Bei HÄMMERLE Auktionen können Sie nicht nur Fahrzeuge, Werkzeuge, Holzbearbeitungsmaschinen oder umfassende Werkstattausstattung ersteigern, sondern ebenfalls Objekte wie metallverarbeitende Maschinen, Kompressoren oder immer häufiger auch Lagerbestände und Postenware oder Vergleichbares.
Vornehmlich beauftragen uns Insolvenzverwalter, Banken und Leasinggesellschaften mit der Verwertung des mobilen Anlagevermögens und ggf. der Warenbestände aus Insolvenzen. Wir führen jedoch auch Betriebs- und Standortschließungen im Auftrag von Unternehmen aus Industrie und Handel durch – Auktionen werden bei HÄMMERLE fast ausschließlich online durchgeführt. Die typische Laufzeit beträgt hierbei in der Regel drei bis vier Wochen, in Ausnahmefällen sind aber auch kürzere Verwertungsmaßnahmen notwendig.
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Eine von HÄMMERLE durchgeführte Versteigerung beginnt mit einem von unseren Gutachtern festgelegten Startpreis für jede Position. Dieser ist in den meisten Fällen zugleich der Mindestpreis, unter diesem „Limit“ werden also keine Gebote angenommen oder wirksam. Von Bietern abgegebene Gebote sind im Verlauf der Online-Auktion sichtbar und erhöhen entsprechend das notwendige Mindestgebot, um in die Auktion weiter einzusteigen. Zum Ablauf der Auktion erhält der Bietende mit dem höchsten Gebot den Zuschlag.
Wie bei allen Industrieversteigerern gibt es bei HÄMMERLE ebenfalls die Möglichkeit einer Nachbietzeit. Diese beträgt 120 Sekunden und wird dann aktiviert, wenn kurz vor Ende der regulären Zuschlagszeit noch ein den Preis erhöhendes Gebot abgegeben wird. Werden zu einem Zeitpunkt binnen 120 Sekunden keine weiteren Gebote abgegeben, endet die Möglichkeit für ein Nachgebot und der Zuschlag wird für diese Position erteilt. Wahlweise ist es möglich, von Anfang an ein Maximalgebot einzugeben – unser Bietagent übernimmt in diesem Fall automatisch die Abgabe eines entsprechenden Gebots bis zur jeweiligen Höchstsumme.
Sie sind Eigentümer der Immobilie, des Autos oder der Maschine, sobald Sie der Höchstbietende sind und den Zuschlag erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie alle Rechte und Pflichten in Bezug auf das Objekt. Diesbezüglich besteht ein weitverbreiteter Irrtum. Viele Käufer gehen nämlich davon aus, dass die Pflichten und Rechte erst übertragen werden, wenn beispielsweise die Immobilie in das Grundbuch eingetragen wird.
Allerdings gilt es aber eine Ausnahme zu beachten, die sich auf Grund des §168 InsO ergibt. Demnach unterliegt der Zuschlag noch der Zustimmung des Sicherungsgebers respektive des Eigentümers. Binnen fünf bis zehn Tagen nach Ende der Auktion erhalten Sie von uns eine abschließende Zu-oder Absage, sodass in solchen Fällen erst dann klar ist, ob Ihr Gebot auch tatsächlich zu einem rechtsverbindlichen Kauf geführt hat. Als Bieter, sind sie so lange an Ihr Gebot gebunden.
Nachdem Sie ein Objekt ersteigert haben, erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen Ihre Rechnung in digitaler Form per E-Mail. Diese Rechnung gibt Aufschluss über den zu entrichtenden Gesamtbetrag, über das Zahlungsziel und über weitere Kosten (Aufgeld, MwSt.). Bei der Rechnung handelt es sich also um eine detaillierte Kostenaufstellung für das Objekt, das Sie ersteigert haben. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, erst nach Forderungsausgleich kann die Ware zu den in der Auktionsbeschreibung angegebenen Abholterminen abgeholt werden.
Sie entrichten den Betrag an HÄMMERLE . Wir haften in der Zwischenzeit für die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vorbereitung sowie für die gesetzliche Durchführung der Versteigerung. Pro Verfahren respektive Versteigerung wird eine separate Verfahrenskonto-Bankverbindung eingerichtet, die mit Abschluss des Verfahrens wieder geschlossen wird. Wir bitten Sie deshalb, die Bankverbindung nicht in Ihren Favoriten zu speichern.
Bereits vor Abgabe Ihres Gebotes erfahren Sie alles Weitere zum Ablauf der Auktion, der Zahlungs- und Übergabemodalitäten in der Auktionsbeschreibung. Diese sind bindend, sodass gegebenenfalls weitere Kosten auf Sie zukommen, sofern Sie anderweitige Umstände bzgl. der Übergabe, etc. einfordern. Termine sind in diesem Zuge aber bindend. Ihre Verantwortung betrifft alle Aspekte der Abholung, inkludiert aber gegebenenfalls auch den Abbau sowie den erforderlichen Bedarf an Werkzeug hierfür.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Ersteigerung eines Objekts eine Verpflichtung eingehen! Kommen Sie dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach, ist HÄMMERLE dazu berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hiermit gehen gerichtliche Konsequenzen einher und das Objekt wird erneut versteigert. Diese erneute Versteigerung bewirkt keinen Erlös für den vorherigen Käufer.
Wie Sie sehen, verfügen wir über ein kompetentes Team und über ein umfassendes Know-how in Bezug auf Auktionen und das Thema „Ersteigern“. HÄMMERLE ist Ihr kompetenter Partner, wenn Sie etwas ersteigern möchten – egal, ob Auto, Unternehmen oder ein anderes Objekt. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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