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veröffentlicht am 16.12.2019

Ankauf von Gebrauchtmaschinen – Lohnt sich das?

Die Industrie ist geprägt von einem hohen Investitionsvolumen, gerade in Nischenbereichen. Wer Komponenten wie ein Drehzentrum, eine Tunnelbauanlage, eine Funkenerodiermaschine oder eine „klassische“ CNC-Fräsmaschine sucht, muss alle Optionen ausloten und das Beste für sich herausholen. Viele jedoch fokussieren sich zu stark auf die einzelnen Hersteller und ziehen nur neue Maschinen und Anlagen in Betracht. Dabei bieten gerade Industriemaschinen eine äußerst hohe Langlebigkeit, sofern Wartung und Instandhaltung ordentlich durchgeführt wurden.

Wie aber können Gebrauchtmaschinen angekauft werden und welche Besonderheiten gelten hier? HÄMMERLE wirft einen Blick in die wichtigsten Aspekte und gibt konkrete Tipps für Interessenten von Gebrauchtmaschinen.

 

Gebrauchtmaschinen lassen sich für deutlich geringere Kosten beschaffen

Viele Unternehmer begrenzen ihre Suche ganz automatisch, indem sie klassisch nur mit Herstellern und Markenvertrieben kommunizieren. Hier jedoch werden oftmals teure Wartungs- und Pflegeaufträge verknüpft, die langfristig viel Kapital binden und dem Betrieb damit nötige Liquidität entziehen. Zudem sind neue Industriemaschinen teilweise mit einem hohen Implementierungsaufwand verbunden, klassische „Kinderkrankheiten“ müssen erst mühsam identifiziert und kuriert werden. Eine über Jahre oder Jahrzehnte im Einsatz befindliche Gebrauchtmaschine hingegen „läuft wie geschmiert“, schließlich gibt es in der Regel für alle Verschleißteile genügend Ersatzkomponenten.

Der große Vorteil: Gebrauchtmaschinen stammen oftmals aus Not- oder Insolvenzverkäufen, sind in der Regel voll funktionstüchtig und lassen sich fachmännisch in bestehende Fertigungsverfahren integrieren. Oder Sie suchen nach einer gebrauchten Maschine, um diese als „Ersatzteillager“ für intakte Anlagen zu nutzen? Dann haben Sie hier ebenfalls eine kostengünstige und bewährte Möglichkeit, ohne lange Wartezeiten sowie zu attraktiven Preisen fündig zu werden!

 

Wie gelangt die Gebrauchtmaschine in meine Betriebsstätte?

Eine typische Frage, die natürlich nicht pauschal beantwortet werden kann. Klar ist, das Industriemaschinen in der Regel ein gewisses Gewicht sowie bestimmte Maße aufweisen. Diese Anlagen kann man meist nicht „einfach so“ abtransportieren und neu an Ort und Stelle in Betrieb nehmen. Es braucht entweder entsprechendes Know-how im Unternehmen, um Demontage, Transport sowie Neumontage vorzunehmen – oder einen versierten Full-Service-Dienstleister.

Unser Angebot: In der Regel werden Gebrauchtmaschinen zwar digital versteigert, im Grundsatz handelt es sich aber um eine „Versteigerung ab Standort“. Die Maschinen und Anlagen sind also im alten Betrieb noch integriert. Sämtliche Regelungen zur Demontage, zum sicheren Transport in die neue Betriebsstätte sowie die erfolgreiche Montage und Inbetriebnahme fallen in den Zuständigkeitsbereich des Käufers. Insbesondere trägt dieser auch das Kosten- und Haftungsrisiko.

 

Worauf sollte ich beim Ankauf von Gebrauchtmaschinen achten?

Unsere Industrieversteigerungen werden von unzähligen nationalen sowie internationalen Einkäufern frequentiert. Hier kommen regelmäßig verschiedenste Komponenten aus allen Industrie- und Gewerbezweigen unter den Hammer. Wer erstmals an einer solchen Industrieauktion teilnimmt, wird jedoch vielfach mit den ganzen Begrifflichkeiten überfordert sein. Wie kommt überhaupt ein Zuschlag zustande? Worum handelt es sich beim Aufgeld und wer zahlt das? Wie sieht es mit Gewährleistungsrechten aus? Wir wollen Ihnen kurz und prägnant diese Fragen im Folgenden beantworten.

  • Wer erhält den Zuschlag? In der Regel wird ein Mindestpreis festgelegt, der erreicht werden muss, um einen Zuschlag zu erteilen. Das Höchstgebot führt jedoch nicht automatisch zum Zuschlag. Oftmals wird der Zuschlag lediglich „unter Vorbehalt“ erteilt, es dauert dann bis zu sieben Tage, bis das Gebot tatsächlich akzeptiert oder abgelehnt wird. Erst dann kommt ein rechtskräftiger Kauf zustande.
  • Wer zahlt das Aufgeld? Auf den Zuschlagsbetrag wird prinzipiell ein sog. Aufgeld aufgeschlagen. Dieses beträgt bei HÄMMERLE i.d.R. 18 Prozent, abweichende Werte finden Sie jeweils in den Auktionsdetails. In den meisten Fällen sind die Zuschlagspreise als Nettopreise zu verstehen, hier wird also noch MwSt. aufgeschlagen – das gilt dann auch in Bezug auf das Aufgeld. Sie müssen also grundsätzlich 39,85 Prozent auf das akzeptierte Gebot aufschlagen, dann erhalten Sie den vorläufigen Endbetrag.
  • Gibt es ein Gewährleistungsrecht? Wenn Sie eine Gebrauchtmaschine über die HÄMMERLE-Auktionsplattform ersteigern, gilt hier grundsätzlich „Gekauft wie gesehen“. Sie sollten daher in jedem Fall den Besichtigungstermin wahrnehmen. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung in Bezug auf Funktionalität und andere Aspekte. Die Beschaffenheit, die zum Zeitpunkt der Auktion gegeben ist, bildet die Grundlage.

Wichtig: Beim Ankauf von Gebrauchtmaschinen gibt es keine Rückgabemöglichkeit. Der Verkauf erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, damit ist also ein expliziter Verzicht auf sämtliche Gewährleistungsansprüche verbunden. Sie sollten daher in Erwägung ziehen, bei den Versteigerungen ab Standort auf die professionellen Dienste von HÄMMERLE zurückzugreifen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Komplettangebot für die notwendigen Schritten von der Demontage über den Transport bis hin zur erneuten Inbetriebnahme. Jetzt unverbindlich anfragen!

 

Bildnachweis: (© Mulderphoto - stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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