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published on 04.09.2020

Firma verkleinern durch die Versteigerung von Betriebsvermögen

Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung als Insolvenzdienstleister wissen wir, dass insolvente Unternehmen oftmals an zu komplexen Strukturen scheitern. Die geläufige Annahme, dass zu wenige Aufträge die Ursache für die Insolvenz darstellen, ist falsch – viel eher spielen Streitigkeiten unter Gesellschaftern, eine mangelnde strategische Ausrichtung oder Überschuldung eine Rolle.

Es kann im Einzelfall Sinn ergeben, sich auf das Wesentliche zu fokussieren und die Firma zu verkleinern. Schließlich erfordert längst nicht jede Branche eine gewisse Größe, um erfolgreich am Markt zu agieren. Doch wie genau läuft die Verkleinerung des Betriebs ab?

HÄMMERLE zeigt Ihnen auf, wie Unternehmen durch die Versteigerung von Betriebsvermögen die Basis für eine solide Zukunft schaffen.

 

Grundkurs: Was gilt überhaupt als Betriebsvermögen?

Nicht wenige, vor allem organisch gewachsene Unternehmen verfügen über vielerlei Betriebsvermögen, das zum Teil gar nicht notwendig ist. Dazu zählt u.a. ein eigens unterhaltener Fuhrpark, der in Relation zur Gesamtbelegschaft viel zu groß geraten ist und viel Verwaltungsaufwand erfordert. Hier wäre beispielsweise ein Leasingrahmenvertrag inkl. Pooling-Lösung für die Mitarbeiter sinnvoller, vor allem aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

Doch einmal grundsätzlich: Zum Betriebsvermögen werden steuerrechtlich alle Aktiva des Unternehmens gezählt, die jeweils um Schulden reduziert sind. Das, was geläufig als Eigenkapital bezeichnet wird, entspricht damit steuerrechtlich dem Betriebsvermögen. Gemeint ist somit alles, was originär mit dem Betrieb zusammenhängt und dort zum Einsatz kommt. Eine klare gesetzliche Norm existiert jedoch nicht, jedoch Orientierungspunkte aus einzelnen Bereichen, wie u.a. § 18 BewG.

 

Weiter zu differenzieren: Die zwei Arten von Betriebsvermögen (steuerrechtlich)

Da in der Praxis der Begriff des Betriebsvermögens oftmals vermischt wird, braucht es zunächst eine weitere Differenzierung. Im Folgenden liefern wir dazu die wichtigsten Informationen.

Notwendiges Betriebsvermögen

All das, was im unmittelbaren Bezug zum Unternehmen und der betrieblichen Tätigkeit steht, wird als notwendiges Betriebsvermögen eingeordnet. Eine Verwendung findet ausschließlich im Betrieb statt oder dient diesem im übertragenen Sinne. Typischerweise zählen Maschinen und Anlagen, Produktions- und Fertigungseinrichtungen, Werks- und Lagerhallen, Lastkraftwagen und dergleichen dazu.

Hier steht die tatsächliche Zweck- und Funktionsbestimmung im Zentrum, nicht jedoch ein zwingend notwendiges Vorhandensein des Wirtschaftsgutes oder ähnliches.

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Alle Arten von Betriebsvermögen, die nicht eindeutig als notwendiges Privat- oder Betriebsvermögen gelten, werden als gewillkürtes Betriebsvermögen klassifiziert. Es besteht eine Wahlfreiheit des Steuerpflichtigen, sofern eine betriebliche Nutzung zwischen zehn und 50 Prozent anzunehmen ist. Ein typisches Beispiel sind Firmenwagen, die zu mehr als 50 Prozent für die Privatnutzung herhalten.

Nicht zu vergessen: Wenn es sich um Personengesellschaften handelt, existiert zudem ein sog. Sonderbetriebsvermögen. Damit sind Wirtschaftsgüter gemeint, die bestimmten Mitunternehmern zugeordnet werden, von der Gesellschaft als solche jedoch genutzt werden. Dies fließt auch in die Gewinnermittlung mit ein.

 

Betriebsvermögen versteigern: Das sollten Sie wissen!

Viele Unternehmen können den realistisch am Markt erzielbaren Preis ihres Betriebsvermögens nur näherungsweise beziffern. Das liegt v.a. daran, dass gebrauchte Maschinen häufig an den Hersteller zurückgegeben werden oder im Wege des Direktverkaufs vermarktet werden. Dadurch jedoch fehlt ein Gespür für den realen Marktpreis, der bei vielen Industriegütern unabhängig von der Branche gegeben ist.

Die Versteigerung von Betriebsvermögen ist für Unternehmen aus den folgenden Gründen interessant:

  • Transparentes Verfahren der Preisfindung durch Auktionsverfahren
  • Schnelle Verwertung durch national sowie international frequentierte Versteigerungen
  • Geringeres Risiko, da Demontage, Transport und Co. im Verantwortungsbereich des Käufers liegen
  • Geringere Kosten, da der Großteil der HÄMMERLE-Gebühren (sog. Aufgeld) vom Käufer zu tragen sind
  • Wegfall von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen

Sie sehen: Es macht einen entscheidenden Unterschied, ob Sie Betriebsvermögen mühsam im Einzelverkauf vermarkten oder all das, was nicht notwendiges Betriebsvermögen darstellt, über uns vermarkten lassen. Wir bieten Ihnen von der Inventarisierung und Bewertung über die Abwicklung von Standortschließungen bis hin zu Wertverlaufsanalysen stets das, was Ihnen den Rücken freihält – jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen!

 

Restrukturierung geplant? Betriebsvermögen verkaufen und Rückkauf-Option sichern!

Gerade in Spezialbranchen ist es schwierig, die nötigen Anlagen und Maschinen zu beschaffen. Lange Wartezeiten sowie ein undurchsichtiger Markt erschweren Prognosen. Genau für diesen Fall haben wir ein Konzept entwickelt, das Ihnen die Restrukturierung erleichtert und zugleich Flexibilität schafft.

Mit unserem Service sind Sie in der Lage, stille Reserven im Unternehmen zu heben und Liquidität auf kurzfristigem Wege zu schaffen. HÄMMERLE unternimmt dazu zunächst eine Wertermittlung (nach Zerschlagungs- und Fortführungsaspekten), im Anschluss daran erfolgt ein Ankauf von Maschinen und Anlagen bis zur Höhe des bezifferten Zerschlagungswerts. Eine Weiterführung wie bisher ist möglich, zudem gewähren wir Ihnen eine Rückkaufgarantie für einen vorab definierten Zeitraum.

Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unverbindlich. Gerne erläutern wir Ihnen die Aspekte dieses Angebots im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Mit HÄMMERLE verwerten Sie Betriebsvermögen schnell, marktpreisgerecht und ohne Risiko!

 

Bildnachweis: (© tadamichi – stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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