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published on 22.01.2021

Insolvenz von Aktiengesellschaften – Beachten Sie dies

Meistens ist die Gründung einer Aktiengesellschaft für Unternehmen dann sinnvoll, wenn sie einen hohen Kapitalbedarf haben. Gerade in der letzten Zeit häufen sich solche insolventen Unternehmen. Davon sind auch große Aktiengesellschaften, wie z. B. der Skandal um die wirecard AG, nicht ausgenommen. Was passiert allerdings grundsätzlich bei der Insolvenz einer AG mit den Aktien? Und was genau kommt auf Aktionäre zu, wenn die Aktiengesellschaft pleite geht?

Wir von HAEMMERLE erklären Ihnen, worauf zu achten ist.

 

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Bei einer Aktiengesellschaft – auch AG genannt – handelt es sich um eine Gesellschaft, die sowohl über eine rechtsfähige als auch selbstständige Rechtspersönlichkeit verfügt. Ihr Grundkapital bildet die AG durch Aktien. Überwacht wird die Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat, der wiederum einen Vorstand wählt. Dieser übernimmt dann die Geschäftsführung der AG. Aktionäre fungieren hingegen als Gesellschafter. Sie haften allerdings nicht persönlich für die Verbindlichkeiten innerhalb der Aktiengesellschaft. Bei einer eintretenden Insolvenz steht den Gläubigern dementsprechend auch nur das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung.

 

Insolvenz Aktiengesellschaft: was sind die ersten Schritte?

Sobald die Aktiengesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, muss die Geschäftsführung des Unternehmens unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Das trifft auch bei einer schon vorhandenen Überschuldung oder drohenden Zahlungsunfähigkeit zu. Die Frist dafür liegt bei drei Wochen ab Eintritt der Insolvenz. Sofern der Insolvenzantrag verspätet gestellt wird, besteht die Gefahr einer sogenannten Insolvenzverschleppung, wofür die Geschäftsführung in Haftung genommen werden kann

 

Insolvenz AG: das weitere Vorgehen

Sobald der Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht wurde, wird die Zahlungsunfähigkeit der Aktiengesellschaft dokumentiert. In diesem Moment stehen der AG keine liquiden Mittel mehr zur Verfügung, um die auflaufenden Zahlungsverpflichtungen zu bedienen. Die Insolvenz macht zudem deutlich, dass auch in der nahen Zukunft keine Zahlungsfähigkeit mehr realistisch ist. Allerdings ist bei einer Insolvenz der Aktienhandel nicht untersagt. Das bedeutet, dass die Wertpapiere der Aktiengesellschaft wie üblich gekauft und verkauft werden können. Gerade Spekulanten kaufen gerne Wertpapiere eines maroden Unternehmens. Das ist aber tatsächlich nur für Aktionäre sinnvoll, die Ahnung von der Materie haben. Grundsätzlich ist von dem Aktienkauf abzuraten, wenn die Aktiengesellschaft sich in der Insolvenz befindet.

 

Insolvenz Aktiengesellschaft: was ist mit den Aktionären?

Sobald der Aktionär von der Insolvenz der AG erfährt, ist es sinnvoll, sich über die rechtlichen Folgen zu informieren. Sicherlich ist der Gedanke naheliegend, die Aktien schnellstmöglich zu verkaufen. Dabei muss jedoch auch beachtet werden, dass die Aktien der AG durch die Insolvenz nahezu wertlos geworden sind. Bei einem Verkauf müsste demnach mit einem wirtschaftlichen Totalverlust gerechnet werden.

Forderungen gegenüber dem Vorstand kann der Aktionär nicht geltend machen. Das liegt vor allen Dingen daran, dass Aktionäre rein rechtlich betrachtet nicht mit den Gläubigern gleichgestellt sind. Denn als Aktionär wurde der AG kein Geld geliehen – es handelt sich eher um eine Investition. Bei einer Insolvenz der Aktiengesellschaft hat der Aktionär grundsätzlich kein Mitspracherecht. Ihm muss jedoch zu jeder Zeit die Option zur Verfügung gestellt werden, sich über die Vermögenswerte zu informieren. Unter dem Strich ist es aber niemals ratsam, die Aktien sofort zu verkaufen. Immerhin ist unter Umständen davon auszugehen, dass die Aktiengesellschaft einen Investor findet. Ein etwaiger Investor übernimmt dann das Unternehmen und hat die Möglichkeit, den Aktionären neue Aktien anzubieten. Es ist außerdem denkbar, dass sich die Aktiengesellschaft durch das Insolvenzverfahren erholt und wirtschaftlich saniert. Dann steigt auch der Aktienkurs wieder an. Bei weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 

Bildnachweis: (©  peterschreiber.media - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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