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Kunststoff-Verflüssigungsanlage

Raum Kaufbeuren

Ending on Wed 23.03.2022 from 09:08
online auction Auction closed
Online catalogue 

1 Lots

Auction details

Bidding starts
Mon  14.02.2022,  10:00
Results from
Wed  23.03.2022,  09:08
Results until
Wed  23.03.2022,  09:08
Auction type
online auction
Auction location
The auction will take place online.
Inspection
nach Vereinbarung
Collection
nach Vereinbarung, spätestens 6 Wochen nach Zuschlag
Premium
18%
VAT
19%

Auktion–Nr.: 4758 Kunststoff-Verflüssigungsanlage

 

ABSAGE des Termins der Präsenzversteigerung am 24.03.2022, um 14:00 Uhr in Kaufbeuren

 

Die HÄMMERLE GmbH & Co. KG teilt hiermit mit, dass der Auftraggeber (Pfandgläubiger) der öffentlichen Pfandversteigerung den Pfänder von der Versteigerung einstweilen zurückgezogen und uns dazu angewiesen hat, den weiteren Versteigerungsprozess zunächst auszusetzen.

 

DER FÜR DEN 24.03.2022 UM 14:00 UHR IN KAUFBEUREN ANGESETZTE TERMIN ZUR ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG IST DAHER KURZFRISTIG ABZUBERAUMEN BZW. ZU VERSCHIEBEN.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es leider noch nicht absehbar, ob der Pfandgläubiger den nunmehr ausgesetzten Prozess seiner Pfandverwertung ggf. wieder aufnehmen wird. Der Versteigerungstermin gilt daher einstweilen nur als verschoben, ein neuer Termin kann derzeit jedoch noch nicht benannt werden.

 

ÜBER ALLE WEITEREN ENTWICKLUNGEN DIESER VERSTEIGERUNGSSACHE INFORMIEREN WIR SIE ÜBER DIE PUBLIKATIONEN AUF DIESER WEBSITE.

 

Wir bedanken uns herzlich für das Verständnis aller Interessenten & Bieter.

 

Für die Hämmerle GmbH & Co. KG

 

Peter Hämmerle

öffentlich bestellter & vereidigter Versteigerer

 

 

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PRÄSENZVERSTEIGERUNG MIT ONLINE-VORVERFAHREN

Namens und im Auftrag des Pfandgläubigers versteigern wir freibleibend ab Lagerstandort im Zuge der öffentlichen Versteigerung eine sog. “ Kunststoff-Verflüssigungsanlage“ mit Typenbezeichnung “TKR50“ nebst den vorhandenen, technischen Unterlagen in Sachgesamtheit zu einer Hand.

Zur Ermittlung der Vorabgebote wird zunächst eine internationale Online-Auktion durchgeführt, die eigentliche Versteigerung des Versteigerungsinventars erfolgt im Rahmen der

öffentlichen Präsenzauktion am Donnerstag, den 24.03.2022, um 14:00 Uhr

am aktuellen Lagerstandort des Pfandes in 87600 KAUFBEUREN, Im Hart 13.

Im Rahmen des Präsenztermines gelangt das Versteigerungsinventar zu dem ggf. vorab online ermittelten Höchstgebot zum Ausruf. (Vorbehaltlich Mindestaufruf im Präsenzversteigerung)

BITTE BEACHTEN SIE UNTEN STEHENDE VERSTEIGERUNGSBEKANNTMACHUNGEN UND HINWEISE ZUM ONLINEBASIERTEN VORVERFAHREN.

 

VERSTEIGERUNGSBEKANNTMACHUNG

1. Öffentliche Versteigerung:

Die Veräußerung wird im Zuge der öffentlichen Versteigerung von Pfandsachen im Namen und Rechnung der Dorr GmbH & Co. KG, Unterwanger Str. 8, 8743 9 Kempten (nachfolgend auch nur “Pfandgläubiger“) vorgenommen.

Die Versteigerung richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Sachenrechts zum Pfandverkauf gem. §§ 1204-1259 BGB sowie den Versteigerungsbedingungen/ AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG für Präsenzversteigerungen bzw. hinsichtlich des digitalen Vorverfahrens nach deren Internetversteigerungsbestimmungen.

