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Geschäftsaufgabe mit HÄMMERLE

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Geschäftsaufgabe: So vielseitig gestaltet sich die Organisation

Ob für den Geschäftsführer, die Mitarbeiter oder auch für die Kunden: eine Geschäftsaufgabe wirkt sich in vielen Bereichen oft negativ aus. Doch häufig ist die Aufgabe des Geschäfts die einzige Lösung. Neben zahlreichen strukturellen und organisatorischen Punkten sind auch personalrechtliche Grundlagen zu beachten. Nur so können Sie allen gerecht werden und die Geschäftsaufgabe möglichst geplant durchführen.

Insbesondere für Einzelunternehmen gestaltet sich eine Geschäftsaufgabe äußerst schwierig. Häufig sind nicht nur wirtschaftliche Standpunkte belastend, sondern auch emotionale Beziehungen zu dem Unternehmen selbst nur schwer durchzustehen. Die rechtlichen Aspekte eines Inhabers eines Einzelunternehmers sind insbesondere von der Anwendung des HGB abhängig. Als Inhaber können Sie sich grundsätzlich freiwillig den rechtlichen Vorgaben des HGBs unterwerfen. Bei einem sogenannten eingetragenen Kaufmann oder auch bei einem Kannkaufmann sind die rechtlichen Vorgaben des HGB jedoch verpflichtend. Doch welche Regelungen treffen einen Inhaber eines Einzelunternehmens bei Geschäftsaufgabe und welche sonstigen Punkte sind zu beachten? Wir als Experte in Sachen Geschäftsaufgaben haben die Antworten und möchten Ihnen in dieser schwierigen Situation gerne zur Seite stehen.

 

Das ist bei einer Geschäftsaufgabe vorrangig zu beachten

Damit eine Geschäftsaufgabe problemlos durchgeführt werden kann, sind zahlreiche Punkte zu beachten. Nur so können Sie als Inhaber eines Einzelunternehmens Ihren Interessen gerecht werden. Unser Know-how unterstützt Sie gern und übernimmt hilfreiche Aufgaben bei der Geschäftsaufgabe.

So müssen beispielsweise Ihre Mitarbeiter über die Situation informiert werden. Eine entsprechende Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist zu überreichen. Bei Lager- oder Werksverkäufen ist jedoch ein genauer Personalplan notwendig, um letzte Einnahmen zu generieren und ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung zu haben. Räumungsverkäufe sollten unter entsprechender Planung vorgenommen werden. So können mit Werbemaßnahmen viele Kunden über mögliche Rabattaktionen informiert werden. Als Einzelunternehmen ist die umfassende Organisation einer Geschäftsaufgabe und einem damit verbundenen Räumungsverkauf schnell persönlich überfordernd. Mit uns erhalten Sie jedoch einen qualifizierten Partner, der Ihnen gern zur Seite steht und die vielseitigen Aufgaben übernimmt. Zudem sind unsere Leistungen besonders vielseitig, wodurch Sie von einem breiten Spektrum an fachlichem Wissen profitieren können.

Neben den Mitarbeitern selbst sind selbstverständlich auch die Lieferanten zu informieren. Eine rechtzeitige Kündigung von Lieferantenverträgen schützt Sie vor unnötigen Kosten. Zudem sollten auch gemietete Geschäfts- oder Lagerräume rechtzeitig gekündigt werden.

Sie sind im Handelsregister eingetragen? Dann sollten Sie auch hier das Erlöschen der Firma bekannt geben. Grundsätzlich ist hier die öffentliche beglaubigte Form durch einen Notar notwendig, wobei auch an diesem Punkt ausreichend Planung notwendig ist.

 

HÄMMERLE an Ihrer Seite: Wir unterstützen Sie bei der Geschäftsaufgabe

Unsere Arbeit zeichnet sich insbesondere durch qualifizierte fachliche Kenntnisse sowie einem aus langjähriger Erfahrung resultierendes Know-how. So stehen wir Ihnen gerne bei Ihrer Geschäftsaufgabe bei und übernehmen zahlreiche Aufgaben. Wir behalten den Überblick, wenn es für Sie aufgrund der überfordernden wirtschaftlichen oder emotionalen Lage nicht möglich ist. Dabei verlieren wir jedoch keinesfalls Ihre Interessen aus den Augen. Mit uns erhalten Sie einen Partner, der Ihnen jederzeit für Fragen und Anregungen zur Seite steht.

 

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