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published on 30.01.2020

Geschäftsaufgabe wegen Krankheit

Die deutsche Wirtschaft ist geprägt von unzähligen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die eng verzahnt sind mit den Gründern und Gesellschaftern. Hier gibt es in der Regel nur rudimentär gewisse Ablaufpläne, die regeln, was im Falle des vorzeitigen Ausfalls eines Geschäftsführers zu tun ist. In der Regel werden Know-how, Branchenkenntnis und Kontakte in einem überschaubaren Führungs- und Gesellschafterzirkel gebündelt – fallen diese krankheits- oder altersbedingt aus, ergeben sich vielfältige praktische Problemstellungen.

HÄMMERLE zeigt auf, welche Aspekte bei der Geschäftsaufgabe wegen Krankheit bedeutsam sind und wie Sie Ihren Betrieb effektiv beenden und Vermögenswerte verwerten können.

 

Geschäftsaufgabe wegen Krankheit bei Selbständigkeit: Welche Art der Betriebsaufgabe?

In den eigenen Betrieb steckt man viel Energie und Herzblut, hier bilden sich die Grundpfeiler der Existenz. Kein Wunder, dass viele Schritte für Unternehmer eher schmerzlich sind, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund von Krankheit beendet werden soll. Es gibt grundsätzlich mehrere Optionen, die nun denkbar sind – hier die wesentlichen kompakt dargestellt:

  • Verkauf des Betriebs
  • Verpachtung von Betriebsausstattung, Werkshallen und Grundstücken
  • Vorübergehende Stilllegung
  • Vollständige Betriebsaufgabe

Wichtig: Steuerrechtlich stellt allein die erstgenannte Variante eine endgültige Betriebsaufgabe dar, eine Verpachtung bzw. eine vorübergehende Stilllegung werden unter dem Begriff des „ruhenden Gewerbebetriebs“ zusammengefasst. Hier ist es rein technisch problemlos möglich, den Geschäftsbetrieb später wieder aufzunehmen.

Insbesondere bei der schrittweisen Betriebsaufgabe müssen Sie beachten, wie Sie diese konkret handhaben. Werden offene Aufträge sukzessive abgearbeitet oder nimmt die Betriebsaufgabe einen längeren Zeitraum in Anspruch? Hier besteht das Risiko des Wegfalls der steuerlichen Begünstigung der Betriebsaufgabe. Zudem kann eine langwierige Betriebsverkleinerung zu arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten führen.

Tipp: Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich eingehend juristisch und steuerrechtlich beraten, welche Szenarien in Ihrem Sinne sind.

Sie müssen Ihr Geschäft aus Altersgründen aufgeben? Mehr zu diesen und weiteren Themen erfahren Sie in unserem Blog.

 

Bei vollständiger Geschäftsaufgabe wegen Krankheit: Steuerliche Veräußerungsgewinne beachten!

Bei Betriebsaufgabe oder Firmenverkauf entsteht ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn. Grob gerechnet werden hier die Veräußerungspreise der Wirtschaftsgüter mit dem Verkehrswert der nicht-veräußerten Güter addiert, um in Anschluss um Aufgabekosten und dem Buchwert des Betriebsvermögens reduziert zu werden. Unabhängig davon, ob der Betrieb als Ganzes veräußert wird, lediglich einzelne Vermögenswerte liquidiert werden oder eine Überführung in das Privatvermögen stattfindet – in allen Fällen wird steuerlich gleich gehandhabt. Zudem sind im Betriebsvermögen befindliche stille Reserven aufzulösen.

Wichtig: Ein sehr reales Risiko von hohen Bewertungsaufschlägen besteht immer dann, wenn Grundstücke und Gebäude sehr lange Teil des Betriebsvermögens waren. Da sie nun zum gegenwärtigen Verkehrswert bewertet und als „Gewinn“ behandelt werden, drohen hier höhere steuerliche Belastungen. Die Finanzverwaltung setzt oftmals zu hohe Zeitwerte an, es empfiehlt sich daher, entsprechende Vergleichsobjekte zu suchen, um dem entgegenzutreten.

 

Anstelle der Geschäftsaufgabe wegen Krankheit: Kleinteilige Verwertung betrieblicher Vermögensgegenstände

Wie der vorherige Absatz bereits verdeutlicht, kommen bei einer Betriebsaufgabe wegen Krankheit im Sinne des Steuerrechts vielfältige Punkte hinzu, die bis dato im Betriebsalltag keine große Rolle gespielt haben. Zwar erhalten Steuerpflichtige ab vollendetem 55. Lebensjahr bzw. dauernder Berufsunfähigkeit (i.S.d. Sozialversicherungsrechts) einen einmaligen Freibetrag von 45.000 EUR (§ 16 EStG) gewährt, allerdings fällt dies vollständig weg, sobald der Aufgabe- und Veräußerungsgewinn den Betrag von 181.000 EUR übersteigt. Mithilfe der sog. Fünftel-Regelung lässt sich dieser Betrag zwar fiktiv auf fünf Jahre strecken, was einer Progressionsglättung gleichkommt, allerdings bestehen auch hier besondere Vorgaben.

Ein bewährter Lösungsansatz: Anstatt der vollständigen Betriebsaufgabe, die vielfältige steuer- und gesellschaftsrechtliche Fragen aufwirft, lohnt sich in vielen Fällen eine Verkleinerung und teilweise Liquidierung des Betriebs. Mithilfe einer Industrieversteigerung, wie sie HÄMMERLE regelmäßig und mit internationalem Publikum durchführt, können Sie die nötige Liquidität deutlich einfacher und schneller generieren.

Möglich sind Versteigerungen vor Ort, sodass der Käufer selbst verantwortlich ist für Demontage und Abtransport. Zugleich bestehen für Sie positive Gewährleistungsregelungen, die den ganzen Prozess vereinfachen. Das gilt auch für derartig gestaltete Betriebsaufgaben aus Altersgründen, mit denen sich Fragen der Nachhaftung deutlich minimieren lassen.

 

Geschäftsaufgabe wegen Krankheit – Weitere praktische Tipps

  • Wenn Sie zugleich Arbeitnehmer beschäftigen und das Unternehmen vollständig aufgeben, gelten besondere Kündigungsbestimmungen. Das gilt jedoch nicht, wenn eine Fortführung in Ganzem oder teilweise stattfindet. Hier gilt der Bestandsschutz nach § 613a BGB. Ihr Nachfolger übernimmt sämtliche arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die zum Betriebsübergang bestehenden Arbeitsverhältnisse.
  • Wenn Sie eine Betriebsverkleinerung infolge von Krankheit planen, bieten sich Aufhebungsverträge an. So lassen sich mögliche Kündigungsschutzverfahren mit solchen Arbeitnehmern vermeiden, die bei einer klassischen arbeitgeberseitigen Kündigung aufgrund der Sozialauswahl i.S.d. Kündigungsschutzgesetzes besonders zu berücksichtigen wären.
     

Fazit zur Geschäftsaufgabe wegen Krankheit

Es gibt unzählige Fallstricke und Konstellationen, die es im Zuge der Betriebsaufgabe wegen Krankheit zu klären gilt. Ist der Ausfall nur vorübergehender Natur, kann es sich anbieten, den Betrieb gezielt zu verkleinern und Liquidität durch die Industrieversteigerung einzelner Wirtschaftsgüter zu generieren.

HÄMMERLE bietet Ihnen dazu die bestmögliche Plattform – werfen Sie einen Blick in unsere Leistungen rund um unsere Industrieauktionen.

 

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Bildnachweis: (© halfpoint - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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