Das Pfandrecht & Versteigerungsbefugnis folgen aus Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB sowie (ggf. hilfsweise) aus Eigentümer-Besitzerverhältnis nach §§987 ff., 1003 Abs. 1, BGB sowie Selbsthilfeverkauf, §§ 372 ff., 383 Abs. 3 BGB

Die Versteigerung steht bis auf Weiteres unter Vorbehalt, insbesondere dem Fortbestehen und der Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes/ Versteigerungsbefugnis. Daneben besteht ausdrücklicher Vorbehalt hinsichtlich der weiteren Entwicklungen im Zuge der sog. “Corona-Pandemie“ sowie der diesbezüglichen Maßnahmen und Rechtshandlungen der öffentlichen Hand.

Ein Zuschlag erfolgt ausschließlich gegen Höchstgebot.

Die Versteigerung wird durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Peter Hämmerle durchgeführt und ist öffentlich und für jedermann zugänglich.

2. Online-Auktion als digitales Vorverfahren zur Ermittlung v. Vorabgeboten:

Gebote können bereits vorab online abgeben werden, nutzen Sie hierzu unsere Onlinefunktion.

Im Rahmen des Onlineverfahrens zur Abgabe von Vorabgeboten gelten die Internet-Versteigerungsbedingungen für Unternehmer bzw. Verbraucher  der Hämmerle GmbH & Co. KG.

Die vorab erteilten Gebote werden in der Präsenzversteigerung ihrer Höhe nach entsprechend berücksichtigt.

Maßgeblich für die Zuschlagserteilung ist jedoch allein der tatsächliche VersteigerungsverlaufFür eine Teilnahme an der Präsenzversteigerung ist eine vorherige Beteiligung am digitalen Vorverfahren (=Online-Auktion) nicht notwendig.

Nach Abschluss des digitalen Vorverfahrens wird nur der dortige Höchstbieter durch den Versteigerer kontaktiert.

Sofern der Höchstbieter des Online-Verfahrens an der anschließenden Präsenzversteigerung weder persönlich noch fernmündlich teilnehmen kann, besteht für diesen zuvor die Möglichkeit, gegenüber dem Versteigerer weitere Gebote/ Gebotsschritte bzw. Limits für den Fall abzugeben, dass in der Präsenzversteigerung noch anderweitig höhere Gebote eingehen sollten.

Online-Bieter, deren Gebote bereits im Vorverfahren unterlegen sind, werden hierüber NICHT informiert, können aber nach eigener Maßgabe selbstverständlich an der Präsenzversteigerung vor Ort teilnehmen.

3. Registrierung:

Zur Teilnahme an der Präsenzversteigerung ist eine vorherige, gesonderte Registrierung gegenüber dem Versteigerer notwendig; die Registrierung zur Präsenzversteigerung muss unabhängig von einer etwaigen Registrierung als Onlinebieter erfolgen. Nicht registrierte Bieter sind von der Versteigerung ausgeschlossen.

Registrierung natürlicher Personen:

Die Registrierung erfolgt unter Namen und Angabe einer ladungsfähigen Adresse, wozu die Vorlage einer amtlichen Urkunde zur Personenidentifikation notwendig ist (gültiger Personalausweis o.Ä.).

Registrierung juristischer Personen:

Im Falle der Versteigerungsteilnahme juristischer Personen ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges notwendig, auf Verlangen des Versteigerers oder des Versteigerungsunternehmens ist zudem eine aktuelle Gesellschafterliste vorzulegen (Erfordernisse der Geldwäscheprävention). Ferner ist auch der Nachweis der Vertretungsbefugnis oder Bevollmächtigung der vor Ort als Bieter auftretenden natürlichen Person notwendig.

Die Registrierung kann auch im Vorfeld (fern)schriftlich oder persönlich am Firmensitz des Versteigerers vorgenommen werden, hat aber bis spätestens zum Auslauf der ausgeschriebenen Besichtigungszeiten am Versteigerungstag vor Ort zu erfolgen.  

4. Besichtigung & Gewährleistung:

Gelegenheit zur Besichtigung und Inaugenscheinnahme der Versteigerungssache besteht am Tag und Ort der Versteigerung

Donnerstag, den 24.03.2022, von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr.

Zudem können Besichtigungstermine im Vorfeld auch jederzeit individuell vereinbart werden.

Die Versteigerung erfolgt zum Verkauf eines Pfandes. Der Natur eines Pfandverkaufs nach besteht hierbei weder für den Pfandgläubiger, noch den Versteigerer bzw. das Versteigerungsunternehmen eine Möglichkeit, den Pfänder näher auf seine konkrete Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Nach Kenntnis des Pfandgläubigers war die Anlage bis zur Aufgabe des Objekts durch den Pfandschuldner jedoch betriebsfähig.

