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published on 11.01.2021

Privatinsolvenz als Selbstständiger? Das ist zu beachten!

Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich über eine Insolvenz wirtschaftlich zu sanieren und so wieder Fuß zu fassen. Allerdings gibt es gerade bei der Insolvenz als Selbstständiger auch einige Punkte, die beachtet werden müssen. In diesem kurzen HAEMMERLE-Ratgeber erfahren Sie, was Sie zum Thema Privatinsolvenz als Selbstständiger oder Freiberufler wissen müssen.

Privatinsolvenz Selbstständige: wann ist die Insolvenz der richtige Weg?

Sobald eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, bedeutet dies, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen werden kann. Eine Insolvenz ist in vielen Fällen dann unvermeidbar. Es gibt jedoch verschiedene Formen des Insolvenzverfahrens. Bekannt ist sicherlich die sogenannte Verbraucherinsolvenz. Diese sogenannte Privatinsolvenz steht jedoch nur Privatpersonen zur Verfügung. Die Regelinsolvenz ist dann hingegen für Selbstständige oder Unternehmen gedacht. Auch hier gibt es dann spezielle Verfahrensarten (z. B. die Planinsolvenz oder ein Eigenverwaltung- oder Schutzschirmverfahren).

 

Selbständig trotz Privatinsolvenz: welche Optionen gibt es?

Privatinsolvenz für Selbstständige – das funktioniert nicht. Natürlich ist die Privatinsolvenz eine kostengünstige und einfache Lösung, um die Schulden in den Griff zu bekommen. Die private Insolvenz kommt jedoch für Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich nicht in Frage. Gerade dann, wenn sie weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Die Ausnahme: die Privatinsolvenz steht nur ehemals selbstständigen Personen zur Verfügung. Als wirtschaftender Selbstständiger kann wiederum nur von dem Regelinsolvenzverfahren Gebrauch gemacht werden.

 

Privatinsolvenz als Selbstständiger: das Regelinsolvenzverfahren

Für aktive Selbstständige ist das Regelinsolvenzverfahren gedacht. Diese Insolvenz unterscheidet sich in vielen Punkten von der klassischen Verbraucherinsolvenz. Das Verfahren ist meistens aufwendiger und auch kostspieliger. Des Weiteren muss mit dem bestellten Insolvenzverwalter eng zusammengearbeitet werden, der eine bedeutende Rolle in dem Verfahren einnimmt. Doch auch die Selbstständigen haben bei dem Regelinsolvenzverfahren einen enormen Vorteil. Wie bei der Verbraucherinsolvenz kann am Ende von der Restschuldbefreiung profitiert werden. Das bedeutet, dass danach ein Neustart in ein schuldenfreies Leben ermöglicht wird. Dabei muss allerdings auch beachtet werden, dass nicht alle Schulden im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen werden. Ausnahmen sind beispielsweise Forderungen aus einem Steuerschuldverhältnis. Diese Schulden bleiben weiterhin bestehen.

 

Privatinsolvenz und selbstständig: geht das?

Wie verhält es sich eigentlich mit der Selbstständigkeit während des laufenden Insolvenzverfahrens? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Personen auch trotz Insolvenz weiterhin selbstständig tätig sein können. Oftmals wird es sogar positiv bewertet, wenn die Selbstständigkeit aufrechterhalten wird. Häufig fällt es Personen während der Insolvenz nämlich schwer, ein Angestelltenverhältnis zu beginnen. Daher ist die Selbstständigkeit oftmals der Schutz vor Hartz 4. Der Insolvenzverwalter muss die selbstständige Tätigkeit jedoch genehmigen. Das trifft auch dann zu, wenn die Selbstständigkeit aus der Insolvenz heraus begonnen wird. Der Insolvenzverwalter ist hier immer die richtige Ansprechperson.

 

Insolvenz Selbstständig: wo liegt der pfändbare Betrag?

Selbstständig sein trotz Privatinsolvenz ist durchaus möglich. Allerdings muss in diesem Falle der pfändbare Betrag beachtet werden. Bei einem Angestellten wird der Betrag anhand der Pfändungstabelle ermittelt. Als Selbstständiger oder Freiberufler gibt es aber bekanntlich kein festes oder reguläres Einkommen. Aus diesem Grund wird bei Personen, die während der Privatinsolvenz noch ein Gewerbe angemeldet haben, mit einem fiktiven Einkommen gearbeitet. Das fiktive Einkommen berechnet sich anhand des Einkommens, das der Schuldner erhalten würde, wenn er in einem festen Angestelltenverhältnis tätig wäre. Das tatsächliche Einkommen spielt dementsprechend keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Folgende Faktoren nehmen Einfluss auf das fiktive Einkommen:

  • Berufsabschluss
  • Berufserfahrung
  • Alter
  • Tarifverträge
  • Daten von der Agentur für Arbeit

Sofern das fiktive Einkommen in der Realität nicht erreicht wird, kann es zu einer Versagung der Restschuldbefreiung kommen. Das ist einfach erklärt. Denn es wird zu wenig Geld an den Insolvenzverwalter gezahlt. Damit wird gegen die Pflichten in einem Insolvenzverfahren verstoßen. Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne!

Weitere Hilfe und Unterstützung zu diesem Thema bietet auch der Verlag für Rechtsjournalismus mit einer Vielzahl an Materialien.

Bildnachweis: (©  fovito - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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