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published on 22.12.2021

Alles, was Sie zur Geschäftsinsolvenz wissen sollten

Wann eine Geschäftsinsolvenz beantragt werden kann und wer genau diese beantragen darf, erfahren Sie in diesem Artikel rund um die Geschäftsinsolvenz

 

Geschäftsinsolvenz – das sollte man wissen

In welchen Fällen kann eine Geschäftsinsolvenz beantragt werden und wer kann sie beantragen? HÄMMERLE bringt Ihnen alle wichtigen Infos zur Geschäftsinsolvenz. Man unterscheidet beim Thema Insolvenz zwischen verschiedenen Arten. Natürliche Personen wie zum Beispiel Freiberufler können Insolvenz beantragen, aber auch juristische Personen wie Vereine, AGs oder GmbHs. In jedem Fall gelten die Regeln und Abläufe, die in der Insolvenzverordnung festgelegt sind.

Wer beantragt eine Geschäftsinsolvenz?

Eine Geschäftsinsolvenz kann sowohl durch den Schuldner, im Falle eines Unternehmens wäre dies die Aufgabe des Geschäftsführers, oder auch durch Gläubiger eines Unternehmens beantragt werden. Damit der Antrag glaubhaft gemacht werden kann, muss ein triftiger Grund vorliegen. Es gibt drei Anlässe aus welchen heraus Geschäftsinsolvenz angemeldet werden kann.

  • Geschäftsinsolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit
  • Geschäftsinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
  • Geschäftsinsolvenz wegen Überschuldung

Gründe für Geschäftsinsolvenz

Zahlungsunfähigkeit

Liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, ist der Schuldner nicht mehr dazu in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. In einem Unternehmen wäre dies zum Beispiel der Fall, wenn es seine Mitarbeiter nicht mehr bezahlen kann oder seine Ausgaben nicht mehr getilgt werden können.

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann nur Geschäftsinsolvenz durch den Schuldner beantragt werden. Bei diesem Fall ist die Zahlungsunfähigkeit noch nicht erreicht, es ist allerdings abzusehen, dass bald nicht mehr gezahlt werden kann. Handelt der Schuldner in so einem Fall schnell genug, kann es sein, dass eine Geschäftsauflösung durch Sanierungsmaßnahmen noch zu verhindern ist. Die meisten Experten empfehlen schnell entsprechende Schritte einzuleiten, bevor der Schaden irreparabel wird.

Überschuldung

Bei Überschuldung ist die juristische Person nicht mehr dazu in der Lage, die anfallenden Kosten weder mit dem bestehenden Vermögen noch mit erwarteten Einnahmen zu decken. Sollten Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

Mit Unterstützung frühzeitig Strategien für die Geschäftsinsolvenz ausarbeiten

In jedem Fall ist es ratsam früh genug eine Strategie für das Insolvenzverfahren zu entwickeln. Besonders in größeren Unternehmen muss sich die Führungsabteilung in so einem Fall mit der Rechtsabteilung gründlich absprechen, um sich abzusichern. Eine Insolvenz muss zudem fristgerecht angemeldet werden, das bedeutet höchstens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen. Wird die Geschäftsinsolvenz zu spät gemeldet, spricht man von einer Insolvenzverschleppung. Sobald die Geschäftsinsolvenz beantragt wurde, übernimmt in den meisten Fällen ein Insolvenzverwalter. Dieser kümmert sich um das Vermögen und die weiteren Abläufe. In einem längeren Prozess wird das jeweilige Unternehmen analysiert und Strategien zu dessen Erhaltung evaluiert. Um zum Beispiel Wertermittlungen kümmern auch wir von HÄMMERLE uns.

Mögliche Sanierungsmaßnahmen bei Geschäftsinsolvenz

In manchen Fällen werden Sanierungsmaßnahmen eingeleitet, um ein Unternehmen zu erhalten und wieder liquide zu machen. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise Umstrukturierungen in den verschiedenen Abteilungen, Firmenverkleinerungen und Optimierungen von Arbeitsprozessen. Dies ist der bestmögliche Ausgang nach einem Insolvenzantrag, da weiterhin Erträge erwirtschaftet werden können, um sich finanziell zu stabilisieren. Einen Insolvenzberater von außen miteinzubeziehen, kann eine große Hilfestellung sein, da der Blick von außen oft neue Perspektiven und Lösungen eröffnet.

Regelung bei Unternehmensauflösung nach dem Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht sind die Verfahren bei Insolvenzantrag geregelt. Sie sorgen dafür, dass der Schuldner am Ende nicht am Existenzminimum leben muss, sondern wieder auf die Füße kommen kann. Gleichzeitig sollen Gläubiger des insolventen Unternehmens ausbezahlt und ihre Interessen befriedigt werden. Da das Themenfeld des Insolvenzrechts sehr komplex ist, empfiehlt es sich einen Insolvenzberater oder einen öffentlichen Insolvenzanwalt zurate zu ziehen. Weitere Themen rund ums die Insolvenz- und Sanierungsbranche behandeln wir in unserem Blog.

 

Bildnachweis: Gajus- stock.adobe.com)

Author: Hämmerle



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