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Aston Martin V8 Vantage Volante from 2000

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I. Versteigerungsbekanntmachung / ergänzende Versteigerungsbedingungen:

Im Rahmen der Versteigerungen gelten nachfolgende Bestimmungen, Rechtshinweise sowie die Versteigerungsbedingung der HÄMMERLE GmbH & Co. KG:

 

1. Öffentliche Versteigerung:

Die Veräußerung wird im Zuge der öffentlichen Versteigerung von Pfandsachen im Namen und Rechnung der CUS Beteiligungsgesellschaft mbH, Beethovenring 59, 64342 Seeheim (nachfolgend auch nur “Pfandgläubiger“) vorgenommen.

Die Versteigerung richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen Sachenrechts zum Pfandverkauf gem. §§ 1204-1259 BGB sowie den Versteigerungsbedingungen AGB der HÄMMERLE GmbH & Co. KG für Präsenzversteigerungen. Das Pfandrecht folgt aus vertraglichen Vereinbarungen.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich gegen Höchstgebot, das Angebot besteht bis zum Ausruf noch unter Vorbehalt, insbesondere dem Fortbestehen und der Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes. Daneben besteht ausdrücklicher Vorbehalt hinsichtlich der weiteren Entwicklungen im Zuge der sog. “Corona-Pandemie“ sowie der diesbezüglichen Maßnahmen und Rechtshandlungen der öffentlichen Hand (siehe hierzu auch unter Ziffer 5.).

Die Versteigerung wird durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Peter Hämmerle durchgeführt und ist öffentlich und für jedermann zugänglich; vorbehaltlich einer Registrierung der Bieter sowie ggf. der Hinterlegung des Kaufpreises/ Bietersicherheit.

Gebote können vorab bereits online abgeben werden, nutzen Sie hierzu unsere Onlinefunktion. Vorabgebote online werden bis spätestens Montag, den 21.09.2020 12:00 Uhr berücksichtigt.

Der Mindestpreis des Online-Verfahrens entspricht nicht dem Ausrufpreis der Präsenzversteigerung, sofern im Online-Verfahren keine Gebote auf den Mindestpreis eingehen, kann der Ausrufpreis in der Präsenzversteigerung unterhalb des Mindestpreises des Online-Verfahrens liegen.

Im Rahmen des Onlineverfahrens zur Abgabe von Vorabgeboten gelten die Internet-Versteigerungsbedingungen für Unternehmer bzw. Verbraucher der HÄMMERLE GmbH & Co. KG.

Die vorab erteilten Gebote werden in der Präsenzversteigerung ihrer Höhe nach entsprechend berücksichtigt. Maßgeblich für die Zuschlagserteilung ist jedoch allein der tatsächliche Versteigerungsverlauf. 

 

2. Registrierung:

Zur Teilnahme an der Präsenzversteigerung ist eine vorherige, gesonderte Registrierung gegenüber dem Versteigerer notwendig; die Registrierung zur Präsenzversteigerung muss unabhängig von einer etwaigen Registrierung als Onlinebieter erfolgen. Nicht registrierte Bieter sind von der Versteigerung ausgeschlossen.

Registrierung natürlicher Personen:

Die Registrierung erfolgt unter Namen und Angabe einer ladungsfähigen Adresse, wozu die Vorlage einer amtlichen Urkunde zur Personenidentifikation notwendig ist (gültiger Personalausweis o.Ä.).

Registrierung juristischer Personen:

Im Falle der Versteigerungsteilnahme juristischer Personen ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges notwendig, auf Verlangen des Versteigerers oder des Versteigerungsunternehmens ist zudem eine aktuelle Gesellschafterliste vorzulegen (Erfordernisse der Geldwäscheprävention). Ferner ist auch der Nachweis der Vertretungsbefugnis oder Bevollmächtigung der vor Ort als Bieter auftretenden natürlichen Person notwendig.

Die Registrierung kann auch im Vorfeld (fern)schriftlich oder persönlich am Firmensitz des Versteigerers vorgenommen werden, hat aber bis spätestens zum Auslauf der ausgeschriebenen Besichtigungszeiten am Versteigerungstag vor Ort zu erfolgen.  

