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published on 20.08.2020

Coronabedingte Geschäftsaufgaben und ihre Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft

Anfang 2020 zeigte sich die deutsche Wirtschaft optimistisch, zunehmendes Wirtschaftswachstum und positive Bilanzen wurden erwartet. Niemand ahnte, wie hart der „weit entfernte kleine Virus“ die Wirtschaft und gerade die Unternehmen treffen würde. Ausgangsbeschränkungen und Abstandsregelungen stoppten ganze Wirtschaftszweige. Kurzarbeit, „Geschlossen“-Schilder und abgesagte Veranstaltungen gehörten zur Tagesordnung. Hinter den äußeren Anzeichen stehen oft Geschichten von coronabedingten Geschäftsaufgaben und Insolvenzen.

Das Münchener ifo-Institut befürchtet inzwischen, dass es bei jedem fünften Unternehmen zu einer coronabedingten Geschäftsaufgabe kommen könnte. Natürlich trifft es die verschiedenen Branchen unterschiedlich hart. Von 76 % bedrohten Unternehmen in der Hotelbranche, bis zu weniger als einem Prozent in der Pharmaindustrie, wird sich die deutsche Unternehmenslandschaft signifikant verändern. HÄMMERLE hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation zu geben.

 

Ein erster Versuch der Bundesregierung Geschäftsaufgaben wegen Corona zu vermeiden

Spätestens seit dem 27.03.2020 ist in der Geschäftswelt weltweit klar, wie ernst Corona wirklich ist. An diesem Datum trat das sogenannte COVInsAG in Kraft, um coronabedingte Geschäftsaufgaben zu vermeiden. Hinter diesem Gesetz verbirgt sich die Maßnahme der Bundesregierung, Geschäftsaufgaben aufgrund von Corona durch eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, zu verhindern. Neben den Soforthilfen sollen so Unternehmen, die kurz vor einer coronabedingte Geschäftsaufgabe stehen, entlastet werden.

Was das sogenannte COVInsAG für Ihr Unternehmen bedeutet, welches vielleicht vor einer coronabedingten Geschäftsaufgabe steht, erfahren Sie in unserem Insolvenz-Blog.

 

Coronabedingte Geschäftsaufgaben in der Gastronomie und Kulturwirtschaft

Infolge der Kontaktbeschränkungen sind gerade Gastronomiebetriebe, Freizeiteinrichtungen und die gesamte Kulturwirtschaft von coronabedingten Geschäftsaufgaben gefährdet. Was zu Beginn, mit vorübergehenden Schließungen begann, droht nun zu einem massiven Anstieg von Geschäftsaufgaben wegen Corona zu werden. Problematisch ist das nicht nur für den einzelnen Betrieb und dessen Mitarbeiter. Die Corona-Pandemie mitsamt der Folgen drohen auch die gesamte Kulturlandschaft Deutschlands zu gefährden. Oder können Sie sich das bunte Berlin oder die Kulturmetropole Hamburg ohne seine zahlreichen Theater, Kinos, Clubs und Restaurants vorstellen? Der sonst bereits so umkämpfte Freizeitmarkt, wird wahrscheinlich durch coronabedingte Geschäftsaufgaben wesentlich an Diversität verlieren.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung das Covid-Abmilderungs-Veranstaltungsgesetzes ins Leben gerufen. Für Veranstaltungsbetriebe, die nun von einer coronabedingten Geschäftsaufgabe betroffen sind, sind diese Maßnahmen, jedoch oft nicht mehr als Schadensbegrenzung. Beispielsweise müssen nach dem § 5 § 5 im Art. 240 EGBGB nun Eintrittskarten für ausgefallene Veranstaltungen nicht mehr zurückbezahlt werden, sondern können durch Gutscheine ersetzt werden. Inhaber einer vor dem 08.03.2020 erworbenen Eintrittskarten oder sonstigen Teilnahmebedingungen, können so anstatt des Eintrittspreises, eine gleichwertige Entschädigung in Form eines Gutscheins erhalten. Dieses Verfahren zur Vermeidung drohender coronabedingter Geschäftsaufgaben ist jedoch höchst umstritten. Auf der Seite der Kunden kommt die neue Regelung einer Nötigung gleich, da sie durch einen Gutschein an das Unternehmen gebunden werden. Es ist aber nicht gewährleistet ist, dass sie das zukünftige Programm auch nutzen wollen. Wird der Gutschein nicht bis zum 31.12.2021 eingelöst, so kann jeder Verbraucher die Auszahlung des Wertes in Geld verlangen. Auf der anderen Seite sind diese Gutscheine für die Unternehmen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Und was passiert, wenn es dennoch zu einer coronabedingten Geschäftsaufgabe kommt? Dann hat der Kunde keinerlei Möglichkeiten diesen Gutschein einzulösen und hat auch eher schlechte Chancen, den vollen Betrag erstattet zu bekommen.

 

Coronabedingte Geschäftsaufgaben in der Industrie

Aber auch in weniger sichtbaren Wirtschaftszweigen als der Gastronomie und Kulturwirtschaft wird es wohl langfristig zu coronabedingten Geschäftsaufgaben kommen. Auch die sonst als krisensicher geltende deutsche Industrie ist nun von Geschäftsaufgaben aufgrund von Corona betroffen. Ein prominentes Beispiel ist an dieser Stelle der Flugzeugbauer Airbus, welcher durch die massiven Einbrüche des Reisevolumens, nun ernsthaft bedroht ist. Angeblich sollen weltweit bis zu 15.000 Stellen gestrichen werden.

Dennoch kann die Industrie im Vergleich zu anderen Industriezweigen aufatmen. Beispielsweise sind laut dem Münchener ifo-Institut im Bereich Maschinenbau nur sechs Prozent der Unternehmen von einer coronabedingten Insolvenz bedroht.

Bedenklich ist auch, wie sich nach der Coronakrise der internationale Markt entwickeln wird. Immerhin wurde in der Krisensituation gezeigt, wie schnell sich offene Grenzen schließen können und damit auch den freien Warenverkehr und somit Unternehmensexistenzen bedrohen können.

 

Geschäftsaufgabe wegen Corona?

Kontaktieren Sie uns, wenn es um eine mögliche Geschäftsaufgabe wegen Corona geht.

Wir ermöglichen Unternehmen und Händlern in Zeiten von Corona den schnellen Abverkauf großer Warenmengen. Auch helfen wir mit unseren Industrie- und Insolvenzauktionen bei der Verkleinerung von Produktionsanlagen oder Betriebs- oder Standortschließungen.

Hier erfahren Sie mehr:

Corona Hilfe

 

Bildnachweis: (©  studio v-zwoelf - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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