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published on 08.04.2020

Auktionsbedingungen: Besichtigen, Ersteigern, Bezahlen, Abholen – Wie geht’s richtig?

Die Teilnahme an einer Industrieversteigerung ist mit vielfältigen Vorteilen verbunden, gerade in einem so differenzierten Gebrauchtmarkt wie dem unseren. Niemand möchte nur ausschließlich Neuwaren kaufen, denn gerade im industriellen und gewerblichen Sektor sind langwierige Kaufverhandlungen sowie Lieferfristen die Regel.

Im Klartext: Wer auf Trends zeitnah reagieren, eine wachsende Nachfrage bedienen oder anderweitig durch Effizienzsteigerungen in der Produktion profitieren möchte, muss zwangsläufig gebrauchte Maschinen und Anlagen mit in die Planung einbeziehen. Sie lassen sich aufgrund einer sachgerechten Wartung in der Regel problemlos integrieren und nutzen – und das zu einem deutlich geringeren Kaufpreis gegenüber der Neuanschaffung.

Doch wer als Unternehmer zum ersten Mal an einer Industrieversteigerung teilnimmt, weiß oftmals nicht, worauf besonders geachtet werden muss und welche Auktionsbedingungen es gibt.

HÄMMERLE erläutert Ihnen daher die wichtigsten Auktionsbedingungen und gibt Tipps für die Praxis.

 

Auktionsbedingungen, bevor es überhaupt losgeht: Besichtigung von Gebrauchtmaschinen, Anlagen und sonstiger Betriebsausstattung

Die Teilnahme an einer Industrieversteigerung, wie sie HÄMMERLE regelmäßig durchführt, ist nicht vergleichbar mit sogenannten „Online-Auktionshäusern“. Wir sind als Auktionshaus öffentlich bestellt und vereidigt, zudem TÜV-zertifiziert und im Besonderen an bestimmte Rechtsbestimmungen gebunden.

Das Wesentliche zu den Auktionsbedingungen in aller Kürze:

  • HÄMMERLE ist für die ordnungsgemäße sowie korrekte treuhänderische Durchführung der Versteigerung verantwortlich. Wir haben die Interessen des Einlieferers (Verkäufers) sowie des Ersteigerers (Käufers) zu vertreten.
  • Sämtliche Beschreibungen in Bezug zum Auktionsgegenstand sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr. Es gilt daher „Gekauft, wie gesehen“.
  • Sämtliche abgegebenen Gebote sind rechtlich bindend, das gilt auch für einen möglichen Zuschlag. Es ist also kein Rücktritt vom Gebot bzw. Zuschlag möglich. Auch finden die Versteigerungen stets unter Ausschluss der Gewährleistung statt.

Daraus folgt: Die Besichtigung ist immens wichtig, denn gerade bei Gebrauchtmaschinen braucht es Sach- und Fachkenntnis. In den Auktionsbeschreibungen finden Sie stets einen Zeitraum, in welchem Sie das zu versteigernde Objekt vor Ort besichtigen können.

Über den HÄMMERLE Auktionskalender finden Sie Informationen zu den Besichtigungsterminen, sodass Sie besser planen können. Nehmen Sie den Termin in jedem Fall wahr, denn ansonsten fehlen Ihnen wichtige Erkenntnisse, die sich später nicht ohne Weiteres regeln lassen.

 

Auktionsbedingung 1: Ersteigern – Jedes abgegebene Gebot ist rechtlich bindend!

Grundsätzlich wird durch HÄMMERLE als Auktionshaus ein bestimmter Startpreis pro Position festgelegt. In der Regel ist das zugleich der Mindestpreis, der erreicht werden muss. Gebote unterhalb dieses Wertes werden daher nicht berücksichtigt. Zudem sind die Industrieversteigerungen, die HÄMMERLE durchführt, im Wesentlichen als Online-Auktion konzipiert. Sämtliche Gebote sind sichtbar, sodass jederzeit klar ist, wie hoch ein weiteres Gebot mindestens sein muss.

Wichtig: Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält nach Ablauf des Auktionszeitraums den Zuschlag. Allerdings gibt es eine Nachbietzeit, die 120 Sekunden beträgt und genau dann greift, wenn kurz vor Ablauf noch ein erhöhendes Gebot abgegeben wird. Mithilfe des Bietagenten können Sie jedoch vorab eine Höchstsumme festlegen, sodass Sie automatisch auch bei solchen Nachbiet-Verfahren teilnehmen. Derjenige, der den Zuschlag erhält, wird damit rechtlich zum Eigentümer der Sache. Sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug darauf sind nun auf Sie übergegangen.