 

3. Besichtigung & Gewährleistung:

Gelegenheit zur Besichtigung und Inaugenscheinnahme der Versteigerungssache besteht am Tag und im direkten Areal zum Ort der Versteigerung: Di., 22.09.2020, 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Schmidtstraße 12, 60326 Frankfurt.

Die Versteigerung erfolgt zum Verkauf eines Pfandes. Der Natur eines Pfandverkaufs nach bestand hierbei weder für den Pfandgläubiger, noch den Versteigerer und das Versteigerungsunternehmen eine Möglichkeit, den Pfänder näher auf seine konkrete Beschaffenheit hin zu prüfen.

Die Veräußerung der Versteigerungssache erfolgt daher so, wie diese steht und liegt. Der Versteigerer und das Versteigerungsunternehmen raten zur Wahrnehmung der Besichtigungsgelegenheit sowie der persönlichen Inaugenscheinnahme ausdrücklich an.

Sämtliche Angaben der Versteigerungsbekanntmachung, des Versteigerungsverzeichnisses sowie des Versteigerungskatalogs (auch online) dienen rein der Identifizierbarkeit der jeweiligen Veräußerungssache, eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben.

Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Veräußerungssachen wird sowohl seitens des Pfandgläubigers als auch der HÄMMERLE GmbH & Co. KG nicht übernommen, im Übrigen steht die Versteigerung unter dem gesetzlichen Gewährleistungsausschluss für öffentliche Versteigerungen.

Ein festgelegter Mindestpreis versteht sich nur als technischer Startpreis der Versteigerung, nicht jedoch als Werttaxierung des Versteigerers.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur öffentlichen Pfandversteigerungen, insbesondere §§ 1235 ff. BGB sowie – soweit mit Versteigerungsbekanntmachung nichts Abweichendes abbedungen - die Versteigerungsbedingungen/ AGB der HÄMMERLE GmbH & Co. KG.

 

4. Kaufpreiszahlung und dingliche Herausgabe/ Abholung:

Die Kaufpreiszahlungen werden mit verbindlicher Zuschlagserteilung sofort fällig.

Gem. § 1238 Abs. 1 BGB ist im Zuge der Pfandversteigerung der Kaufpreis sofort in bar zu entrichten. Nach Art und Güte des Pfänders ist hier jedoch schon im Vorfeld damit zu rechnen, dass der Zuschlagspreis die Wertgrenze des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) überschreiten könnte, die einer Bargeldannahme entgegen stünde; § 10 Abs. 3 Nr. 2. b), § 1 Abs. 5 GWG. 

Die Veräußerung der Pfandsache steht daher für alle Fälle einer nicht sofortigen Kaufpreiszahlung in bar bereits jetzt schon unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf das Aufgeld und sonst. Gebühren des Versteigerers bzw. des Versteigerungsunternehmens.

Die Kaufpreiszahlung kann insoweit nach Maßgabe des Versteigerers auch mittels sofortiger Bankanweisung auf ein noch zu benennendes Projektkonto des Versteigerers erfolgen. Das Risiko möglicher Verzögerungen im Zahlungsverkehr trägt jedoch allein der Käufer.

Im Falle der Nicht- oder nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung kann der Vorbehalt der Rechtsverwirkung i.S.d. § 1238 Abs. 2 BGB zur Rückabwicklung des Zuschlages resp. des Kaufvertrages führen; der betreffende Zuschlagsverkäufer verliert seine Ansprüche an der Kaufsache, etwaig (insoweit verspätete) Kaufpreiszahlungen wären dann abzgl. des Aufgeldes/ Gebühren des Versteigerers zurück zu gewähren.

