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veröffentlicht am 10.09.2019

Das kann teuer werden - Positionen ersteigert und nicht abgeholt!

Die Versteigerung von Industrieanlagen, Fahrzeugen, Werkzeugen und sonstiger Betriebsausstattung ist ein bewährtes Mittel, um Liquidität zu generieren. Gegenüber dem Direktverkauf ist hierbei stets ein adäquates Preisfindungsverfahren gewährleistet, sodass marktgerechte Preise erzielt werden. Nicht zuletzt lassen sich hiermit langwierige Verhandlungen mit einzelnen potenziellen Abnehmern umgehen, die immer auch scheitern können und wertvolle Ressourcen bündeln, die eigentlich an anderer Stelle gebraucht werden.

Was aber passiert, wenn eine Position erfolgreich versteigert wurde und der Käufer nicht zahlt oder die Sache partout nicht abholt? HÄMMERLE informiert über die wichtigsten Aspekte der Auktionsbedingungen und das weitere Vorgehen.

 

Demontage und Transport: Wer ist nach erfolgreichem Zuschlag dafür verantwortlich?

Ein wesentlicher Vorteil von Industrieversteigerungen liegt darin, dass selbst größere Anlagen oder ganze Betriebsstätten auf diesem Wege verwertet werden können. Auktionen lassen sich auch vor Ort durchführen, der Aufwand für den Verkäufer ist damit deutlich geringer. Grundsätzlich ist es deshalb so, dass Käufer mit akzeptiertem Höchstgebot selbst verantwortlich sind für den ordnungsgemäßen Abbau und Transport der ersteigerten Industriegüter.

Dabei sind mitunter die Zerlegung einzelner Anlagen in mehrere Einzelteile notwendig, die Organisation eines Schwerlasttransports inklusive Begleitung oder aber bauliche Veränderungen, um Anlagen aus Werkshallen und Co. zu hieven. Nicht zuletzt braucht es auch entsprechendes Know-how, um die Anlagegüter an Ort und Stelle auch wieder fachgerecht zusammenzusetzen und in Betrieb zu nehmen. Dienstleister wie HÄMMERLE bieten Käufern daher vielfältige Services, die solche Aufgaben abdecken und planbar machen.

 

Vor Herausgabe der Auktionsgüter: Bezahlung der Rechnung durch den Käufer

Um einen geordneten Ablauf sicherzustellen, veröffentlicht HÄMMERLE bereits in den Auktionsinformationen nähere Angaben zu den sog. Abholzeiten. Bevor es jedoch zur Übergabe kommen kann, muss die von uns übersandte Rechnung zunächst vollständig bezahlt werden. In der Regel finden sich bereits bei laufenden Auktionen die jeweiligen Informationen zu Abholzeiten und Standorten in den Auktionsdetails. Als Käufer sind Sie zwingend daran gebunden, diese Zeiten einzuhalten. Dazu brauchen Sie entsprechendes Equipment wie Hebemittel oder Werkzeuge, nicht zuletzt aber auch fachlich geschultes Personal.

Das heißt: Selbst einfachste Hilfsmittel wie Stapler müssen, wenn dies nicht explizit in der Auktionsbeschreibung steht, vom Käufer mitgebracht und gestellt werden.

Werden ersteigerte Waren nicht abgeholt, so fallen weitere Kosten an, die HÄMMERLE Ihnen in Rechnung stellen muss. Hierbei geht es vor allem um Aufwendungen für den Abbau bzw. die Demontage der Anlagen, um Kosten über Umlagerungen sowie Einlagerungen, die entsprechend von der Dauer abhängen. Es ist aber möglich, bereits im Vorfeld und in Rücksprache mit HÄMMERLE einen Ausweichtermin zu vereinbaren. Schließlich gibt es immer auch betriebliche Belange, die gegen einen Termin wie vorgesehen sprechen. Wir sind selbstverständlich bemüht, Ihnen hier entgegenzukommen, verweisen aber auch darauf, dass es keinen Anspruch auf einen Ausweichtermin gibt. Ein gesonderter Abholtermin ist zudem mit Zusatzkosten in Höhe von 500 EUR netto verbunden, zahlbar im Voraus.

 

Tipp: Nehmen Sie unbedingt die Besichtigungstermine wahr, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden

Gerade bei Industriegütern kommt es auf viele Einzelheiten an, denn kaum eine Maschine oder Anlage lässt sich „einfach so“ demontieren und transportieren. Es ist daher unbedingt ratsam, sich vorab mit den Räumlichkeiten vor Ort vertraut zu machen und Planungen anzusetzen, wie das Ganze an seinen Bestimmungsort verfrachtet werden kann. Das ist nicht nur wichtig für die Abschätzung des Erhaltungszustandes, sondern auch, um nötiges Equipment und sonstige Faktoren direkt berücksichtigen zu können. Bei Industrieversteigerungen mit HÄMMERLE gilt grundsätzlich: Gekauft wie besichtigt, es existiert keine Rückgabemöglichkeit.

Sollte sich in den Auktionsdetails kein Termin für Besichtigungen finden, nehmen Sie gerne vor Abgabe Ihres Gebotes unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie dann über mögliche Besichtigungszeiten.

 

Die Haftung liegt mit Übergabe der Kaufsache auf Seiten des Käufers – Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Schadenersatzforderungen nach Fristsetzung möglich

Gemäß unserer Versteigerungsbedingungen sind Sie bei erfolgtem Vertragsschluss (erfolgreiches, akzeptiertes Gebot) zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Wir werden, sollte es nicht zur entsprechenden Abholung kommen, eine Aufbewahrung für Rechnung und auf Gefahr des Erwerbers durchführen – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und ohne Begründung eines Verwahrungsvertrages. Es wird zudem keine Versicherung abgeschlossen, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch HÄMMERLE übernommen. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht aber für Beschädigung, Verlust oder Untergang des Kaufgegenstandes.

Kurzum: Die vollständige Abholung muss, sofern vorab nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von zehn Werktagen nach Zuschlag erfolgen. Wird diese Frist verstrichen, sind HÄMMERLE bzw. der Einlieferer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird es zu Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung kommen.

 

Bildnachweis: (© alexkazachok   – stock.adobe.com)

Autor: HÄMMERLE



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