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veröffentlicht am 07.10.2022

Wer darf eine Auktion durchführen?

Zum Ersten…, zum zweiten…, zum dritten…! Dies kommt sofort in den Sinn, wenn man an Auktionen denkt. Als führende Kraft stellt man sich dabei meist die im Anzug bekleidete Person vor, die mit dem Hammer auf das Podium haut und das letzte Gebot offiziell annimmt. Doch wer steckt meist da hinter? Fest steht, dass eine Auktion nur durch einen offiziellen Auktionator durchgeführt werden darf. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und was sich vor allem durch die Digitalisierung in den letzten Jahren verändert hat, erfahren Sie in unserem neuesten Blog.

Digitalisierung schlägt für Auktionatoren neue Wege ein

Bis zur Etablierung des Internets und damit auch der Onlineauktionen, wurden vermehrt Präsenzauktionen durchgeführt. Das heißt, dass in einer offiziellen Veranstaltung die zu versteigernden Artikel präsentiert werden. Der Auktionator leitet das Geschehen, indem dem Höchstbietenden der Artikel zugewiesen wird. Mit der Digitalisierung wurden aber die Präsenzauktionen von den Onlineauktionen eingeholt. Online-Auktionshäuser, wie HÄMMERLE, stellen eine Vielzahl von Auktionen online zur Verfügung. Für einen geregelten Ablauf sorgen im Hintergrund professionelle Auktionatoren und deren Teams. Dadurch, dass gleich mehrere Auktionatoren ihren Beitrag leisten, kann online eine größere Vielfalt geboten werden.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Damit als Auktionator die offizielle Befugnis besteht, Auktionen durchzuführen, muss eine Genehmigung des jeweiligen Ordnungsamtes eingeholt werden. Bei der Beurteilung des Amtes wird vielmehr der Leumund des Bewerbers beobachtet als die fachliche Kompetenz. Primäre Voraussetzung ist, dass mindestens eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Eine direkte Ausbildung oder ein Studienfach für Auktionatoren existiert bis dato nicht. Auch wenn die Voraussetzungen auf dem ersten Blick relativ niedrig erscheinen, haben Auktionshäuser, wie beispielsweise HÄMMERLE, deutlich höhere Anforderungen. Da sich Auktionen sowohl in der juristischen als auch betriebswirtschaftlichen Materie befinden, sind optimale Kenntnisse hier erforderlich. Daher besetzen wir unsere Auktionatorenpositionen mit erfahrenen Juristen und Betriebswirtschaftlern, die in jeglicher Hinsicht vom Fach sind.

Fachwissen lohnt sich

Auktionen können für vielfältige Artikel durchgeführt werden: Kunst, Industrie oder Autos. Dass sich die zuständigen Auktionatoren mit den zu versteigernden Artikeln auskennen, ist dabei wichtig. Nun ist nicht erforderlich, dass sie über das Fachwissen eines Kunsthistorikers oder Kfz-Mechanikers verfügen. Jedoch sind grundlegende Kenntnisse, um beispielsweise Bietenden Fragen zu beantworten, essenziell. Tiefere Kenntnisse werden bei den Gutachtern erwartet, die die verschiedenen Artikel genau unter die Lupe nehmen, um so deren genauen Wert zu bestimmen. Auch hier verfügt HÄMMERLE über Profis mit jahrzehntelanger Erfahrung, die sich bestens mit den Artikeln auseinandergesetzt haben.

Fazit: Alle Informationen im Überblick

Wir stellen die Informationen aus diesem Blog noch einmal übersichtlich für Sie zusammen:

  • Eine Auktion darf nur von einem Auktionator durchgeführt werden, der vom Ordnungsamt eine offizielle Genehmigung erhalten
  • Das Bild des klassischen Auktionators hat sich mit der Digitalisierung vervielfältigt. Auktionen werden nicht nur in Präsenz durchgeführt, sondern auch online.
  • Mindestvoraussetzung ist eine Berufsausbildung. Eine spezielle Ausbildung oder Studium zum Auktionator gibt es noch nicht
  • Juristische und betriebswissenschaftliche Kenntnisse sind zwar keine geschriebene Regel, jedoch Voraussetzung bei Auktionshäusern wie bei Hämmerle
  • Fachwissen zu den versteigernden Artikeln bringen viele Vorteile mit sich

Bildnachweis: (© wutzkoh - stock.adobe.com)

 

Autor: HÄMMERLE



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