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published on 15.10.2019

Für Kleinbeträge quer durch Deutschland: Schnäppchen beim Kauf aus einer Insolvenz

Fast jeder wird sicherlich Assoziationen mit Versteigerungen oder Auktionen haben. Vielen schweben dabei etwa Luxusversteigerungen mit internationalem Medienecho vor: Teure Limousinen und Oldtimer, wertvolle Gemälde alter Meister oder erlesene Tropfen französischen Weins. Doch Auktionen beschränken sich längst nicht auf diese Bereiche. Gerade was Industrie- und Anlagegüter angeht, eignen sich Insolvenzauktionen oftmals, um das ein oder andere Schnäppchen zu machen. HÄMMERLE steht für ordnungsgemäß durchgeführte Industrieversteigerungen im deutschsprachigen Raum.

Wir zeigen Ihnen, warum gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Insolvenzversteigerungen profitieren.

 

Der Clou dabei: Seltene, funktionsfähige Maschinen und Teile aus dem „Unternehmensnachlass“ günstig ersteigern

Im produzierenden Gewerbe gelten langwierige Verfahren und Prozesse. Bis das fertige Produkt in den Handel gelangt, müssen zunächst teure Maschinen angeschafft und auf eigene Bedürfnisse ausgelegt werden. Die Serienfertigung erfordert viel Planung und Präzision, gerade im industriellen Sektor, wo es auf Nuancen ankommt. Entsteht dann ein Defekt oder lassen sich Ersatzteile nur bedingt beschaffen, droht der Stillstand der gesamten Produktion. Einnahmeausfälle, Schadensersatzzahlungen und andere Kompensationen können dann schnell schwindelerregende Höhen annehmen.

Die Lösung: Durch die Teilnahme an Versteigerungen von Industriemaschinen aus Insolvenzverfahren sichern sich Unternehmen jeder Größe die Wettbewerbsfähigkeit. Zum einen kommen meistens voll funktionsfähige, genau zum Geschäft passende Maschinen für attraktive Konditionen auf den Markt. Das verhindert die langwierige, kostenintensive Neubestellung beim Hersteller. Zum anderen sind Industriemaschinen ohne lange Vorlaufzeit in den Betrieb integrierbar, wodurch Marktanteile generiert werden können – durch den Wegfall des Unternehmens, dessen Geräte und Maschinen gerade eben versteigert werden.

 

Lohnt sich eine Insolvenzversteigerung für jede Branche?

Es gibt gerade in Deutschland viele Nischenbereiche, die auf sehr spezielle Maschinen und Anlagen setzen. Nicht selten stammen diese Komponenten von einem oder nur wenigen Unternehmen, die dementsprechend hohe Preise aufrufen können. Für ein Unternehmen, welches Marktanteile gewinnen will und zugleich Liquidität gewährleisten muss, ein schwieriges Unterfangen. Nicht ohne Grund stellen die Maschinen und Anlagen oftmals den Großteil des gesamten Betriebsvermögens dar. Der Kauf von Anlagegütern im Zuge einer Insolvenzversteigerung ist also ideal für jede Branche, wo es um Kapazitäten, Schnelligkeit und oftmals saisonales Geschäft geht.

Hier werden einsatzfähige Komponenten nicht selten mit hohem Abschlag gehandelt. Eine Industrieversteigerung bietet dann

  • eine preisgünstige Beschaffung benötigter Maschinen, Werkzeuge und Anlagen;
  • die schnelle Verfügbarkeit dieser Komponenten, um unmittelbar Kapazitäten auf- und ausbauen zu können;
  • eine adäquate Ersatzteillagerung, um gerade bei sehr alten Anlagen (und fehlendem Service seitens des Herstellers) schnell und kompakt Wartungs- und Reparaturaufgaben durchführen zu können.

Das heißt im Klartext: Die Insolvenzversteigerung steht gleichberechtigt neben der Neuanschaffung. Sie ermöglicht die flexible Beschaffung benötigter Teile, ohne auf Zuteilungs- oder Lieferungszusagen des Herstellers achten zu müssen. Entgegen der weitläufigen Auffassung, hier käme lediglich „Schrott“ unter die Haube, handelt es sich überwiegend um voll funktionsfähige, einsatzbereite Anlagegüter.

 

Worauf muss ich achten, wenn ich an einer Insolvenzversteigerung teilnehme

Auch wenn sich die Begriffe überschneiden, so haben Industrieversteigerungen und bei Privatkäufern beliebte Onlineauktionen eines bestimmten US-amerikanischen Auktionshauses nicht viel miteinander zu tun. Insolvenzversteigerungen bei HÄMMERLE fallen nicht unter den durch die §§ 312 b, c BGB definierten Anwendungsbereich. Es gilt also „Gekauft, wie gesehen“, der Käufer hat keinen Gewährleistungsanspruch. Auch ist es nicht möglich, vom Kauf zurückzutreten oder die ersteigerten (d.h. mit Höchstgebot/Zuschlag zugeteilten Lose) Positionen zurückzugeben.

HÄMMERLE stellt als öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator einen ordnungsgemäßen Ablauf der Insolvenzversteigerung sicher. Wir treten als Treuhänder auf und ermöglichen Ihnen einen reibungslosen Prozess. Um an einer solchen Versteigerung teilnehmen zu können, müssen Sie sich zuvor auf unserer eigenen Auktionsplattform registrieren und freischalten lassen. Hier gelten die AGB bzw. die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.

Wichtig zu wissen:

  • Bei Zuschlag kommt ein rechtsverbindlicher Kauf zustande (vgl. § 168 InsO), Ihr Gebot als Bieter rechtlich verbindlich.
  • Es kann ein Zuschlag unter der Bedingung erfolgen, dass zunächst die Zustimmung des Eigentümers oder Sicherungsgebers eingeholt werden muss. In diesem Fall dauert es bis zu zehn Tage nach Auktionsschluss, bis HÄMMERLE Ihnen weitere Informationen zur Rechtsgültigkeit des Geschäfts übermitteln kann.
  • Auf den Zuschlagspreis müssen Sie ein sog. Aufgeld i.H.v. 18 Prozent zahlen, ebenso werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Da das Aufgeld seinerseits MwSt.-pflichtig ist, können Sie im Regelfall von einem Gesamtaufschlag i.H.v. 39,85 Prozent auf das erfolgte Gebot ausgehen.
     

Interessiert? Im HÄMMERLE Blog finden Sie viele weitere wichtige und spannende Beiträge für alles rund um Versteigerungen, Demontage, Gewährleistungsrechten und Co. – Werfen Sie einen Blick hinein oder stöbern Sie direkt durch  unsere aktuellen

 

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Bildnachweis: (© Jürgen Fälchle - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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