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veröffentlicht am 14.12.2020

Für Arbeitnehmer – Das müssen Sie zur Lohnzahlung im Insolvenzverfahren wissen

Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber pleite geht? HÄMMERLE erklärt, was Sie zum Thema Lohnfortzahlung im Insolvenz(antrags)verfahren wissen müssen und gibt Tipps, wie sonstige Ansprüche durchgesetzt werden können. Hier erfahren Sie, was es für Sie als Arbeitnehmer bedeutet, wenn Ihr Arbeitgeber auf einmal in finanzielle Schieflage gerät.

Arbeitgeber meldet Insolvenz an – was nun?

Der Arbeitgeber ist dann insolvent, wenn er nicht mehr in der Lage ist, den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Damit dann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss also eine akute oder zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Alternativ ist der Arbeitgeber bereits verschuldet. Ein Insolvenzverfahren hat in der heutigen Zeit immer das vorrangige Ziel, die Zahlungsfähigkeit unter Erhalt so vieler Arbeitsplätze wie möglich wiederherzustellen. Oder aber dem Betrieb dabei helfen, die Situation möglichst korrekt abzuwickeln. Dabei steht vor allen Dingen im Vordergrund, dass alle Gläubiger zumindest anteilig ihre Forderungen bestmöglich befriedigt bekommen. Dafür gibt es dann zwei Varianten:

  • Das gesamte Vermögen des Unternehmen wird vollständig verwertet.
  • Es wird ein Insolvenzplan aufgestellt, der dazu dient, dass das Unternehmen weitergeführt werden kann. Zugleich werden die Forderungen der Gläubiger bedient.

Der Arbeitgeber unterliegt innerhalb der Insolvenz der sogenannten Informationspflicht. Er ist demnach dazu verpflichtet, die Mitarbeiter sofort über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu informieren. Und zwar ab dem Moment, ab dem der Beschluss des Insolvenzgerichts vorliegt.

 

Insolvenz Gehalt – was tun, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlen kann?

Eines der ernst zu nehmenden Anzeichen für eine Insolvenz ist in der Regel diejenige, dass kein Gehalt mehr an die Mitarbeiter bezahlt werden kann. Sofern der Arbeitgeber also einfach nicht mehr vollständig oder gar nicht bezahlt, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Insolvenz handelt. Eine Ausnahme sind spezielle Fälle wie Kurzarbeit. Diese einzelnen Situationen müssen jedoch mit dem Mitarbeiter besprochen werden. Sobald es zu Unstimmigkeiten bei der Lohnfortzahlung kommt, muss dieser Umstand entsprechend von dem Arbeitnehmer angezeigt werden. Das geschieht in Form einer Forderungsaufstellung, die zur Zahlung auffordert.

 

Lohn bei Insolvenzverfahren – der Insolvenzverwalter

Sobald bei dem Insolvenzgericht der Antrag auf Insolvenz eingegangen ist, wird dieses sich darum kümmern, dass es nicht zu ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen kommt. Damit genau dies nicht passiert, kann das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragen und Sicherungsmaßnahmen anordnen. Seine Aufgaben sehen folgendermaßen aus:

  • Er prüft das Vorliegen des Insolvenzgrundes
  • Er klärt, ob genügend Masse vorhanden ist, um ein ordentliches Insolvenzverfahren durchzuführen.

Je nach Unternehmen und Insolvenzsituation kann der vorläufige Insolvenzverwalter noch weitere Aufgaben übernehmen. Das hängt jedoch davon ab, welche Befugnisse er von dem Gericht erteilt bekommen hat.
 

Gehalt bei Insolvenzverfahren – welche Ansprüche haben Arbeitnehmer?

Wenn das Gehalt bei Insolvenzverfahren ausbleibt, dann kann das erst einmal verschiedene Gründe haben. Welche Ansprüche Arbeitnehmer haben, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Stadium der Insolvenz sich das Unternehmen befindet.

  • Die Zeit vor dem Insolvenzverfahren
    Wer noch Forderungen offen hat, die zeitlich vor der Insolvenz anzuordnen sind, ist es wichtig, dass diese Forderung auch vor der Insolvenz dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollte dann die Forderung auch bei dem Insolvenzverwalter angemeldet werden. Er wird ein Formular aushändigen, in welchem die Forderung aufgeschlüsselt wird. Dieses wird dann an den Insolvenzverwalter geschickt. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass das Gericht für die Anmeldung einer Forderung immer eine gewisse Frist vorsieht.
  • Die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    Sofern das Arbeitsverhältnis trotz Insolvenz des Unternehmens weitergeführt wird, erhalten die Arbeitnehmer den Lohn nach Insolvenzeröffnung weiter. Der Insolvenz Lohn wird hierbei jedoch von dem Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse bezahlt. Zahlt der Insolvenzverwalter Gehalt nicht aus, dann sollte umgehend eine offizielle Zahlungsaufforderung gestellt werden. Er ist nämlich dafür zuständig, dass die Angestellten ihr Gehalt bekommen, auch wenn die Firma insolvent ist.
  • Insolvenzgeld
    Zu guter Letzt gibt es noch das Insolvenzgeld. Selbst dann, wenn Sie Forderungen aus der Zeit vor der Insolvenz anmelden, kann es sein, dass nicht direkt ein Ausgleich der Lohnrückstände stattfindet. Wenn das zutrifft, wird diese Lücke meistens durch das Insolvenzgeld gedeckt. Das sogenannte Insolvenzgeld kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Und zwar innerhalb von zwei Monaten ab dem Moment, wo das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Bei einer Bewilligung bezahlt die Agentur für Arbeit das ausstehende Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate vor der Eröffnung der Insolvenz. Dabei wird rein der Nettolohn berücksichtigt.
     

Lohn bei Insolvenzverfahren: schnell reagieren

Sollte der Arbeitgeber überraschend Insolvenz anmelden, ist das für die meisten Arbeitnehmer erst einmal ein Schock. Dennoch sollten Arbeitnehmer schnell und überlegt reagieren. Durch die teilweise engen Fristen ist es wichtig, sich schnell um die Anträge und Forderungen zu kümmern, damit der Lohn nach Insolvenzeröffnung trotzdem weitergezahlt wird. Im Zweifel können Lohnrückstände durch das Insolvenzgeld abgedeckt werden. Es gibt alternativ auch einen Vorschuss, den die Agentur für Arbeit unter Umständen gewährt, wenn die Bewilligung des Insolvenzgeldes viel Zeit in Anspruch nimmt.

 

Bildnachweis: (©  fotomek - stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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