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published on 22.10.2021

Das müssen Sie über eine Zwangsvollstreckung wissen

Begleicht ein Schuldner eine als rechtmäßig anerkannte Forderung nicht, kommt es zu einer Zwangsvollstreckung. Mehr zu ihrem Ablauf auf | haemmerle.de

Zwangsvollstreckung – das müssen Sie wissen

Das deutsche Insolvenz- und Schuldrecht ist ein äußerst vielseitiges Rechtsgebiet. Unzählige Paragraphen und Verfahrensvorschriften regeln oft bis ins kleinste Detail, wie und wann zu verfahren ist. Dies gilt dementsprechend auch für eine Zwangsvollstreckung. Während eine Zwangsvollstreckung immer einen ähnlichen Ablauf hat, sind die Gründe, die zu einer Zwangsvollstreckung führen, weitaus vielfältiger. Grundsätzlich kommt es immer dann zu einer Zwangsvollstreckung, wenn ein Schuldner die Begleichung einer als rechtmäßig anerkannten Forderung in irgendeiner Form verweigert:

• Bei einer Insolvenz etwa durch die Verweigerung Vermögensgegenstände herauszugeben

• Als letzter Schritt im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens

Nachfolgend gehen wir für Sie auf die wichtigsten Aspekte der Zwangsvollstreckung ein und erklären Ihnen auch, warum eine Zwangsvollstreckung nicht mit einer Begleichung offener Forderungen gleichzusetzen ist. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung verwertet in der Regel ein Gerichtsvollzieher alle Vermögensgegenstände, die dazu geeignet sind: Barmittel, Technik und allgemein wertvolle Gegenstände.

Beschlagnahmte Gegenstände werden üblicherweise im Rahmen einer Versteigerung verwertet, da so das Interesse beider Seiten bestmöglich gewahrt bleibt. Auch HÄMMERLE bietet entsprechende Auktionen regelmäßig an.

Ein Beispiel: So kann eine Zwangsvollstreckung ablaufen

Bis wirklich ein Zwangsvollstreckungsauftrag rausgeht, vergeht oft viel Zeit. So geht dem Ganzen immer eine gerichtliche Prüfung voraus, welche wiederum auch für den Gläubiger mit der Einhaltung gewisser Sorgfaltspflichten einhergeht. Begleicht ein Lieferant oder ein Abnehmer eine Rechnung nicht im vereinbarten Rahmen, so ist dies noch längst kein Anlass für eine Zwangsvollstreckung. Üblicherweise folgt auf eine nicht beglichene Rechnung zunächst eine Zahlungserinnerung. Auch wenn es nicht vorkommen sollte, so kann es natürlich durchaus sein, dass eine Zahlungsverpflichtung vergessen wurde. Ist daraufhin kein Geldeingang zu verzeichnen, so werden säumige Schuldner bis zu drei Mal gemahnt. Viele Unternehmen übergeben offene Forderungen auch an Inkasso-Unternehmen, wobei oft strittig ist, ob und wann ein Schuldner die dadurch entstehenden Zusatzkosten zu tragen hat. Erst wenn alle Versuche (auch Güteversuche und Angebote Schulden anders zu tilgen) erfolglos waren, kann beim zuständigen Amtsgericht ein Mahnverfahren beantragt werden:

• Ein solches Mahnverfahren lässt sich mittlerweile digital beantragen und wird zunächst nur auf formale Korrektheit geprüft.

• Ein Schuldner erhält ein offiziell zugestelltes Dokument und hat Gelegenheit, sich zu diesem Sachverhalt zu äußern.

• Ist eine Sache strittig, so kommt es zu einem Verfahren. Ansonsten ergeht ein Vollstreckungsbescheid.

Mit einem solchen Bescheid kann der Gläubiger dann eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Zwischen Rechnungsausgang und Beendigung der Zwangsvollstreckung kann häufig eine lange Zeitspanne liegen. Mehr zum Thema Zwangsvollstreckungen finden Sie in unseren nachstehend aufgeführten FAQs. Haben Sie noch weitere Fragen zur Zwangsvollstreckung oder interessieren Sie sich für unsere Leistungen im Bereich Insolvenzversteigerungen, Unternehmensverkäufe, Gutachten und Auktionen, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.

FAQ zur Zwangsvollstreckung

Ist der Gerichtsweg für die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens immer nötig?

Ja. Personen und Institutionen können zwar versuchen, ihre Forderungen auf legalem Wege selbst einzutreiben, die Vollstreckung bzw. Beschlagnahmung von Schuldnervermögen obliegt aber ausschließlich den Gerichten (ggf. auch durch Unterstützung durch die Polizei)

Welche Kosten sind mit einem gerichtlichen Mahnverfahren verbunden?

Die Beantragung eines Mahnverfahrens muss vom Gläubiger vorfinanziert werden und ist mit rund 25 € recht günstig. Anwalts- und Gerichtskosten fallen erst an, wenn ein Schuldner einer Forderung widerspricht.

Was ist, wenn der Schuldner trotz Zwangsvollstreckung nicht in der Lage ist, offene Forderungen zu begleichen?

Wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung festgestellt, dass beschlagnahmungsfähige Dinge nicht zur Begleichung offener Forderungen nebst Verfahrenskosten ausreichen, so bleiben Gläubiger im schlimmsten Fall auf ihren Kosten sitzen und Schuldner sind gezwungen, die Privatinsolvenz anzumelden. Gerade im Hinblick auf Vermögensgegenstände sollte daher immer angestrebt werden, diese im Rahmen einer Versteigerung zu verwerten. So ist eine möglichst wirtschaftliche und effiziente Verwertung für alle Beteiligten sichergestellt.

Author: Hämmerle



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