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veröffentlicht am 18.10.2018

HÄMMERLE versteigert regelmäßig Anlagen, Maschinen und andere Dinge aus der Industrie

Auktionen sind eine besonders spannende Form des Verkaufs. Viele Käufer gehen strategisch vor, andere lassen sich mitreißen, nicht wenige wiederum beobachten nur das Geschehen.

 

Im öffentlichen und medialen Interesse stehen besonders Auktionen von Kunstgegenständen und Sammlerstücken, denn hier agiert eine international bestens aufgestellte Zielgruppe – nicht selten ein Garant für spannende Bieterschlachten im sieben- oder gar achtstelligen Bereich. Natürlich finden Sie aber auch bei uns begehrte Ware, bei dessen Versteigerung es auch „hoch“ her gehen kann, als Auktionshaus für die Industrie handelt es sich dabei, anders als bei Kunst, um direkt wirtschaftlich verwertbare Dinge. Hier werden, anders als beispielsweise bei eBay, zumeist ganze Betriebe verauktioniert oder aber einzelne Maschinen und Produktionsanlagen verwertet.

Fernab von den weltweit bekannten Auktionshäusern wie Christies oder Sotheby’s, gibt es viele, mehr oder weniger spezialisierte Auktionshäuser. Das hohe Maß an Spezialisierung, die Begutachtung der Auktionsware sowie die Eigenheiten der speziellen Käuferkreise machen jede Auktion zu einem einmaligen Event.

Während HÄMMERLE im Besonderen als Auktionshaus für Industriekunden bekannt ist, gibt es zahlreiche weitere Auktionshäuser, die jeweils auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind. Ein interessantes Beispiel ist etwa das in Köln ansässige Auktionshaus Saure, welches sich ausschließlich auf die Auktionsabwicklung von Wiking  Fahrzeugen spezialisiert hat. Daneben sind Auktionen beliebt, die etwa von Pfandleihhäusern organisiert werden oder aus Beständen des Zolls gespeist werden. Mitunter werden so Kuriositäten und Einzelstücke verauktioniert, welche die Öffentlichkeit nur selten zu Gesicht bekommen.

 

Was das Auktionshaus HÄMMERLE von anderen Auktionshäusern unterscheidet

Als öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator wären wir theoretisch in der Lage, alles Denkbare in unserem Hause zu versteigern. Da neben der Organisation von Auktionen auch die Auflösung von Betrieben und die bestmögliche Verwertung von mobilem Wert- und Anlagegeständen zu unseren Kernkompetenzen gehört, werden in der Regel gewerbliche und industrielle Güter in unserem Hause versteigert. Die Versteigerung über ein Auktionshaus wie HÄMMERLE vergrößert sowohl die nationale als auch internationale Reichweite, stellt den höchsten erzielbaren Preis durch ein transparentes Bieterverfahren sicher und erhöht die Verkaufswahrscheinlichkeit gegenüber einem eigenständigen Verkauf deutlich.

Werden Güter mittels Auktion verwertet, so bietet dieses Vorgehen Verkäufern und Käufern gleichermaßen Vorteile. Verkäufer, zu denen auch insolvente oder aufzulösende Betriebe unfreiwillig gehören können, profitieren von einer bestmöglichen und zügigen Verwertung ihres Anlagevermögens:

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    HÄMMERLE inventarisiert
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    HÄMMERLE bewertet und begutachtet
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    HÄMMERLE vermarktet

Genau diese Faktoren sind auch ein nicht zu vernachlässigender Faktor für Käufer, die sich auf die Korrektheit der Daten sowie die Expertise der Begutachtung verlassen. Da HÄMMERLE auf nunmehr 30 Jahre Erfahrung zurückblickt, sind unsere Auktionstermine vielen potentiellen Interessenten bekannt und erfreuen sich größter Beliebtheit. Durch den Fokus auf die Industrie erreichen wir also Menschen und Unternehmen, die mit Industriegütern auch „etwas anfangen“ können.

