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Startpreis
15 EUR

Namens, im Auftrag und auf Rechnung des Pfandgläubigers verkaufen wir im Zuge einer

öffentlichen Online-Versteigerung

freibleibend ab Standort Frankfurt am Main

allein gegen Höchstgebot

insgesamt 112 Positionen gem. anliegendem Online-Katalog zu den nachfolgenden:

Verkaufsbestimmungen:

- Zuschlag zunächst nur unter Vorbehalt -

Der Pfandverkauf richtet sich nach deutschem Recht (insbesondere §§ 1204 – 1259 BGB) und wird durch den öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer Peter R. Hämmerle geleitet und vorgenommen (auch: “Versteigerer“).

Diese Verkaufsausschreibung stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Bieter/ Interessent dar, Gebote auf die Positionen abzugeben.

Es gelten die Verkaufs- und Versteigerungsbestimmungen (AGB) der Hämmerle GmbH & Co. KG

sowie nachfolgende Bestimmungen & Hinweise:

1. Pfandrecht, Zuschlagserteilung & Kaufpreiszahlung:

Das Pfandrecht folgt aus den §§ 562 ff. BGB, Vermieterpfandrecht.

Zum Pfandverkauf gelangen die dort untergestellten Mobiliargegenstände. Dabei erfolgte ausdrücklich keine detaillierte Inaugenscheinnahme, Prüfung, Funktionstest o.Ä. Die Pfandsache wird ohne jedwede Gewährleistung so versteigert, wie diese derzeit steht oder liegt.

Der Verkauf erfolgt zunächst unter Vorbehalt, insbesondere Bestand und Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes.

Noch vorbehaltlich erklärte Zuschläge werden gem. den Bestimmungen der AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG erst mit weitergehender Erklärung des Versteigerers verbindlich.

Die Kaufpreiszahlungen aus verbindlich erteilten Zuschlägen werden sofort fällig und sind auf ein durch den Versteigerer zu benennendes Projekt-/ Verfahrenskonto zur Anweisung zu bringen.

Der Verkauf des Pfandes steht für den Fall einer nicht rechtzeitigen Kaufpreiszahlung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verwirkung sämtlicher Rechte des Käufers gem. § 1238 Abs. 2 BGB.

Der Versteigerer behält es sich i.Ü. für den Fall einer erloschenen Durchsetzbarkeit des Pfandrechtes weitergehend vor, den Verkauf insgesamt oder nur einzelner Positionen vorrübergehend auszusetzen oder endgültig ohne Zuschlagserteilung zu beenden/ zurückzuziehen.

Der Vertragsschluss erfolgt mit Zuschlagserteilung durch den Versteigerer, ausweislich der Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen (AGB) der Hämmerle GmbH & Co. KG werden dabei der auftraggebende Pfandgläubiger (als eigentlichen Verkäufer) sowie der Zuschlagskäufer zu Parteien des entsprechenden Kaufvertrages; die Hämmerle GmbH & Co. KG sowie der Versteigerer agieren rein als Vermittler, jedoch nicht Veräußerer. 

2. Demontage & Abholung:

Der Verkauf lautet auf Demontage, Abholung und Verbringung durch den jeweiligen Zuschlagskäufer längstens binnen 10 Werktage ab Zuschlagserteilung.

Im Rahmen der Demontage und Abholung der Verkaufspositionen sind die dabei ggf. einschlägigen regulatorischen oder genehmigungsrechtlichen Erfordernisse allein durch die Zuschlagsläufer zu gewährleisten.

3. Gewährleistungsausschluss:

Sämtliche Angaben der Verkaufsausschreibung/ Onlinekatalogs dienen rein der Identifizierbarkeit der jeweiligen Pfänder/ Verkaufssachen, eine Beschreibung oder Zusicherung von Zustands- oder Beschaffenheitsmerkmalen wird hierdurch ausdrücklich nicht abgegeben.

Eine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Pfänder/ Verkaufssachen wird seitens des Auftraggebers, des Versteigerers sowie der Hämmerle GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

Interessenten bzw. Bietern steht es ausdrücklich frei, die Beschaffenheit der gegenständlichen Positionen noch vor Abgabe eines Gebotes persönlich in Augenschein zu nehmen. Hierzu kann entsprechende, ggf. auch kurzfristige Terminierung über unser Haus erfolgen.

Neben den AGB der Hämmerle GmbH & Co. KG gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Pfandverkauf. 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge eines Pfandverkaufs der Erwerber gem. § 1242 Abs. 1 BGB die gleichen Rechte erwirbt, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer, mithin vom Pfandschuldner erworben hätte.

 

gez.

DER VERSTEIGERER

 

Peter R. Hämmerle

öffentlich bestellter & vereidigter Versteigerer

Der Käufer ist für eine eventuelle Demontage der Ware, die Verpackung (z.B. Folie, Kartons etc.) und Verladung selbst verantwortlich. Das entsprechende Personal bzw. entsprechende Equipment (Werkzeug, Hubwagen etc.) ist selbst mitzubringen. Sollten Sie eine Spedition schicken, ist diese ebenfalls für die Demontage und Verladung zuständig. KEIN Versand.

Die Objekte sind technisch nicht geprüft. Bitte beachten sie unsere AGB.

Die Fotos zeigen in der Regel den aufgebauten Zustand. Es ist jedoch möglich, dass die Gegenstände inzwischen umgelagert wurden.

Sofern der Zuschlag bei einem Kraftfahrzeug unter Vorbehalt fällt,  benötigen wir die Zustimmung des Sicherungsgläubigers (z.B.  Kreditinstitut). Der Kfz-Brief (ZLB II) kann erst nach Erhalt vom  Sicherungsgläubiger dem Käufer übergeben werden. Dies kann unter  Umständen bis zu 6 Wochen dauern.

Rollcontainer

1 Stück Rollcontainer,  ca. 0,42x0,55x0,55m, 3 Schübe, abschließbar  

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Zuschlag unter Vorbehalt:

Der Zuschlag für diese Position fällt unter Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers. Sie erhalten binnen 10 Tagen einen rechtswirksamen Zuschlag oder eine Ablehnung. Solange, sind Sie als Bieter an Ihr Gebot gebunden.

Postennummer: 000158449
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Auktionsart
Freiverkauf
Besichtigungstermine
Di 28.10.2025, 10:00 - 12:00
( Anmeldung bis zum 23.10.2025 10 Uhr )
Abholung
20. / 21.11.2025 Uhrzeit werden den Käufern nach der Auktion bekanntgegeben.
Aufgeld
18%
USt.
19%

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