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published on 04.03.2022

Im Insolvenzrecht » Übersicht behalten ✓ | Hämmerle

Betrieb zahlungsunfähig » Betrieb überschuldet » was nun zutun ist
HÄMMERLE hat den Durchblick ✓ Die wichtigsten Gesetze & Bestimmungen

Im Insolvenzrecht die Übersicht behalten – die Fakten

In Krisenzeiten kann es in Unternehmen schnell passieren, dass Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und eine Insolvenz droht. Dieser Artikel bietet Ihnen einen kurzen Überblick zum Insolvenzrecht und schlüsselt für Unternehmer die wichtigsten Abläufe auf.

HÄMMERLE bietet Ihnen im komplizierten Insolvenzrecht eine Übersicht und fasst ihnen die wichtigsten Gesetze und Bestimmungen zusammen, damit Sie rundum gut informiert sind.

INSOLVENZRECHT – ÜBERSICHT DER ZU ERREICHENDEN ZIELE

Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, da es zahlungsunfähig geworden ist, wird ein sogenanntes Insolvenzverfahren eingeleitet. Dessen Ablauf ist in der Insolvenzordnung geregelt. Diese ist ein wichtiger Teil und ein Leitfaden im Insolvenzrecht und regelt den weiteren Ablauf im Schuldenfall. Ziel im Insolvenzrecht ist, Übersicht über die Schulden zu erlangen und anschließend die Gläubiger zu befriedigen.

Damit dies erreicht werden kann, ist es in manchen Fällen lohnend, zügig Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, damit das Unternehmen wieder Erträge erwirtschaftet und seine Schulden tilgen kann. Ist dies nicht der Fall, muss im Insolvenzrecht eine Übersicht des Restkapitals ermittelt werden, um eine Auflösung einzuleiten und eine Verwertung des Restkapitals vorzunehmen. Wir bieten ihnen für das Insolvenzrecht an dieser Stelle einmal eine Übersicht der verschiedenen Schritte, die notwendig sind, um zu einer richtigen Entscheidung zu gelangen.

INSOLVENZRECHT – ÜBERSICHT DER EINZELNEN SCHRITTE EINES INSOLVENZVERFAHRENS

Bevor ein Insolvenzverfahren gestartet werden kann, ist durch § 13 der Insolvenzverordnung geregelt, dass erst ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht vorliegen muss. Dieser kann entweder durch den Schuldner (sog. Eigenantrag) oder auch durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) erfolgen. In jedem Fall ist die Voraussetzung, dass eine Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung vorliegt.

Laut Insolvenzrecht: Übersicht der Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren

  • Zahlungsunfähigkeit: Laufende Kosten können innerhalb der nächsten drei Wochen nicht mehr bis zu 90% gedeckt werden.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Es ist abzusehen, dass kalkulierbare Kosten nicht mehr gedeckt werden können.
  • Überschuldung: Es wurden bereits Schulden bei Dritten gemacht, die nicht beglichen werden können. Das Unternehmen schreibt also „rote Zahlen“.

Nachdem von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen ein Gutachten über die finanzielle Situation erstellt und einer der drei Gründe benannt wurde, wird das Verfahren eröffnet sofern eine die Kosten des Insolvenzverfahrens ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist. In den meisten Fällen wird nun ein Insolvenzverwalter gestellt, der die finanzielle Verwaltung des Unternehmens für die Zeit des Verfahrens übernimmt.

Nun wird geprüft, ob noch Sanierungsmaßnahmen möglich sind, um das Unternehmen zu retten oder eine Auflösung des Unternehmens mehr im Sinne der Gläubiger ist. Paragraf 1 der Insolvenzverordnung (InsO) legt fest, dass die Sanierung des Unternehmens immer als höchstes Ziel aufgefasst werden muss, solange dies noch möglich ist.

Kommt es zu einer Unternehmensauflösung, sieht das Insolvenzrecht die Übersicht des verbliebenen Kapitals und dessen bestmögliche Verwertung vor. Dazu gehört auch der Verkauf von verbliebenen Wertgegenständen wie Immobilien oder größeren Maschinen. Anschließend werden die Gläubiger nach Abzug der Verfahrens- und Verwaltungskosten gleichermaßen ausbezahlt.

Insolvenzrecht – Übersicht der wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:

  • Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht durch Schuldner oder Gläubiger
  • Erfüllung der Voraussetzungen zum Start eines Insolvenzverfahrens
  • Prüfung durch einen Gutachter
  • Den Insolvenzverwalter ernennen
  • Prüfung auf Sanierungsmöglichkeiten oder Auflösung des Unternehmens
  • Gerechte und gleichmäßige Auszahlung der Gläubiger

 

Mit Sachverständigen im Insolvenzrecht die Übersicht behalten

Als Unternehmer lohnt es sich, sich bereits vor der Insolvenzanmeldung über die nötigen Schritte zu informieren. Hier gibt es einige Abläufe und Fristen, die genau eingehalten werden müssen, sonst drohen strafrechtliche Schritte wegen einer Insolvenzverschleppung.

Das Insolvenzrecht gibt Übersicht über die rechtliche Basis für das spätere Insolvenzverfahren, unter dem dann alle Schritte geregelt und festgelegt sind. Da es auch Sonderfälle gibt, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Eigenverwaltung durch den Geschäftsführer, sollten sich Unternehmer immer mit der Rechtsabteilung absprechen, welche Schritte sinnvoll sind. Sachverständige haben im Insolvenzrecht den Überblick über die Bestimmungen und können je nach Fall individuell zu Insolvenzdienstleistungen beraten.

Bildnachweis: (© Sergey Nivens - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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