Interessenten und potentielle Käufer profitieren von der Möglichkeit, bestimmte Güter zu deutlich günstigeren Preisen als beim Hersteller erwerben zu können – und oft auch wesentlich schneller in Empfang zu nehmen. Viele Industriemaschinen haben etwa lange Lieferzeiten, was die marktübliche Beschaffung zu einer langwierigen Angelegenheit werden lässt. Angefangen bei Lagerbeständen bis hin zur komplexen Fertigungsanlage gibt es kaum ein Industriegut, welches von HÄMMERLE noch nicht versteigert wurde.

 

Auktionen für kleine Zielgruppen mit speziellen Bedürfnissen

Das Funktionsprinzip von Auktionshäusern gleicht sich im Kern. Als Auktionshaus für Industrieobjekte ist sich HÄMMERLE aber seiner besonderen Aufgabe jederzeit bewusst. Schließlich agieren viele Käufer wohl überlegt und der Umgang mit Anlagegütern aus der Industrie erfordert Fach- und Sachkenntnis, ebenso wie bestimmte Leistungen. So haben Interessenten etwa die Möglichkeit, um Angebote zu besichtigen und zu prüfen, auf die Bewertungen und Gutachten unserer Spezialisten zurückzugreifen

Je nach Angebot organisieren wir außerdem branchenspezifisch ausgerichtete Auktionen. Im Rahmen solcher Auktionen werden dann Güter verwertet, die nur für eine bestimmte Art an Industriebetrieb von Interesse sind. Alle Auktionskataloge können online eingesehen werden und Termine werden in der Regel mit ausreichend Vorlaufzeit verkündet.

 

Eine Auktion ist keine „geschlossene Gesellschaft“

Zugegeben, viele unserer Bieter sind seit vielen Jahren und regelmäßig vor Ort und kennen sich gut aus. Die Teilnahme an einer Auktion für „Erstsemester“ ist noch aufregender. Dennoch ist eine Auktion eine Art öffentliche Veranstaltung. Auch ist für Interessenten der Besuch mit keinerlei Verpflichtungen oder Kosten verbunden, sodass auch ein langsames Herantasten möglich ist. Lediglich Verkäufer, Mitbietende und Käufer sind an unsere Auktionsbedingungen gebunden. Diese liegen, so wie es der Gesetzgeber fordert, während des Auktionstermins aus, sind aber auch vorab im Internet einsehbar.

In der Regel wird für eine Versteigerung ein Aufgeld erhoben, welches der Käufer zu tragen hat. Außerdem erhält das Auktionshaus eine Provision vom Verkäufer. Diese Summen sind klar definiert und für Sie jederzeit transparent. Möchten Sie erstmalig an einer Auktion teilnehmen, ist die Lektüre der Allgemeinen Geschäftsbedingungen also unverzichtbar. Bieten Sie jedoch mit, so ist die Gebotsbindung von herausragender Bedeutung.

Geben Sie also ein Gebot ab und erhalten den Zuschlag, so obliegt Ihnen die Zahlung und Abholung des Versteigerungsgutes.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung von Auktionen

Geregelt sind Auktionen in der Bundesrepublik Deutschland zum einen in § 156 BGB sowie in § 34b GewO. Auch die Tätigkeit als Auktionator ist genauestens geregelt, obwohl es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf handelt. So benötigt ein gewerblich tätiger Auktionator eine Versteigerungserlaubnis nach § 34b GewO, die beim lokalen Ordnungsamt beantragt werden kann. Unter bestimmten Umständen, etwa im Insolvenzrecht, ist auch die öffentliche Bestellung eines Auktionators vorgesehen.

Um die Erlaubnis zu erhalten ist eine besondere Sachkunde, der Nachweis fachlicher und juristischer Kenntnisse erforderlich. Selbstverständlich verfügen unsere Auktionatoren über diese Vorgaben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich auch als Unternehmen vor, während und nach einer Auktion zur Seite und bieten weitere interessante Leistungen als Verwerter.

 

Haben Sie Rückfragen? Gerne erläutern wir Ihnen persönlich, welche Aspekte es in einem Auktionshaus wie HÄMMERLE zu behandeln gilt. Wir freuen uns auf Sie!

Bildnachweis: (© romaset – stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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