Diese Webseite verwendet Cookies

Wir und bestimmte Dritte verwenden Cookies. Einzelheiten zu den Arten von Cookies, ihrem Zweck und den beteiligten Stellen finden Sie unten und in unserem Cookie Hinweis. Bitte willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein, wie in unserem Cookie Hinweis beschrieben, indem Sie auf „Alle erlauben“ klicken, um die bestmögliche Nutzererfahrung auf unseren Webseiten zu haben. Sie können auch Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen oder Cookies ablehnen (mit Ausnahme unbedingt erforderlicher Cookies). Cookie Hinweis und weitere Informationen
published on 04.10.2021

Paket-Versteigerung – Immer für Überraschungen gut!

Bei einer Paket-Versteigerung kann alles dabei sein, von wertvollem Schuck oder hochwertigen Elektrogeräten bis zu Alltagsgegenständen. | haemmerle.de

Paket-Versteigerung von unzustellbaren Paketen

Immer dann, wenn ein Unternehmen viele Geschäftsbeziehungen unterhält, kommt es zu unvorhergesehenen, Ereignissen mit denen man möglicherweise gar nicht recht umzugehen weiß. Ein typisches Beispiel ist etwa, wenn etwas verloren geht oder bereits bezahlte Waren nicht zustellbar sind und der Käufer sich weder meldet noch auf anderem Wege zu erreichen ist. Unzustellbare Pakete gehen zwar an ihren Absender zurück, aber sorgen dort eher für Aufruhr: Was soll mit diesen unzustellbaren Paketen geschehen?

Eine interessante Möglichkeiten Überbleibsel oder Hinterlassenschaften der eigenen Geschäftstätigkeit gewinnbringend zu verwerten, sind Auktionen. Unzustellbare Pakete können beispielsweise gesammelt und im Rahmen einer Paketauktion versteigert werden. Auch HÄMMERLE richtet gelegentlich solche speziellen Auktionen aus. Um an Auktionen teilzunehmen, ist nichts weiter als eine Registrierung nötig.

Paket-Versteigerung: Glück und Spannung sind immer präsent

Typisch für eine Paket-Versteigerung ist, dass die Auktionsteilnehmer zwar die unzustellbaren Pakete in Augenschein nehmen können, sich aber niemals sicher sein können, was genau sich in einem Paket befindet. Dementsprechend sind ein Gebot und möglicherweise auch der Erhalt eines Zuschlages mit einem gewissen Risiko verbunden: Freude und Ernüchterung liegen nahe beieinander.

  •   In einem auf einer Paket-Versteigerung günstig ersteigerten Paket können sich teure, gar wertvolle Produkte, allerdings ebenso recht unspektakuläre Alltagsgegenstände befinden.

Nach einem ähnlichen Prinzip wie die Paket-Versteigerung funktioniert beispielsweise auch eine Kofferauktion. Oft liefert das Äußere einen Anreiz zur Gebotsabgabe. Was aber wirklich im Koffer steckt, erfahren Mitbietende erst nach Ende der Auktion.

Letztlich ist aber genau dies das, was den Reiz einer solchen Paket-Versteigerung ausmacht. Mit dem Ziel, etwas Wertvolles für wenig Geld zu ersteigern, sollten Sie also nicht zu einer Paket-Versteigerung gehen. Haben Sie dennoch ein Schnäppchen machen können, so ist die Freude dann umso größer. Das Interesse an derlei Auktionen wurde nicht zuletzt auch durch TV-Übertragungen angeheizt.

Bei einer Paket-Versteigerung gelten im Übrigen ganz normale Bedingungen, die zuvor eingesehen werden können. Ein professionelles Auktionshaus wie HÄMMERLE, stellt diese immer im Voraus zur Verfügung.

Paket-Versteigerung: Was drin ist, gehört Ihnen

Nur weil ein Paket unzustellbar ist, heißt das für den Versender natürlich nicht, dass er wieder Eigentümer der enthaltenen Ware geworden ist. Das gilt insbesondere dann nicht, wenn der Käufer schon per Vorkasse bezahlt hat. Bevor ein Paket auf einer Paket-Versteigerung versteigert werden kann, müssen Unternehmen oder Online-Shops also einen gewissen Aufwand betreiben, um den eigentlichen Eigentümer ausfindig zu machen.

Nur wenn dies nicht gelingt, kann ein Paket auch rechtssicher und ohne böse Überraschungen auf einer Paket-Versteigerung auktioniert werden. Angebotene Pakete werden vor einer Auktion zumindest in Augenschein genommen. Offensichtlich demolierte Pakete oder solche, die verderbliche Waren enthalten, werden natürlich nicht auktioniert.

Mehr zu einer Paket-Versteigerung erfahren Sie in unseren nachfolgenden FAQs. Sollten Sie dann noch weitere Fragen haben, treten Sie jederzeit gerne mit uns in Kontakt!

FAQ zu einer Paket-Versteigerung

Wann darf ein Paket auf einer Paket-Versteigerung verwendet werden?

Eine Verwendung ist nur möglich, wenn mit großer Sorgfalt versucht wurde, den rechtmäßigen Eigentümer doch noch zu ermitteln. Nur wenn dies nicht gelingt, kann ein Paket rechtssicher bei einer Auktion verwendet werden.

 

Was ist, wenn sich der eigentliche Eigentümer doch noch meldet?

Dieser Fall ist äußerst selten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten bestimmte Fristen eingehalten werden, sodass im Fall der Fälle keine Entschädigungsforderungen eingehen. In der Regel ist dies nach drei Jahren der Fall.

 

Was ist innerhalb dieser drei Jahre?

Meldet sich der eigentliche Eigentümer doch noch innerhalb dieser Frist und wurde das Paket bereits versteigert, so hat dieser zumindest einen Anspruch auf Ersatz. Da das Paket dann wahrscheinlich schon bei seinem neuen Besitzer ist, bedeutet dies eine Beteiligung am Erlös aus der Paket-Versteigerung.

Bildnachweis: (© ASDF - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



 Back to overview