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published on 04.11.2019

Der Besuch des Sachverständigen im laufenden Insolvenz(antrags) verfahren

Wenn sich eine Firma in Schieflage befindet, können die bevorstehenden Maßnahmen schnell zur Herausforderung werden. Nach Eröffnung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens sind mehrere Schritte erforderlich, um den Betrieb wieder in die richtige Bahn zu lenken.
Ein zentraler und wichtiger Punkt ist dabei eine Inventarisierung und Bewertung des vorhandenen Betriebsvermögens.

HÄMMERLE klärt auf, was Sie beachten sollten, wenn im Rahmen der Sachaufnahme ein Sachverständiger von uns bei Ihnen im Haus angemeldet wurde.  

 

Die Sachaufnahme bei geplanter Fortführung des Unternehmens

Unsere Sachverständigen kommen in nahezu 100% der Fälle angemeldet. Es erfolgt vorab eine Terminvereinbarung mit anschließender schriftlicher Terminbestätigung. Wir teilen ihnen mit, in wessen Auftrag die Sachaufnahme erfolgt, welcher unserer Sachverständigen die Sachaufnahme durchführen wird und bestätigen Ihnen die bereits vereinbarte Zeit.

Auch erhalten Sie von uns eine Aufzählung der benötigten Unterlagen, welche Sie bitte zum Termin für uns bereithalten. Beachten Sie zudem, das Sie als Schuldner zur Mitwirkung verpflichtet sind.

 

Wie verläuft eine Sachaufnahme bei Insolvenz?

Nachdem sich unser Sachverständiger bei ihnen vorgestellt hat, nimmt er die von Ihnen vorbereiteten Dokumente entgegen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Anlagespiegel
  • Finanzierungs- und Sicherungsübereignungsverträge
  • Mietkaufverträge
  • Leasing, Mietverträge und Nachweise über Fremdeigentum
  • KFZ-Unterlagen
  • Informationen über umweltgefährdende Stoffe bzw. Altlasten

 

Daraufhin erfolgt ein gemeinsamer Rundgang durch die Räumlichkeiten, damit unser Sachverständige einen ersten Eindruck gewinnen kann. Stellen Sie unseren Sachverständigen bei Bereichs- und Abteilungsleitern vor. So werden Unsicherheiten vermieden und weitere wertbeeinflussende Fragen können direkt mit dem entsprechenden Ansprechpartner geklärt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Fragen zu:

  • bekannten Reparaturbedarf
  • durchgeführten Überholungen und Wartungsarbeiten
  • vorhandenem Zubehör
     

Unser Sachverständiger beginnt mit der selbstständigen Arbeit sobald alle ersichtlichen Fragen geklärt sind und vergleicht anschließend den Anlagespiegel mit dem vorzufindenden Inventar, fotografiert jeden vorgefundenen Gegenstand und diktiert alle Anmerkungen zu den Maschinen in ein Diktiergerät. Abschließend bespricht unser Sachverständiger mit ihnen etwaige Abweichungen oder Unklarheiten.

Erfahrungsgemäß gehören dazu u.a. nachfolgende Punkte

  • Bewegliche Objekte wie Fahrzeuge, Home-Office Ausstattung oder Material und Werkzeuge auf Baustellen oder im Außendienst
  • Nicht auffindbare Gegenstände aus dem Anlagespiegel
  • Werthaltige aufgefundene Gegenstände welche nicht im Anlagespiegel aufgeführt sind

Das wir alle Unterlagen vollständig erhalten haben und unserem Sachverständigen alles gezeigt wurde bestätigen Sie uns nun noch schriftlich in der sogenannten Vollständigkeitserklärung.

 

Bei misslungener Fortführung: Erneute Bestandsaufnahme in Form eines Abgleichs vor Zerschlagung

Sollte eine Fortführung des Betriebes gescheitert sein und die Zerschlagung des Betriebes bevorstehen, muss eine erneute Bestandsaufnahme in Form des sogenannten Abgleichs durchgeführt werden.

In diesem Fall nehmen wir das vorhandene Wertgutachten als Basis und ermitteln Abweichungen und Bestands Veränderungen.  Im gleichen Zug werden alle vorhandenen Versteigerungspositionen mit Aufklebern zur Wiedererkennung beklebt und es werden erneut aktuelle Fotos für die bevorstehende Versteigerung gemacht.

Befindet sich auch EDV mit Speichermedien in der Sachaufnahme, kümmern wir uns im Zuge der Vorbereitung zudem um eine sichere Datenlöschung und Datenträgerentfernung.

Sie haben noch Fragen zur Sachaufnahme durch HÄMMERLE in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie uns. Unsere Niederlassungs- und Projektleiter sind für Sie da!

 

Bildnachweis: (© dusanpetkovic1 – stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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