In einigen Fällen werden Zuschläge jedoch nur unter Vorbehalt erteilt, etwa bei Insolvenzversteigerungen gemäß § 168 InsO. Sicherungsgeber bzw. Eigentümer müssen dann binnen fünf bis zehn Tagen eine verbindliche Erklärung gegenüber HÄMMERLE abgeben, sodass erst später Klarheit über die Rechtsverbindlichkeit des Geschäfts besteht. Sie können jedoch kein Gebot zurückziehen, sondern sind für den entsprechenden Zeitraum gebunden.

 

Auktionsbedingung 2: Bezahlen – Zuschlagsgebot zuzüglich Aufgeld + ggf. MwSt. sofort nach Rechnungserhalt fällig

Wer zum ersten Mal an einer Industrieversteigerung teilnimmt, weiß wahrscheinlich nur bedingt, welche Kosten insgesamt auf ihn zukommen. Deshalb ist es wichtig, die Grundsätze einmal klarzustellen.

Jedes abgegebene Gebot ist rechtlich bindend, das gilt auch für einen erteilten Zuschlag. Dieser Betrag ist jedoch nicht gleich der Endbetrag. Hier werden i.d.R. noch 18 Prozent Aufgeld sowie ggfs. 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Die Gebühr des Aufgelds wird vom Käufer getragen und steht HÄMMERLE als Auktionator zu. Im Regelfall sind deshalb auf den Zuschlagsbetrag insgesamt noch ca. 39,85 Prozent hinzuzurechnen.

Es kann jedoch abweichend in den Auktionsbeschreibungen ein anderes Aufgeld vereinbart werden, ebenso entfällt die MwSt., sofern diese nicht ausweisbar sein sollte. Hier die wichtigsten Aspekte rund um Online-Auktionen sowie Präsenz-Versteigerungen:

  • Jede Online-Auktion ist mit einer separaten Verfahrenskontonummer verknüpft. Der Meistbietende (mit Zuschlag) erhält eine Rechnung per E-Mail, die sofort fällig ist. Barzahlungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit HÄMMERLE möglich und eher die Ausnahme.
  • Bei Präsenzauktionen ist der Kaufpreis zzgl. Aufgeld und Mehrwertsteuer unmittelbar nach Zuschlag fällig. Akzeptiert werden Barzahlung sowie bankbestätigte Schecks. Beachten Sie aber bei Scheck-Zahlung, dass Demontage, Transport und Co. erst nach vorbehaltloser Gutschrift erfolgen können.
     

Auktionsbedingung 3: Abholen – Käufer für Demontage, Transport und Co. zuständig und verantwortlich

Da Sie als Bieter mit dem Höchstgebot (Zuschlag) in Verbindung mit der Bezahlung des Kaufpreises unmittelbar zum rechtlichen Eigentümer der Sache werden, ist es auch Ihre Aufgabe, diese entsprechend zu demontieren und abzutransportieren. Nahezu alle Industrieversteigerungen, die HÄMMERLE durchführt, finden zudem ab Standort beim Einlieferer (Verkäufer oder Schuldner) statt.

Deshalb ist es wichtig, vorab die Räumlichkeiten und Co. in Augenschein zu nehmen. Sämtliche Werkzeuge, Transportmittel, Hubgeräte und dergleichen, die Sie zum Transport benötigen, müssen Sie selbst mitbringen. Sie sind für den reibungslosen Ablauf verantwortlich, es können also keine Gewährleistungsansprüche o.ä. geltend gemacht werden.

Tipp: HÄMMERLE bietet Ihnen als Dienstleister ein Rundum-Angebot, das Sie gerne jederzeit in Anspruch nehmen können. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich einfach im Vorfeld der Auktion, damit wir alle Details zur Demontage besprechen können.

 

Fazit zu den Auktionsbedingungen

Machen Sie sich vor Abgabe Ihres Gebotes mit den klassischen Begrifflichkeiten und Auktionsbedingungen vertraut. In diesem Beitrag haben wir Ihnen die Grundlagen erläutert. Im HÄMMERLE Glossar finden Sie jedoch unzählige weitere Begrifflichkeiten und Verknüpfungen. So lassen sich offene Fragen schnell beantworten. In allen anderen Fällen und bei Fragen zu unseren Leistungen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

 

Bildnachweis: (©  Andrey Popov - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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