Die Veräußerung der Versteigerungssache erfolgt daher so, wie diese steht und liegt. Der Versteigerer und das Versteigerungsunternehmen raten zur Wahrnehmung der Besichtigungsgelegenheit sowie der persönlichen Inaugenscheinnahme ausdrücklich an.

Sämtliche Angaben der Versteigerungsbekanntmachung, des Versteigerungsverzeichnisses sowie des Versteigerungskatalogs (auch online) dienen rein der Identifizierbarkeit der jeweiligen Veräußerungssache, eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben.

Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Veräußerungssachen wird sowohl seitens des Pfandgläubigers als auch der Hämmerle GmbH & Co. KG nicht übernommen, im Übrigen steht die Versteigerung unter dem gesetzlichen Gewährleistungsausschluss für öffentliche Pfandversteigerungen.

Ein festgelegter Mindestpreis versteht sich nur als technischer Startpreis der Versteigerung, nicht jedoch als Werttaxierung des Versteigerers.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur öffentlichen Pfandversteigerungen, insbesondere §§ 1235 ff. BGB sowie die Versteigerungsbedingungen/ AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG.

Der Kaufvertrag kommt allein durch die Zuschlagserteilung des Versteigerers und nicht durch Angebot und Annahme der Parteien zustande. Die Versteigerung ist kein Verbrauchsgüterverkauf oder Fernabsatzvertrag.

Die Bieter sind an ihre Gebote gebunden. Es besteht ausdrücklich kein Widerspruchsrecht.  

5. Kaufpreiszahlung und dingliche Herausgabe/ Abholung:

Die Kaufpreiszahlungen werden mit verbindlicher Zuschlagserteilung sofort fällig.

Gem. § 1238 Abs. 1 BGB ist im Zuge der Pfandversteigerung der Kaufpreis sofort in bar zu entrichten. Nach Art und Güte des Pfänders ist hier jedoch schon im Vorfeld damit zu rechnen, dass der Zuschlagspreis die Wertgrenze des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) überschreiten könnte, die einer Bargeldannahme entgegenstünde; § 10 Abs. 3 Nr. 2. b), § 1 Abs. 5 GWG

Der Versteigerer gesteht es den Zuschlagskäufern daher über die Ziffer 11. seiner Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen für Präsenzauktionen hinaus zu, die Gesamtforderung (Kaufpreise zzgl. Steuer, Aufgelder etc.) ggf. auch mittels sofortiger Bankanweisung auf ein am Versteigerungstage noch zu benennendes Projektkonto des Versteigerers anzuweisen. Das Risiko möglicher Verzögerungen im Zahlungsverkehr trägt dabei der Käufer.

Die Veräußerung der Pfandsache steht für alle Fälle einer nicht sofortigen Kaufpreiszahlung aber bereits jetzt schon unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf das Aufgeld und sonst. Gebühren des Versteigerers bzw. des Versteigerungsunternehmens.

Im Falle der Nicht- oder nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung kann der Vorbehalt der Rechtsverwirkung i.S.d. § 1238 Abs. 2 BGB zur Rückabwicklung des Zuschlages resp. des Kaufvertrages führen.

Die Herausgabe des jeweiligen Versteigerungsgutes erfolgt - so oder so – in jedem Fall erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Neben dem Vorbehalt i.S.d. § 1238 Abs. 2 BGB machen sowohl der Pfandgläubiger als auch Versteigerer und Versteigerungsunternehmen bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises nebst d. Aufgeld/ Gebühren aus der Versteigerung auch von sämtlichen ihnen zustehenden Pfand- und/ oder Zurückbehaltungsrechten Gebrauch.

Der Verkauf lautet auf Demontage, Abholung und Verbringung durch den Zuschlagskäufer.

Auf Grund des gegenständlichen Demontageumfanges wird dem Käufer dabei ein Zeitraum von 5 aufeinander folgenden Werktagen für Demontage & Abholung eingeräumt. 

Die konkrete Terminierung der Abholung erfolgt in Absprache mit dem Zuschlagskäufer, muss jedoch spätestens 6 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein.

6. Einhaltung der besonderen Bestimmungen zum Infektionsschutz:

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen “Corona-Pandemie“ sind die jeweils geltenden Bestimmungen des Infektionsschutzes im Rahmen der Besichtigungs-, Versteigerungs- und Abholtermine zwingend zu befolgen.

Der Versteigerer behält es sich dabei vor, noch besondere Bestimmungen und Verhaltensregeln für betreffende Termine zu erlassen (etwa gesetzl. gefordertes Hygienekonzept). 

Eine Nichtbefolgung infektionsschutz- oder ordnungsrechtlicher Bestimmungen kann zum sofortigen Ausschluss von der Besichtigung sowie der Versteigerung führen!

