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veröffentlicht am 09.09.2020

Sicherungsübereignung: Definition & Erklärung 2020

Ein Industrieunternehmen ist im Wesentlichen geprägt von den Sachwerten, die es besitzt – und welche zur Produktion, den Transport und zur Weiterverarbeitung unerlässlich sind. Doch diese stehen nicht selten in Verbindung mit hohen Anschaffungskosten, hinzukommt ein stetiger Reparatur- und Wartungsaufwand. Um genügend Kreditsicherheiten zu schaffen, braucht es in der Regel ein Instrument, um als Unternehmen auch kurzfristig auch Nachfrageveränderungen reagieren zu können.

HÄMMERLE erläutert die Grundzüge der Sicherungsübereignung, stellt Vor- und Nachteile sowie wichtige Aspekte heraus.

 

Definition Sicherungsübereignung: Worum geht es?

Da hohe Anschaffungskosten kaum von einem Unternehmen gestemmt werden können, braucht es Finanzierungspartner wie Banken. Die jedoch haben kein Interesse an einem Kreditausfall, schließlich sind Kredite oftmals über viele Jahre ausgelegt. Innerhalb dieser Laufzeit können sich die Entwicklungschancen sowie insbesondere die Bonität des Unternehmens verändern. Es braucht folgerichtig ein Mittel der Absicherung.

Daraus folgt: Die Sicherungsübereignung dient als Kreditsicherheit gegenüber der Bank. Hierbei handelt es sich um einen dinglichen Vertrag. Die Bank wird in ihrer Funktion als Gläubiger somit zum Eigentümer der Maschine oder Anlage (vgl. § 929 BGB). Das Industrieunternehmen nimmt das Anlagegut in unmittelbaren Besitz (vgl. § 930 BGB). Genaueres regeln beide Parteien in einer sog. Sicherungsabrede.

Was das genau ist? Das klären wir Ihnen detailliert und mit allen relevanten Hinweisen im nächsten Absatz!

 

Die Sicherungsabrede als Grundlage für die Sicherungsübereignung von Maschinen

Die finanzierende Bank sowie das Unternehmen müssen frühzeitig die Rahmenbedingungen setzen, um somit den Weg in den Ausbau oder die Anpassung von Produktionskapazitäten zu ebnen. Die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit ist deshalb, sofern der Kredit wie vereinbart bedient wird, vor allem ein theoretisches Konstrukt.

Warum „theoretisch“? Weil es für die Integration in den Produktionsablauf zunächst irrelevant ist, ob das Unternehmen nun im Besitz des Anlageguts oder tatsächlich Eigentümerin ist. In dem Moment, in welchem der Maschinenkredit vollständig getilgt wurde, erlangt die Firma ohne weitere Vereinbarung das Eigentumsrecht an der Sache.

Anders sieht es jedoch aus, wenn die Kreditvereinbarungen nicht eingehalten werden. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Zahlungen stocken, über ein bestimmtes Maß hinaus Rückstände angehäuft werden oder zusätzliche Kreditsicherheiten nicht erbracht werden. Die Bank kann die Anlagegüter, über die eine Sicherungsabrede getroffen wurde, nun verwerten (d.h. verkaufen).

  • Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine Fälligkeit der Forderung gegeben ist. Etwa durch eine fristlose Kündigung infolge von Zahlungsstörungen oder einer akuten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens (u.a. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).

Wichtig: Die Sicherungsabrede, also der sog. Sicherungsvertrag, regelt alle Einzelheiten im Detail. Die Sicherungsübereignung folgt der Sicherungsabrede, d.h. der Eigentumsübertrag findet erst statt, wenn die vertraglichen Voraussetzungen dafür bereits erfüllt sind.

 

Die Sicherungsübereignung:

Sicherungsübereignung grafische Darstellung
 

Vorteile und Nachteile der Sicherungsübereignung

Je nachdem, welche Perspektive eingenommen wird (Gläubiger oder Schuldner), ergeben sich unterschiedliche Blickwinkel. Lohnt sich eine Sicherungsübereignung? Die folgende Darstellung fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.

 

Für Unternehmen (Schuldner), die Maschinen, Fahrzeugen Anlagen und Co. finanzieren möchten:

  • Schnellere Finanzierung wichtiger Produktionsgüter, da dieses selbst als Kreditsicherheit fungiert
  • Verfügbarkeit des Anlageguts, d.h. keine Einlagerung o.ä. nötig
  • Bessere Kreditkonditionen, da die Bank über ein i.d.R. werthaltiges (= schnell verwertbares) Sicherungsinstrument verfügt
     

Für Banken (Gläubiger), die Industrieunternehmen bei der Anschaffung von Gütern unterstützen:

  • Nicht-akzessorische Sicherheit, d.h. eine von der eigentlichen Kreditforderung unabhängige Sicherung
  • Bank wird Absonderungsberechtigter, dadurch entsteht eine Insolvenzfeste Sicherheit

 

Weitere wichtige Aspekte rund um die Sicherungsübereignung

Das Thema ist relativ komplex, weshalb es auch keinen Sinn macht, sog. vorgefertigte Musterverträge zu verwenden. Schließlich lässt sich eine Sicherungsübereignung formfrei vereinbaren. Wir möchten zum Schluss weitere Details kompakt darstellen, die Ihnen ein besseres und detailliertes Bild über dieses Rechtskonstrukt liefern.

  • Nach § 929, 185 BGB existiert eine Veräußerungsermächtigung für den Sicherungsgeber, d.h. die Bank kann unter bestimmten Voraussetzungen (anhaltende Zahlungsverzögerungen, Fälligkeit, etc.) das gesicherte Anlageobjekt verwerten.
  • Damit die Bank oder ein Leasinggeber im Falle einer Störung das jeweilige Anlagegut verwerten kann, braucht es einen versierten Partner wie HÄMMERLE, um rasch die nötige Liquidität zu erreichen und einen Marktpreis zu erzielen. Mehr zu unseren Leistungen für Banken und Leasinggesellschaften finden Sie hier.

Wichtig: Es empfiehlt sich zudem, eine regelmäßige Bewertung der Werthaltigkeit eines sicherungsübereigneten Anlageguts vorzunehmen. Dadurch können Differenzen in der Höhe der Kreditsicherheit frühzeitig erkannt und zusätzliche Sicherheiten eingefordert werden.

Mit HÄMMERLE haben Sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner an Ihrer Seite. Mit unseren Erfahrungen finden wir mit Ihnen gemeinsam die optimale und Ihre individuelle Lösung.

Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen – wir freuen uns auf Sie!

 

Bildnachweis: (©  littlewolf1989 - stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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