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published on 20.04.2020

HÄMMERLE als Gutachter für die Justiz

Ursprünglich war HÄMMERLE nahezu ausschließlich für Insolvenzverwalter und Kreditinstitute tätig. Das Spektrum an Auftraggebern wurde in den vergangenen Jahren massiv erweitert und inzwischen bietet HÄMMERLE Bewertungen für Finanzdienstleister und Leasinggesellschaften an und ist mit den weltweiten Vermarktungen auch für die Industrie selbst tätig. Hinzu kommt nun vermehrt auch ein Auftraggeber, der stets höchste Anforderungen an entsprechende Wertermittlungen stellt: die Justiz.

Nachlass- und Insolvenzgerichte als direkter Auftraggeber

Es gibt mittlerweile zahlreiche Fallkonstellationen, in denen zuverlässige Bewertungen, bestmögliche Vermarktungen und sachverständige Stellungnahmen von der Justiz eingeholt werden. Den Richtern, Rechtspflegern, Staatsanwälten oder anderweitigen Ermittlungsbehörden fehlt schlichtweg die fachspezifische Expertise, wenn es beispielsweise um die Werteinschätzung technischer Anlagen und Maschinen oder anderweitiger Mobilien geht. Hier wird HÄMMERLE zwischenzeitlich immer wieder per gerichtlicher Anordnung bzw. Beschluss hinzugezogen.

So wurde beispielsweise das hinterbliebene Betriebsvermögen aus einem Nachlass durch HÄMMERLE aufgenommen und per internationaler Online-Auktion versteigert. In anderen Fällen wurde eine Sachaufnahme und Sachverständigenbewertung angeordnet – auch direkt durch das Insolvenzgericht. 

 

Staatsanwaltschaften schalten Sachverständige in ihren Ermittlungsverfahren ein

Im Zuge von Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften wurde HÄMMERLE in jüngster Zeit für entsprechende Wertermittlungen und sachverständigen Stellungnahmen hinzugezogen. Die Fallkonstellationen sind hierbei äußerst vielfältig. Es handelte sich zum Beispiel um Sicherstellungen bei Razzien, aber betraf auch Ermittlungsverfahren, welche bereits mehrere Jahre zurückliegen. Fanden beispielsweise in der Vergangenheit Asset-Deals statt, hinterfragt in Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaft unter anderem den Kaufpreis. Handelt es sich dabei sodann um spezielle Großanlagen oder anderweitige Sondermaschinen und technische Anlagen, ist die Einschätzung eines Sachverständigen nahezu unabdingbar.

Eine weitere Fallkonstellation kann zum Beispiel eine verschleierte Insolvenzverschleppung sein, bei der in der Vergangenheit mobile Anlagegüter unter Wert verkauft worden sind und somit die Gläubigerschaft in einem späteren Insolvenzverfahren stark benachteiligt wurde.

 

HÄMMERLE unterstützt die Justiz mit Gutachten und weltweiten Vermarktungen

Was unsere Arbeit Tag für Tag so abwechslungsreich macht, ist mit Sicherheit die ständige Herausforderung, mobiles Anlagevermögen marktkonform zu bewerten und bei Bedarf mit dem bestmöglichen Verwertungserlös weltweit zu vermarkten; und zwar so, das keine wertvolle Zeit verschwendet wird. Der enge Austausch zwischen Dienstleister und Justizorganen/den Organen der Justiz ist wichtig, um technische, juristische und marktspezifische Aspekte miteinander in Einklang zu bringen.

Als eine der größten Bewertungs- und Verwertungsgesellschaften im deutschsprachigen Raum bietet HÄMMERLE ein Dienstleistungsportfolio, das sich stets am Einzelfall orientiert und ein koordiniertes Verfahren in Absprache mit dem jeweiligen Justizorgan ermöglicht.

 

Bildnachweis: (©  Aerial Mike - stock.adobe.com)

Author: Andrè Beck / HÄMMERLE



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