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Pfandversteigerung: 11 möblierten Wohnungen

Am Kronengarten 20
40721 Hilden

Auction on Mon 05.07.2021 from 13:00
Standard auction Auction closed

0 Lots

Auction details

Auction Dates
of Mon 7/5/2021 1:00 PM
Auction type
Standard auction
Auction location

Bordinghaus, Am Kronengarten 20 , 40721 Hilden

Inspection
Mon 05.07.2021, 11:00 AM - 1:00 PM
Premium
18%
VAT
19%

Versteigerungsbekanntmachung:

Namens und im Auftrag des Pfandgläubigers versteigern wir im Zuge der öffentlichen Pfandversteigerung das Mobiliar eines früheren Bordinghauses in Hilden.

Die Pfandmasse umfasst das Inventar von insgesamt 11 möblierten Wohnungen eines früheren Boardinghouse, bestehend u.a. aus Einbauküchen inkl. elektr. Küchengeräte, Boxspringbetten, Kleiderschränken, Tischen, Stühlen, Kommoden, Lampen & Leuchten sowie sonst. Wohnaccessoires wie Bilder, Garderoben, Skulpturen etc..

Die Versteigerung findet voraussichtlich statt am:

Montag, den 05.07.2021, ab 13:01 Uhr

in:

40721 Hilden, Kirchhofstraße 14 / Am Kronengarten 20 [zusammenhängender Gebäudekomplex unter 2 unterschiedlichen postalischen Adressen]

 

Es besteht Gelegenheit zur Besichtigung von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Die Versteigerung erfolgt im Auftrag der Mabi Holding GmbH& Co KG, Kirchhofstr. 14, 40721 Hilden als insoweitige Pfandgläubigerin.

Die Pfänder werden voraussichtlich in 11 Positionen zur Versteigerung ausgerufen, eine Position umfasst dabei das Mobilieninventar einer Wohnung.

Der Versteigerer behält sich allerdings vor, zunächst die Gesamtmasse aufzurufen, bevor Gebote auf die Einzelmasse entgegengenommen werden.

Ein Versteigerungskatalog wird zum Ende der 26. KW auf dieser Plattform veröffentlicht.

 

Besondere Versteigerungsbestimmungen & Rechtshinweise:

 

1. Öffentliche Versteigerung:

Die Veräußerung wird im Zuge der öffentlichen Versteigerung von Pfandsachen im Namen und Auftrag des Pfandgläubigers vorgenommen und richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Sachenrechts zum Pfandverkauf gem. §§ 1204-1259 BGB Das Pfandrecht folgt hier aus § 562 Abs. 1 BGB (Pfandrecht des Vermieters).

Es gelten daneben die Versteigerungsbedingungen/ AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich gegen Höchstgebot, das Angebot besteht unter Vorbehalt, insbesondere dem Fortbestehen und der Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes.

Die Versteigerung wird durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Peter Hämmerle durchgeführt und ist öffentlich und für jedermann zugänglich.

 

2. Registrierung:

Zur Teilnahme an der Versteigerung ist eine vorherige Registrierung gegenüber dem Versteigerer notwendig; nicht registrierte Bieter sind von der Versteigerung ausgeschlossen.

Unser Haus ist zudem auch aus infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten zur Erfassung der Teilnehmerdaten verpflichtet.

Die Registrierung erfolgt unter Namen und Angabe einer ladungsfähigen Adresse, zur Registrierung ist die Vorlage einer amtlichen Urkunde zur Personenidentifikation notwendig (gültiger Personalausweis o.Ä.). Im Falle der Versteigerungsteilnahme juristischer Personen ist auch der Nachweis der Vertretungsbefugnis oder Bevollmächtigung der vor Ort als Bieter auftretenden natürlichen Person notwendig.

Die Registrierung kann schon im Vorfeld am Firmensitz des Versteigerers vorgenommen werden, hat aber in jedem Falle bis spätestens zum Auslauf der ausgeschriebenen Besichtigungszeiten am Versteigerungstag vor Ort zu erfolgen.  

 

3. Kaufpreiszahlung und dingliche Übereignung:

Die Kaufpreiszahlungen werden mit verbindlicher Zuschlagserteilung fällig und sind gem. § 1238 Abs. 1 BGB sofort in bar zu entrichten; die Veräußerung der Pfandsachen steht für die Fälle einer nicht sofortigen Kaufpreiszahlung in bar bereits jetzt schon unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB. Es gelten im Übrigen die Bargeldannahmegrenzen des GWG.

Auf Risiko des Käufers kann eine Kaufpreiszahlung auch mittels Bankanweisung auf ein noch zu benennendes Projektkonto des Versteigerers erfolgen. Herausgabe und dingliche Übereignung des jeweiligen Versteigerungsgutes erfolgen - so oder so – in jedem Fall erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

 

4. Gewährleistung:

Sämtliche Angaben der Verkaufsausschreibung/ Versteigerungskatalogs dienen rein der Identifizierbarkeit der jeweiligen Veräußerungssache, eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben.

 

Wir raten dringend zur Wahrnehmung der Besichtigungsgelegenheit an.

 

Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Veräußerungssachen wird sowohl seitens des Pfandgläubigers als auch der Hämmerle GmbH & Co. KG nicht übernommen, im

Übrigen steht die Versteigerung unter dem gesetzlichen Gewährleistungsausschluss für öffentliche Versteigerungen.

Es gelten die Versteigerungsbedingungen/ AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG sowie die gesetzlichen Vorschriften zur öffentlichen Pfandversteigerungen, insbesondere §§ 1235 ff. BGB. 

 

5. Hygienekonzept & Infektionsschutz:

Die am Tag der Versteigerung gültigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalens sowie des Kreises Mettmann sind durch jeden Teilnehmer selbstständig zu beachten.

Daneben gilt das Hygienekonzept der Hämmerle GmbH & Co. KG entsprechend, welches Sie >hier< einsehen können, darüber hinaus sind insbesondere folgende Bestimmungen zu befolgen:

Die allgemeinen AHA+A+L-Regeln sind jederzeit zu beachten.

Für sämtliche Teilnehmer herrscht während der Versteigerung sowie im Zuge der Besichtigung ausnahmslos die Pflicht zum Tragen eines vorschriftsgemäßen Mund-Nasen-Schutzes in Form einer medizinischen Maske oder einer FFP2-/ KN95-Maske. Interessenten, die keinen hinreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen, wird von vornherein die Teilnahme an der Besichtigung und der Versteigerung verwehrt.

Die Versteigerung findet voraussichtlich im überdachten Freibereich unmittelbar vor dem betreffenden Gebäudekomplex statt, hierbei gilt auch im Freien die Maskenpflicht.

Halten Sie in jedem Falle die vorgesehenen Sicherheitsabstände ein und nutzen Sie die Gelegenheiten zur Handdesinfektion.

Den Anweisungen des öffentlich bestellten & vereidigten Versteigerers sowie seiner Mitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten, eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss von der Versteigerung bzw. zum Zuschlagsentzug führen.

 

 

 

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