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published on 03.05.2021

Corona und die Gastronomie: eine der gestraften Branchen

Die vorherrschende Corona-Pandemie stellt Unternehmen sowie Privatpersonen vor große Herausforderungen. Eine der am härtesten von der Covid-19-Pandemie betroffenen Branchen ist hierbei die Gastronomiebranche, welcher Großteile Ihrer Einkünfte durch das Ladengeschäft wegbrechen und das Tag für Tag. Erfahren Sie im Folgenden Beitrag mehr über die Herausforderungen durch Corona in der Gastronomie und welche Regeln und Maßnahmen derzeit für die Gastronomie gelten.

Mehr Infos zu diesem und vielen weiteren Themen finden Sie online im Blog auf haemmerle.de.  

 

Folgen von Corona für die Gastronomie

Die Corona-Pandemie stellt die Gastronomie vor vielfältige Herausforderungen, die zum Teil verheerende Folgen für Gastro-Unternehmen haben. Zunächst sind hierbei Umsatzeinbrüche zu nennen, welche vor allem durch den Wegfall des Ladengeschäfts zu begründen sind. Die Lage der Gastronomie wird zudem durch die ununterbrochenen laufenden Kosten für Pacht oder Miete – auch während Corona - erschwert. Aus diesem Grund reagieren viele Gastronomie-Unternehmen auf die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie mit einer Ausweitung und Umgestaltung des Angebots hin zu Lieferdienst und take away-Angeboten um die Umsatzeinbußen durch Corona in der Gastronomie zumindest teilweise aufzufangen.

 

Aktuelle Gastronomie-Corona-Auflagen

Für die aktuellen Corona-Gastronomie-Auflagen sind die jeweiligen Landesregierungen verantwortlich. Zusätzlich hat auch die bundesweite Corona-Notbremse einen Einfluss auf die Schließung und die etwaige (teilweise) Öffnung der Gastronomie wegen Corona. Derzeit ist das Ladengeschäft für Gastronomie-Unternehmen aufgrund der Covid-19-Pandemie in ganz Deutschland untersagt. Ausnahmen bilden dabei sogenannte Modellstädte, in denen gegen Vorlage eines negativen COVID-Antigen-Tests in den Außenbereichen von Restaurants gespeist werden darf, während in anderen Städten auch der Verzehr in unmittelbarer Umgebung von Restaurants und Lokalen aufgrund der Gastronomie Corona Auflagen untersagt ist.

 

Insolvenz in der Gastronomie aufgrund von Corona

Aufgrund der enormen ökonomischen und finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie an die Gastronomie sowie der besonders strengen Gastronomie Corona Auflagen sind Insolvenzen und Schließungen als Folge der Corona-Pandemie in der Gastronomie keine Seltenheit. Als erfahrener Partner für die Insolvenzabwicklung sowie Insolvenzversteigerungen finden Sie bei uns viele Informationen rund um das Thema Insolvenz aufgrund der Corona-Pandemie. Wenn Sie selbst die Schließung Ihres Lokals aufgrund der Corona-Pandemie in Erwägung ziehen, sind wir selbstverständlich mit Rat und Tat für Sie da. Aber auch für Unternehmen, die trotz der Gastronomie Corona Auflagen ein fruchtbares Geschäft pflegen, kann HÄMMERLE interessant sein: So finden Sie immer wieder in unserem Online-Versteigerungshaus viele preiswerte Angebote für hochqualitative Ausrüstung im Gastronomiebereich. Sehen Sie sich um und schauen Sie, ob Sie von unserem Angebot profitieren können. Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns.

 

Häufig gestellte Fragen zu Gastronomie Corona Auflagen

Wo finde ich Informationen zu Gastronomie Corona Auflagen?

Regelmäßige Informationen zu den Regelungen und Auflagen rund um die Gastronomie während der Corona-Krise sowie die aktuellen Gastronomie Corona Auflagen finden Sie sowohl auf den Websites der jeweiligen Landesregierungen als auch auf der Website des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)

Wann ist eine Öffnung der Gastronomie abzusehen?

Ein erster Schritt in Richtung der Öffnung der Gastronomie ist die Öffnung des Außenbereichs der Gastronomie. Laut aktuellem Beschluss ist dieser zu vollziehen, wenn eine stabile Inzidenz unter 100 in der jeweiligen Stadt oder dem Kreis vorliegt.

Gibt es Hilfen für die Gastronomie in der Corona-Zeit?

Für Gastronomieunternehmen, welche schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind, gibt es die sogenannte Überbrückungshilfe. Informationen zur Überbrückungshilfe und zu den Bedingungen, an die diese geknüpft ist, finden Sie ebenfalls auf der Website des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA.

 

Bildnachweis: (© Halfpoint - stock.adobe.com)

 

Author: HÄMMERLE



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