Die Herausgabe des jeweiligen Versteigerungsgutes erfolgt - so oder so – in jedem Fall erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Neben dem Vorbehalt i.S.d. § 1238 Abs. 2 BGB machen sowohl der Pfandgläubiger als auch Versteigerer und Versteigerungsunternehmen bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises nebst d. Aufgeld/ Gebühren aus der Versteigerung auch von sämtlichen ihnen zustehenden Pfand- und/ oder Zurückbehaltungsrechten Gebrauch.

Die konkrete Terminierung der Abholung erfolgt in Absprache mit dem Zuschlagskäufer.  

 

5. Einhaltung der besonderen Bestimmungen zum Infektionsschutz:

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen “Corona-Pandemie“ sind die jeweils geltenden Bestimmungen des Infektionsschutzes im Rahmen der Besichtigungs- und Versteigerungstermine zwingend zu befolgen.

Eine Teilnahme an der Besichtigung und Versteigerung kann nur Personen gewährt werden, die einen hinreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen; daneben sind die Mindestabstandsregeln zu befolgen!

Eine Nichtbefolgung infektionsschutz- oder ordnungsrechtlicher Bestimmungen kann zum sofortigen Ausschluss von der Besichtigung sowie der Versteigerung führen!

Die einschlägigen Rechtsbestimmungen des Landes Hessen können Sie auch dem Webauftritt der hessischen Landesregierung entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass es bei den Besichtigungen sowie der Versteigerung mitunter zu Verzögerungen bzw. Wartezeiten kommen kann.


II. Versteigerungsverzeichnis:

Das zur Versteigerung kommende Verkaufsgut umfasst wie folgt:

1 x AstonMartin V8 Vantage Volante, BJ 2000  gem. anhängendem Online-Katalog. Auch im Rahmen des Versteigerungskataloges (Online-Katalog) gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die Versteigerungsbedingungen der HÄMMERLE GmbH & Co. KG für Präsenzversteigerungen sowie die Bedingungen der konkreten Versteigerungsbekanntmachung.

Veräußerung des Pfänders nur wie dieser steht und liegt – ohne jede Gewähr seitens des Pfandgläubigers, Versteigerers und Versteigerungsunternehmens!> Es besteht Gelegenheit zur Besichtigung gem. Versteigerungsbekanntmachung.

 

Der Versteigerer
Peter Hämmerle

HÄMMERLE GmbH & Co. KG

 

Weitere Angaben zum Versteigerer & Versteigerungsunternehmen:

HÄMMERLE GmbH & Co. KG
Unternehmensverkäufe - Gutachten - Auktionen
Bichlmannstraße 8
84174 Eching

tel. +49 8709 94 990-20
fax. +49 8709 94 990-69

info@haemmerle.de
www.haemmerle.de

Ust-Id-Nr. DE221494410
Registergericht: Amtsgericht Landshut
Registernummer: HRA 11427

Vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin:

Hämmerle Verwaltungs GmbH
Bichlmannstraße 8
84174 Eching

Registergericht: Amtsgericht Landshut
Registernummer: HRB 10729

Diese vertreten durch den Geschäftsführer:

Peter Hämmerle

 

Die Versteigerung wird für die HÄMMERLE GmbH & Co. KG durch Herrn Peter Hämmerle als persönlich bestellter und vereidigter Versteigerer geleitet und durchgeführt, die Erteilung von Zuschlägen erfolgt ausschließlich durch Herrn Peter Hämmerle.


Aston Martin V8 Vantage Volante from 2000

Year of construction: 2000
Vehicle number: SCFDAM2C3YBL71006
Mileage: 14.116 km
Color: CumberlandGrey, Inside color: Dark Walnut, All Green 3124 Leather Location: Schmidtstraße 12, 60326 Frankfurt

You can bid online by using our online function.
Pre bids are taken into consideration until Monday, 21.09.2020, at 12:00.

The minimum price of the online-procedure is not the starting price of the live auction, if the online-procedure does not have bids on the minimum price, the starting price of the live auction can be under the minimum price of the online-procedure.


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Lot Number: 000070992
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2000 Aston Martin V8 Vantage Volante

Auction type
Freesale
Inspection
ABGESAGT
Auction times
ABGESAGT
Premium
18%
VAT
19%

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