Bitte beachten Sie, dass es bei den Besichtigungen sowie der Versteigerung mitunter zu Verzögerungen bzw. Wartezeiten kommen kann.

 

II. Versteigerungsverzeichnis:

Das zur Versteigerung kommende Verkaufsgut umfasst wie folgt:

 

1 x “ Kunststoff-Verflüssigungsanlage“ mit Typenbezeichnung “TKR50“ nebst vorhandenen technischen Unterlagen, vermutetes Baujahr ca. 2011

 

gem. anhängendem Online-Katalog.

 

Der Versteigerer

Peter Hämmerle

Hämmerle GmbH & Co. KG

 

Weitere Angaben zum Versteigerer & Versteigerungsunternehmen:

Hämmerle GmbH & Co. KG
Unternehmensverkäufe - Gutachten - Auktionen
Bichlmannstraße 8
84174 Eching

tel. +49 8709 94 990-20
fax. +49 8709 94 990-69

info@haemmerle.de
www.haemmerle.de

Ust-Id-Nr. DE221494410
Registergericht: Amtsgericht Landshut
Registernummer: HRA 11427

Vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin:

Hämmerle Verwaltungs GmbH
Bichlmannstraße 8
84174 Eching

Registergericht: Amtsgericht Landshut
Registernummer: HRB 10729

Diese vertreten durch den Geschäftsführer:

Peter Hämmerle

 

Die Versteigerung wird für die Hämmerle GmbH & Co. KG durch Herrn Peter Hämmerle als persönlich bestellter und vereidigter Versteigerer geleitet und durchgeführt, die Erteilung von Zuschlägen erfolgt ausschließlich durch Herrn Peter Hämmerle.


Contact partner

Zentrale Eching
Bichlmannstraße 8, 84174 Eching
Phone: +49 8709 94990-20
Fax: +49 8709 94990-69

Zahlungshinweis:

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt per Überweisung sofort fällig. Barzahlungen vor Ort sind nur in Ausnahmefällen, mit vorheriger Abstimmung möglich!

 

Standort der Gegenstände:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die örtlichen Gegebenheiten bei den Auktionen immer unterschiedlich sind und der Käufer selber Sorge dafür zu tragen hat, die Abholbedingungen vor Ort zu prüfen. Die Hämmerle GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Kosten für eventuell entstandene Abholaufwendungen des Käufers, die aufgrund von Fehleinschätzungen der örtlichen Gegebenheiten entstanden sein könnten.

 

Abholbedingungen:

Die fristgemäße Abholung von ersteigerten Positionen zu den angegebenen Abholzeiten stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers dar. Eine Abholung ist erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises möglich. Sämtliche Kosten die durch eine nicht fristgerechte Abholung der Kaufgegenstände entstehen, sind durch den Käufer zu tragen.

Was ist eine Online-Auktion?

Bei einer Online-Auktion geben Sie Ihr Maximalgebot direkt am Computer ab. Nach Ablauf der Auktion erhält der Höchstbietenste bei Erreichung des Mindestpreises den Zuschlag.

Um zu bieten geben Sie in der Positionsdetailansicht den Höchstbetrag ein, den Sie für diesen Artikel bezahlen möchten. Die anderen Bieter sehen Ihr Maximalgebot nicht.

Wir werden dann für Sie mit automatischen Erhöhungsschritten Gebote abgeben. Diese Gebote richten sich nach dem aktuellen Höchstgebot. Wir werden nur so viel wie nötig bieten, damit Sie der Höchstbietende bleiben oder den Mindestpreis bieten, falls Ihr Höchstgebot dies zulässt. Falls ein anderer Käufer so viel wie Ihr Maximalgebot oder mehr bietet, werden wir Sie per Email benachrichtigen, damit Sie eventuell ein anderes Gebot abgeben können. Ihr Maximalgebot bleibt vertraulich, bis es von einem anderen Käufer überboten wird.

Das Auktionsende für einen Artikel verlängert sich automatisch um 2 Min. sofern 1 Min. vor Gebotsende noch Gebote abgegeben werden.

Bitte beachten Sie: Mit der Bestätigung des Gebotes akzeptieren Sie die Versteigerungsbedingungen. Ihr Gebot ist bindend!

Eine Übersicht Ihrer abgegebenen Gebotesowie erhaltene Zuschläge sind in Ihrem Kundenkonto unter den jeweiligen Punkten einsehbar.

 

Alle wichtigen Informationen zu unseren Auktionen finden Sie in unserem Glossar.

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