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veröffentlicht am 30.07.2019

Was ist ein Gebotsverfahren und wie wird es durchgeführt?

Die Industrieversteigerung für gebrauchte und ausrangierte Maschinen, Fahrzeuge, sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung zählt zu den wirkungsvollsten Methoden zum Verkauf von Gebrauchtmaschinen. Der Vorteil liegt hier klar auf der Hand, weil die Preisfindung nicht ausschließlich zwischen Verkäufer und potenziellem Käufer ausgehandelt wird, sondern im Rahmen eines Auktionsverfahrens stattfindet. Außerdem gibt es Beschränkungen nach unten (sog. Mindestpreise oder Mindestgebote) und der Auktionator und/oder der Verkäufer (sog. „Einlieferer“) haben die Möglichkeit, das Verfahren mittels „Zuschlag unter Vorbehalt“ zu kontrollieren.

HÄMMERLE informiert Sie über den Ablauf eines sog. Gebotsverfahrens und erklärt, welche Aspekte von Bedeutung sind.

 

„Der Preis ist heiß“: Vorteile einer Industrieversteigerung für Käufer und Verkäufer

HÄMMERLE führt als einer der größten Industrieverwerter Deutschlands permanent Versteigerungen von Anlage- und Betriebsvermögen durch, die von nationalen und internationalen Aufkäufern frequentiert werden.

  • Für den Verkäufer (Einlieferer) geht die Industrieversteigerung mit vielfältigen Vorteilen einher, da beispielsweise bei Betriebs- oder Werksauflösungen direkt vor Ort, im Rahmen einer Präsenzauktion versteigert werden kann. Die Demontage und der Transport sind Aufgabe des Käufers und es gibt restriktive Regeln bezüglich der Gewährleistung/Garantie, da im Wesentlichen „Gekauft, wie gesehen“ gilt.
  • Als Käufer (Bieter) hat man die Möglichkeit, schnell, kosteneffizient (marktpreisgerecht) und bedarfsgerecht nötige Maschinen oder anderes Equipment zu erwerben. Industrieversteigerungen stellen gegenüber dem Direkt- oder Neukauf eine adäquate Alternative dar. Des Weiteren sind die Versteigerungen vor allem in Nischenbereichen vorteilhaft, sowie wenn die eigene Produktionskapazität zügig erweitert werden muss.
     

Wie kommt der Zuschlag bei einer Industrieauktion eigentlich zustande? Das Gebotsverfahren

Bis es jedoch zu einem Zuschlag kommt, braucht es zuvor entsprechende Gebote, sowie ein Verfahren, welches klaren Regeln unterliegt. Die Aufgabe von HÄMMERLE als Auktionator ist es, den reibungslosen Ablauf des Gebotsverfahrens sicherzustellen. Hier sind die wesentlichen Aspekte für Sie zusammengefasst:

  1. Der Verkäufer legt nicht den Verkaufspreis fest. Bei Industrieversteigerungen mit HÄMMERLE basiert der Mindestpreis auf einem differenzierten Wertgutachten, in dem unsere 30-jährige Expertise und die Erfahrung aus der Praxis miteinfließen. Wir sprechen eine Empfehlung für einen Mindestpreis aus, um das Risiko für den Verkäufer nach unten zu minimieren.
     
  2. Um an einer HÄMMERLE-Industrieversteigerung teilnehmen zu können, bedarf es der vorherigen Registrierung auf unserer Auktionsplattform. Im Anschluss schaltet HÄMMERLE das Bieterkonto nach Prüfung frei und ermöglicht die Abgabe von Geboten auf einzelne Auktionen. Wir führen im Wesentlichen Online-Auktionen durch, die nach bestimmten Mustern ablaufen – wie etwa einem Zeitraum zur Abgabe von Geboten oder möglichen Besichtigungsterminen. Außerdem finden sich in den Auktionsdetailseiten weitere Informationen zum Aufgeld (mehrwertsteuerpflichtig), sowie der auf den Zuschlagspreis entfallende Mehrwertsteuersatz. Werfen Sie gerne einen Blick in aktuelle oder kommende Auktionen auf der HÄMMERLE Auktionsplattform.
     
  3. Die letzten zehn abgegebenen Gebote befinden sich in der Gebotshistorie, die auch von anderen zugelassenen Bietern einsehbar ist. Folgend kann sichergestellt werden, dass das Gebotsverfahren transparent und nachvollziehbar ist und die Versteigerungsbedingungen gelten. Liegt beispielsweise ein Gebot doppelt vor, weil dieses vom vorherigen Bieter als Maximalgebot eingepflegt wurde, zählt dieses als zuerst abgegebenes Gebot und würde im Falle der Beendigung den Zuschlag erhalten.
     
  4. Die Biet- oder Gebotsschritte geben vor, in welchem „Rhythmus“ das Gebotsverfahren abläuft. Dabei handelt sich um feste Beträge, die sich in der Regel erhöhen, je höher das letztendliche Gebot liegt. In welchen Schritten geboten wird, ist stets aus der Gebotsmaske auf unserer Auktionsplattform ersichtlich.

Industrieversteigerungen bei HÄMMERLE sind als Auktionen rechtlich klar definiert und unterscheiden sich teils deutlich von ähnlich bezeichneten „Auktionen“ im Internet. Abgegebene Gebote, sowie ggfs. erteilte Zuschläge sind rechtlich bindend, d.h. eine Rücknahme des Gebotes ist nicht möglich. Es empfiehlt sich daher eindringlich, von der Möglichkeit der Besichtigung Gebrauch zu machen. HÄMMERLE fungiert als öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator als Mittler und sichert einen reibungslosen Ablauf des Gebotsverfahrens.

 

Was gilt es rund um das Gebotsverfahren noch zu beachten?

  • Mit Zahlung des Kaufpreises, gehen sämtliche Rechte und Pflichten an der Sache an den Käufer über.
  • Sie können auch direkt Ihr Maximalgebot eingeben. Wir bieten dann automatisch bis zu maximal diesem Gebot für Sie mit. Selbstverständlich nur, wenn das Gebot eines weiteren Bieters auf die entsprechenden Posten platziert wird.
  • Es gibt eine 120 Sekunden umfassende Nachbietzeit, die greift, wenn unmittelbar vor Ende der sog. Zuschlagszeit noch ein (den Preis erhöhendes) Gebot abgegeben wurde. Folgend ist gewährleistet, dass das Gebotsverfahren bis zum Zuschlag transparent bleibt und eine marktgerechte Konkurrenzsituation verspricht.

Sehen Sie sich gerne in unserem Glossar um, wenn Sie mehr über Einzelheiten einer Industrieauktion erfahren möchten. Dort haben wir die wichtigsten Begriffe rund um das Gebotsverfahren kurz und prägnant aufgelistet und erläutert. Außerdem thematisieren wir in unserem Magazin regelmäßig spannende Themen, die für Käufer und Verkäufer gleichermaßen interessant sind – werfen Sie einen Blick hinein!

 

Bildnachweis: (© Antonioguillem – stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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