der Teilnahme wieder Abstand, sofern Sie akut an Husten, Fieber, Atemnot oder sonstigen Erkältungssymptomen leiden oder die letzten 48 Stunden zuvor litten.
  • Alle angemeldeten Teilnehmer werden im Vorfeld auf mehrere Zeitblöcke/ Uhrzeiten aufgeteilt. Reisen Sie bitte erst zu dem durch Sie gebuchten Zeitblock an, um etwaige Personenansammlungen vor dem Standort zu vermeiden.
  • Sofern Sie vor dem Areal auf Ihren Einlass warten müssen, halten Sie bitte den Mindestabstand von 2 Metern zu jeder haushalts- bzw. betriebsfremden Person ein. Bilden Sie mit anderen Interessenten bitte keine zusammenstehenden Gruppen. Tragen Sie bereits auch hier möglichst schon eine hinreichende Mund-Nasen-Abdeckung.
  • Unser Haus sowie unsere Auftraggeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten Ihre personenbezogenen Daten aufzunehmen. Aufnahme und Speicherung erfolgen nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich zu diesem Zwecke. Falsche oder unterlassene Angaben können hierbei eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
  • Auf dem gesamten Areal der Besichtigung bzw. Abholung ist jederzeit – auch in den Freibereichen - eine hinreichende Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen! Wahren Sie hierbei auch ansonsten alle angezeigten Abstands- und Hygieneregeln. Verwenden Sie bereit gestellte Desinfektionsmittel.
  • Handlungen, die ein kurzfristiges Absetzen der Mund-Nasen-Abdeckung erfordern, wie insbesondere Trinken, Rauchen, Nahrungs- und Medikamentenaufnahme sind ausschließlich in den jeweiligen Freibereichen gestattet.
  • Leisten Sie den hier aufgeführten Bestimmungen sowie den Anweisungen der Vertreter unseres Hauses sowie des Personals unserer Auftraggeber unbedingte Folge. Eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss von der Besichtigung sowie ggf. auch der Versteigerung führen.  
  • Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass Verstöße gegen die geltenden Rechtsverordnungen des jeweiligen Bundeslandes sowie der hier gemachten Bestimmungen ggf. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten u.a. nach dem Infektionsschutzgesetz darstellen und daneben auch zu einer zivilrechtlichen Haftung führen können.

 

Bildnachweis: (©  littlewolf1989 - stock.adobe.com)

Autor: Tobias Grosse-Brockhoff / HÄMMERLE



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