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published on 17.09.2019

Auktionsnebenkosten: Welche Kosten sind bei einer Auktion zu beachten?

Industrieversteigerungen gelten branchenübergreifend als „Geheimtipp“, da hier ohne längere Wartezeiten bedarfsgerecht Maschinen, Werkzeuge und sonstige Einzelteile beschafft werden können, die zum Ausbau von Kapazitäten benötigt werden. Gerade in Nischenbereichen, wo nur wenig Wettbewerb herrscht und einige wenige Anbieter den Markt kontrollieren, bieten Industrieauktionen eine zügige, preisgünstige und planbare Alternative zum Direktkauf.

Welche Kosten aber entstehen für Käufer, die neue Betriebsausstattung über derartige Versteigerungen beschaffen? Wer ist für welchen Arbeitsschritt verantwortlich und welche Rolle übernimmt ein Auktionator wie HÄMMERLE?

Wir schauen uns die typischen Kostenpositionen einmal näher an und geben damit einen für die Kalkulation wichtigen Überblick.

 

Auf den Zuschlagspreis einer Auktion werden noch Aufgeld und ggf. Mehrwertsteuer aufgeschlagen

Wir haben in unserem BLOG bereits ausführliche Beiträge zum Bieterverfahren veröffentlicht, die sich konkret dem Aspekt der Preisfindung bei Industrieversteigerungen widmen. Im Wesentlichen gibt es stets einen Angebotspreis sowie festgelegte Gebotsschritte, in der Regel ist zudem ein Mindestpreis definiert, der jedoch nur selten vom Startpreis abweicht. Hin und wieder stehen Zuschläge unter Vorbehalt, der Einlieferer („Verkäufer“) muss dann binnen weniger Tage das höchste Gebot explizit akzeptieren. Es kann also selbst nach einem „Höchstgebot“ noch Faktoren geben, die das Ganze verzögern bzw. nichtig machen – etwa dann, wenn für den Einlieferer kein angemessenes Gebot erreicht wurde.

Sonderkosten, die in jedem Fall vom Käufer zu tragen sind und praktisch den Aufwand für den Auktionator abdecken, sind das Aufgeld sowie die ggf. darauf entfallende Mehrwertsteuer. Das Aufgeld wird auf das akzeptierte Gebot aufgeschlagen und bemisst sich grundsätzlich prozentual, i.d.R. werden bei HÄMMERLE 18 Prozent aufgeschlagen. Abweichungen gibt es, dies ist aber stets in den Angebotsseiten direkt ersichtlich. Da das Aufgeld der Mehrwertsteuer unterliegt, beträgt der „Aufschlag“ (Aufgeld + Mehrwertsteuer) in Summe 39,85 Prozent auf das akzeptierte Gebot.

 

Nach der Versteigerung fallen weitere Kosten für die Demontage der ersteigerten Industriegüter an

Soweit zunächst die Grundlagen. Schwieriger wird es jedoch in Bezug auf die weiteren organisatorischen Aufgaben, die im Anschluss an den Zuschlag erfolgen. Die Frage dabei: Wie lassen sich Industriemaschinen, Konvolute an Betriebsausstattungen und Co. jetzt in die eigene Betriebsstätte „verfrachten“?

Wer denkt, dies sei Aufgabe des Auktionators oder im Verantwortungsbereich des Einlieferers, der irrt. Für den Abbau, die Demontage sowie den Transport ist grundsätzlich der Käufer verantwortlich. Der finanzielle und organisatorische Aufwand hierfür sollte in jedem Fall vor Abgabe eines Gebots berücksichtigt werden. Für eine organisierte Abholung braucht es natürlich geschultes Personal, passendes Werkzeug sowie einen ganzheitlichen Plan, etwa wenn es um einen Schwertransport über öffentliche Verkehrswege geht. Hinzu kommt das Risiko des Austritts von Betriebsmitteln, wenn Anschlüsse getrennt werden. Diese sog. „Altstoffe“ müssen ebenso durch den Käufer ordnungsgemäß entsorgt werden, es sei denn, es bietet sich ein Einsatz im eigenen Produktionsumfeld an.

HÄMMERLE lässt Sie als Käufer bei diesen und allen übrigen anfallenden Aufgaben nicht im Stich. Gerne unterstützen wir Sie bei einer fachgerechten Demontage sowie dem finalen Aufbau in Ihrer Betriebsstätte, da wir diesbezüglich auf langjährige Erfahrungswerte zurückgreifen können, ist es uns möglich Ihnen spezialisierte Demontage- und Transportfirmen weiterzuempfehlen. Die finale Beauftragung solcher Dienstleister erfolgt dann direkt vom Käufer der entsprechenden Maschinen und Anlagen.

 

Weitere Kostenquelle für Käufer: Transport der ersteigerten Industriemaschinen in Ihre Betriebsstätte

Sind alle wichtigen Schritte durchgeführt, sodass die ersteigerten Güter transportfähig sind, stellen sich weitere organisatorische Fragen. Zum einen bietet es sich bei gewissen Maschinen oder Anlagen an, diese in mehrere Einzelteile zu zerlegen und fachgerecht zu transportieren. So können sie relativ problemlos am gewünschten Ort wiederaufgebaut und in Betrieb genommen werden. Was aber ist zu tun, wenn es sich um derart sperrige, schwere oder unhandliche Anlagen und Güter handelt, die nur als großes Ganzes transportiert werden können?

In diesen Fällen nennt Ihnen HÄMMERLE selbstverständlich ebenfalls entsprechende Dienstleister. Nehmen Sie dazu unbedingt bereits im Vorfeld Kontakt mit uns auf, um erste Einzelheiten zu klären.

Auch wenn Sie die fachliche Expertise rund um die Demontage oder den Transport im eigenen Unternehmen bündeln, so empfiehlt sich oftmals bereits aus Haftungsgründen, hierbei auf externe Dienstleister zurückzugreifen. Somit können Sie vor Ort effektiver die Implementierung der Anlagen und Maschinen vorbereiten, zudem verringert sich das Umsetzungsrisiko dadurch natürlich entsprechend.

 

Zusammenfassung:

Ausrufpreis = Der im Vorfeld vom Auktionator festgelegte Startpreis des zum Ausruf kommenden Postens.

Das Aufgeld (Provision für den Auktionator) bezeichnet den Prozentsatz, der als Gebühr auf das akzeptierte Gebot aufgeschlagen wird. Das Aufgeld ist dabei id.R. ebenfalls MwSt.-pflichtig.

Den Zuschlag auf eine Position erhält grundsätzlich der Bieter mit dem höchsten Gebot. Die englische Auktion ist die bekannteste Form der Auktion. Dabei werden, von einem festgesetzten Mindestpreis ausgehend, aufsteigend Gebote abgegeben, bis kein neues Gebot mehr eintrifft. Der letzte Bieter erhält den Zuschlag. Eigene Zuschläge können Sie im eingeloggtem Zustand in Ihrer Zuschlagsliste einsehen. Wenn Sie bieten, können Sie Ihr Maximalgebot direkt eingeben. Wir erhöhen für Sie automatisch bis zu diesem Betrag wenn von einem Mitbieter Gebote abgegeben werden. So steigen Ihre Chancen auf einen Zuschlag und Sie müssen Ihr Gebot nicht manuell erhöhen.

Ohne Limit bedeutet, dass ein Zuschlag zum höchsten eingegangenen Gebot erfolgt, es gibt als keinen zu erreichenden Mindestpreis

 

Bildnachweis: (© William W. Potter – stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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