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published on 29.06.2022

Inventarisierung: Was Sie wissen sollten

Wenn Sie ein Unternehmen starten, ist eine Inventarisierung das A und O für das Gesamtvermögen Ihres Betriebs. Aber was genau bedeutet Inventarisierung, warum ist sie notwendig und wie läuft der Prozess ab? HÄMMERLE beantwortet Ihnen diese Fragen im folgenden Artikel.

Was ist eine Inventarisierung?

Die Inventarisierung leitet sich von dem Begriff Inventar ab und versteht sich als das Erfassen aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens in Art, Menge und Wert. Dabei unterscheidet man zwischen einer körperlichen Inventur, einer Buchinventur und einer Anlageninventur. In dem § 266 HGB sind das Umlaufvermögen und Anlagevermögen enthalten.

Das Umlaufvermögen enthält Folgendes:

• Vorräte: z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse und Waren

• Forderungen und sonstige Vermögensgegestände: z.B. Forderungen aus Leistungen und gegen verbundene Unternehmen, sonstiges

• Wertpapiere: z.B. Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Wertpapiere

• Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

Die Anlagevermögen lassen sich in drei Kategorien unterteilen:

• Immaterielle Vermögensgegestände: z.B. Schutzrechte, Geschäfts - oder Firmenwert, Patente, Lizenzen

• Sachanlagen: z.B. Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau

• Finanzanlagen: z.B. Anteile an verbundene Unternehmen, Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige Ausleihungen

Warum wird inventarisiert?

Nach § 240 HGB Abschnitt 2 ist eine Inventur zum Ende jedes Geschäftsjahres für Unternehmer und Händler:innen verpflichtend. Für die Bestandsaufnahme von Sachanlagen wird im Abschnitt darauf hingewiesen, dass sie mit der Voraussetzung von einer geringen Veränderung mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden können.

Die Inventarisierung sorgt außerdem für eine effiziente Ordnung, bei der das Unternehmen darüber informiert ist, wie die Zustände der Vermögen sind und was gegeben falls noch fehlt. Der Ist-Bestand wird also mit dem Soll-Bestand verglichen und weiter ermittelt. HÄMMERLE hilft Ihnen bei der Inventur für alle mobilen Anlagen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeugen und Ausstattungen im Büro.

Unterschiedliche Inventurarten

Inventuren erfordern mitunter einen erheblichen Aufwand. Daher existieren verschiedene Arten, mit denen ein Unternehmen einen besseren und organisatorischen Überblick erlangen kann:

• Stichtagsinventur: Diese findet zum Bilanzstichtag statt, welcher üblicherweise auf den 31. Dezember fällt oder auf den Tag des Geschäftsjahres eines Unternehmens.

• Zeitnahe Stichtagsinventur: Sie wird innerhalb von 10 Tagen ab einem beliebigen Stichtag durchgeführt.

• Verlegte Inventur: Kann drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichstag durchgeführt werden.

• Stichprobeninventur: Es ist möglich, den Vermögensbestand durch mathematisch-statistische Stichproben auszuführen.

• Permanente Inventur: Bestandsaufnahme fällt nicht auf einem Stichtag, sondern läuft kontinuierlich während des ganzen Geschäftsjahres.

Der Vorgang einer Inventarisierung

Wie der Prozess stattfindet, kann je nach Art des Unternehmens und seiner Bestände variieren. Im Folgenden sind allgemeine Schritte aufgeführt, die grundsätzlich zu jedem Unternehmen passen:

  1. Zeitpunkt festlegen: Der Termin einer Inventur ist wichtig, um auf den ausgewählten Tag vorbereitet zu sein.
  2. Plan erstellen: Ein reibungsloser Prozess ist nur möglich, wenn ein organisierter Zeitplan erstellt wurde.
  3. Personal einteilen: Mitarbeiter sollen in verschiedenen Bereichen aufgeteilt werden. Je nach Menge der Bestände und Anlagen können Teams gebildet werden.
  4. Inventur vorbereiten: Die Ist-Bestände bleiben an gleicher Stelle, defekte oder Soll-Bestände können von diesen separiert werden.
  5. Inventur durchführen: Hier werden alle Bestände und Anlagen gezählt, gemessen und/oder gewogen. Das Ganze sollte im besten Fall schriftlich festgehalten werden.
  6. Inventur beenden: Das Ergebnis wird ausgewertet und überprüft. Ist eine Differenz zwischen den Ist-Beständen und den Soll-Beständen entstanden, sollte das dementsprechend gekennzeichnet werden.

Die Auswertung der Inventur wird anschließend an einen Prüfer übermittelt, dessen Aufgabe darin liegt, alle Unterlagen zu begutachten.

Bildnachweis: (© fotogestoeber - stock.adobe.com)

 

Author: HÄMMERLE



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