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published on 13.10.2021

Insolvenz-Folgen: Das passiert nach einer Insolvenz

Liegt ein Grund für eine Insolvenz vor, muss als Folge ein Insolvenzantrag gestellt werden. Was danach passiert, erfahren Sie im Blog bei | haemmerle.de

Insolvenz: Die Folgen erklärt von HÄMMERLE

Ein Insolvenzantrag ist immer dann zu stellen, wenn im Sinne der deutschen Insolvenzordnung (InsO) ein Insolvenzgrund vorliegt. Diese Insolvenzgründe lauten wie folgt und sind in den entsprechenden Paragraphen der InsO enthalten:

  •  § 17 Zahlungsunfähigkeit (akut bzw. eingetreten)
  •  § 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit (wenn Sachverhalte bekannt sind, die sehr wahrscheinlich eintreten und zu einer Zahlungsunfähigkeit führen würden) 
  • § 19 Überschuldung (bilanzielle Überschuldung)

Tritt einer dieser Insolvenzgründe ein (an dieser Stelle betrachten wir nur Insolvenzen gewerblicher Natur), so sind die verantwortlich handelnden natürlichen oder juristischen Personen in der Pflicht, beim zuständigen Amtsgericht als Insolvenz-Folge unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Ablehnung eines solchen Antrages ist keine Seltenheit, da beispielsweise die vorhandene Masse nicht ausreicht, um überhaupt die Verfahrenskosten zu senken.

Damit für Gläubiger oder potentielle neue Gläubiger keine Nachteile entstehen, hat der Antrag auf Insolvenz zur Folge, dass seitens des Gerichts diverse Sicherungsmaßnahmen in Kraft treten können. So kann beispielsweise verhindert werden, dass Vermögensgegenstände veräußert oder „in Sicherheit“ gebracht werden. Im Zweifelsfall kann auch ein (starker) vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden, der dann die Geschäfte übernimmt.

Insolvenzverfahren und seine Folgen (II): Dem Insolvenzantrag wurde stattgegeben

Gibt das Insolvenzgericht dem Insolvenzantrag statt, so wird offiziell das Insolvenzverfahren eröffnet. Dazu wird unmittelbar nach der Insolvenzentscheidung als Folge vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, der sich in unterschiedlichem Ausmaß um die Abwicklung des Verfahrens kümmert. Die Folgen eines Insolvenzverfahrens sind, dass eine Übersicht über vorhandenes Vermögen erstellt wird. Für die Arbeit des Verwalters ist relevant, welche Perspektiven das Unternehmen hat.

  • Ist eine erfolgreiche Fortführung unwahrscheinlich, so wird das insolvente Unternehmen abgewickelt (Liquidation).
  • Existiert eine Zukunftsperspektive, so können trotz Insolvenz Folgen in Form einer Restrukturierung oder auch einer Insolvenz in Eigenverwaltung eintreten.

Eine Insolvenz hat immer zur Folge, dass die betroffenen Unternehmer einen Großteil der eigenen Kontrolle über das Unternehmen abgeben müssen. Besteht ein Interesse an einer Fortführung des Unternehmens, bleibt nichts anderes übrig, als den Insolvenzverwalter bestmöglich bei seiner Arbeit zu unterstützen.

Insolvenz-Folgen (III): Forderungen begleichen

Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens ist in Deutschland die höchstmögliche Begleichung von Forderungen der Gläubiger. Wie dieses Ziel erreicht wird, obliegt den Entscheidungen des Insolvenzverwalters

Ist als Insolvenz-Folge eine Liquidation vorgesehen, so erfasst der Verwalter einerseits die Forderungen und prüft diese auf deren Rechtmäßigkeit. Andererseits erfasst er sämtliches verwertbares Vermögen und verwertet dieses. Bei der Verwertung greifen Insolvenzverwalter üblicherweise auf die Hilfe von professionellen Auktionshäusern zurück. Durch Insolvenzauktionen bei HÄMMERLE können beispielsweise Anlagen, Rohstoffe und sonstiges Betriebsvermögen durch einen passenden internationalen Kundenkreis zu Bestpreisen verkauft werden.

Weitere Informationen zu den Insolvenz-Folgen finden Sie in den nachfolgenden FAQs. Haben Sie noch weitere Fragen zu Insolvenz, Ihren Folgen und unseren diesbezüglichen Leistungen, kontaktieren Sie uns gerne.

FAQ zu Insolvenz-Folgen

Wie werden die Kosten eines Insolvenzverfahrens beglichen?

Stellt ein Unternehmen einen Insolvenzantrag, so stehen natürlich keinerlei finanzielle Mittel für Verfahrenskosten o.Ä. zur Verfügung. Daher wird im Rahmen des Insolvenzantrages zunächst geprüft, ob die Eröffnung eines Verfahrens überhaupt im Hinblick auf verwertbare Vermögensmasse möglich ist. Nur wenn diese Masse die Verfahrenskosten inklusive der Kosten für den Verwalter deckt, wird als Insolvenz-Folge ein Verfahren eröffnet.

Welche wichtigen Dinge werden im Insolvenzverfahren durchgeführt?

Pauschal lässt sich dies nicht exakt betiteln, da ein Insolvenzverfahren mitunter extrem komplex sein kann. So spielt die Menge der Forderungen und die Größe des Unternehmens eine wichtige Rolle. Mitunter beruft ein Verwalter als Folge der Insolvenz beispielsweise Gläubigerversammlungen ein, um strittige Sachverhalte transparent aufzuklären und vor allem zu dokumentieren. Um das Verfahren abzuschließen, werden wie zuvor erklärt verwertbare Vermögenswerte veräußert und die Gläubiger gemäß InsO anteilig entschädigt.

Wie hoch stehen die Chancen, dass die Forderungen der Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens vollständig beglichen werden?

Diese sind leider äußerst gering. Für Masseverbindlichkeiten gilt es beispielsweise schon als Erfolg, wenn mehr als 25 % der ursprünglichen Forderung beglichen werden können. In vielen Fällen liegt die Insolvenzquote laut Insolvenzplan jedoch weit darunter.

Author: HÄMMERLE



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