Das Insolvenzgutachten im Insolvenzantragsverfahren
Das Insolvenzantragsverfahren in Deutschland basiert auf den Regelungen der Insolvenzordnung (InsO). Demnach haben Organe des betreffenden Unternehmens die Pflicht, bei Vorliegen eines oder mehrerer gesetzlich vorgeschriebener Insolvenzgründe, ein Insolvenzantragsverfahren beim zuständigen Amtsgericht zu eröffnen.
Die Einleitung eines Insolvenzantragsverfahrens bedeutet nicht mit sicherer Konsequenz das Ende der Geschäftstätigkeit, sondern kann auch dazu genutzt werden, um die Grundlagen für eine Fortführung des Unternehmens zu schaffen. Elementare Bedeutung hat in diesem Zuge ein Insolvenzgutachten zur Feststellung der Insolvenzgründe inklusive einer Neubewertung und Überprüfung aller Bilanzpositionen, ergänzt um eine Fortführungsprognose. HÄMMERLE ist Ihr versierter Ansprechpartner für Insolvenzgutachten – setzen Sie als Bank, M&A-Berater, Leasinggesellschaft oder Insolvenzverwalter auf das Know-how unseres Unternehmens.
Sinn und Zweck eines Insolvenzgutachtens
- eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen und zu durchzuführen;
- Insolvenzgründe vorliegen, die gesetzlich definiert sind;
- Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebes bestehen.
Ein Unternehmen kann immer nur so erfolgreich sein, wie die dahinterstehenden Verantwortlichen ihr Know-how, ihre Expertise und Sachkenntnis der Firma zur Verfügung stellen. Dazu gehört insbesondere auch eine Bewertung strittiger Forderungen oder Verbindlichkeiten, und zwar nach Maßgabe ihrer tatsächlichen Durchsetzbarkeit. Dies ist jedoch Aufgabe des Sachverständigen bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzantragsverfahren.
Nur wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte ganzheitlich betrachtet werden, lassen sich realistische Werte ermitteln, welche die Grundlage eines jeden Insolvenzgutachtens darstellen. Ein Insolvenzgutachten ist dabei eng angelehnt an eine Handelsbilanz und lässt die Steuerbilanz dabei weitgehend außen vor.
HÄMMERLE bewertet das bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen unter Berücksichtigung und Zuordnung von Fremd- und Drittrechten. Unsere Stärke ist Ihr Trumpf, denn damit erhalten Sie ein ganzheitliches Bild über die Gesellschaft, um potenzielle Risiken und Chancen realistisch gegeneinander abzuwägen.
Was ist Bestandteil eines Insolvenzgutachtens?
Typischerweise umfasst ein Insolvenzgutachten die folgenden Aspekte oder Gliederungspunkte:
A. Auftrag und Auftragsdurchführung
B. Sachverhalt
C. Vorbemerkung
D. Feststellungen zum Gutachtenauftrag
- die Darstellung der Schuldnerin hinsichtlich der rechtlichen, bilanziellen und buchhalterischen Verhältnisse, ebenso wie der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage;
- die Darstellung der Ergebnisse, maßgeblich durch eine Prüfung der letzten Jahresabschlüsse (Vorräte, Forderungen aus Leistungen und Lieferungen, sonstige Vermögensgegenstände, Aktiva und Rückstellungen, inklusive der erhaltenen Anzahlung sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen);
- die Prüfung des Eintrittszeitpunktes der Insolvenzreife, hier im Rahmen einer Überschuldung, insbesondere inklusive einer Fortbestehensprognose sowie der rechnerischen und rechtlichen Überschuldung, im Rahmen der Zahlungsunfähigkeit, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeitsindizien und weiterer Indizien;
- die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Steuerberater oder den Organvertretern, von Rentenzahlungen, erhaltenen Anzahlungen, möglichen Kapitalerhöhungen, Eigenkapitalersatz oder Anfechtungen, ebenso von weiteren unzulässigen Entnahmen;
sowie
- die Prüfung hinsichtlich möglicher gesellschaftsrechtlicher Haftungsansprüche Insolvenzverschleppungshaftung gemäß GmbHG.
HÄMMERLE agiert seit fast 30 Jahren in diesem Segment, wir verstehen uns als Ihr Ansprechpartner und Dienstleister. Wir bieten Ihnen Sachkenntnis, Know-how und Erfahrung rund ums Insolvenzantragsverfahren und Insolvenzgutachten. Wir liefern Ihnen genau das Maß an Support, um bewegliches Anlage- und Umlaufvermögen ganzheitlich zu bewerten und zu inventarisieren.
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Zuletzt aktualisiert am 08.07.2020
Autor: HÄMMERLE