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published on 10.08.2022

Corona-Pandemie: Die Folgen und Aufgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Corona-Pandemie ist bereits seit mehr als 2 Jahren ein ständiger Begleiter auf dieser Welt. Die Auswirkungen sind in jedem alltäglichen Bereich spürbar und insbesondere die wirtschaftliche Lage ist da keine Ausnahme. In diesem HÄMMERLE-Artikel erfahren Sie einige spannende Informationen, was Sie als Arbeitsgeber und Arbeitnehmer wissen sollten.

Fakten & Statistiken zu Corona-Auswirkungen (2020)

  • 51% der deutschen Unternehmen haben weniger Nachfrage an Produkten und Dienstleistungen erhalten.
  • Im Jahr 2020 hat die deutsche Wirtschaft die schwerste Rezession der Nachkriegsgeschichte erlebt.
  • 29% der Firmen gaben an, dass Aufträge vermehrt storniert wurden.
  • Bei rund 26% der Betriebe gab es (zumindest zeitweise) einen kompletten Stillstand bei geschäftlichen Aktivitäten.

Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten:

Obwohl die Corona-Arbeitsschutzverordnung bereits seit dem 25. Mai 2022 abgelaufen ist und es dadurch mehr Freiraum für Umsetzung notwendiger Maßnahmen gibt, sollten Sie sich als Arbeitgeber trotz alledem an allgemeine Arbeitsschutzregeln halten. Verantwortung in der Krise zu übernehmen, liegt vor allem beim Arbeitgeber. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Empfehlung für den betrieblichen Infektionsschutz bereitgestellt:

  • Keine Homeoffice-Pflicht: Das Arbeiten von zu Hause muss nicht mehr als Angebot zur Verfügung stehen.
  • Maskenpflicht optional: Sie können selbst entscheiden, ob das Tragen der Maske für Ihren Betrieb durchgesetzt werden soll.
  • Quarantäne empfehlenswert: Enge Kontaktpersonen müssen sich nach Bekanntgabe einer Infizierung der jeweiligen Personen nicht mehr isolieren, jedoch wird dies empfohlen.
  • Digitale Lösungen: Es lohnt sich den Kontakt von Mitarbeitern zu beschränken, indem virtuelle Besprechungen arrangiert werden.
  • Teams einteilen: Das Einteilen von Kleingruppen reduziert die Gefahr einer verbreiteten Infektionskette.

Weitere Informationen für Arbeitgeber:

Es besteht keine Pflicht für Ihre Mitarbeiter, Sie darüber zu informieren, gegen welche Krankheiten sie geimpft sind. Ausnahme hierbei ist die Tätigkeit im medizinischen Bereich, beispielsweise Krankenhäusern, Pflegeheime, sowie Arztpraxen und Pflegedienste.

Sie tragen die Pflicht, die Maßnahmen und Hygiene Ihres Betriebs regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern, sollte es zu steigenden Infektionen kommen.

Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten:

Auch als Arbeitnehmer sollten Sie die Vorschriften beachten, die Ihr Arbeitgeber Ihnen mitteilt. Letztendlich ist die Grundvoraussetzung eines Unternehmens, über gesunde Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verfügen und diese zu schützen. Daher sollten Sie sich an folgende Maßnahmen halten:

  • Erscheinen Sie nie krank zur Arbeit: Sollten sich Symptome einer Corona-Erkrankung andeuten, bleiben Sie am besten zu Hause und informieren Ihren Hausarzt und Arbeitgeber noch am selben Tag.
  • Beschränken Sie den Kontakt im Betrieb auf das Minimum: Hier müssen Maßnahmen geprüft werden, um sicherzugehen, dass alle im Unternehmen Ihren Kontakt reduzieren.
  • Lassen Sie sich regelmäßig testen: Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie sich mehrmals die Woche testen lassen.
  • Bleiben Sie informiert: Nicht immer weist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auf alle Maßnahmen hin. Informieren Sie sich daher immer selbst, um Missverständnisse zu klären.
  • Machen Sie Gebrauch von den Impfangeboten: Impfungen schützen Sie und die Menschen in Ihrem beruflichen und persönlichen Umfeld.

Weitere Informationen für Arbeitnehmer:

Wegen gestörten Lieferketten hat sich das Bundeskabinett dazu entschieden, dass das Kurzarbeitergeld weiterhin gezahlt wird, wenn die Anzahl von arbeitsunfähigen Beschäftigten im Geschäft bei 10% liegen.

Außerdem hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, den Zugang zu Leistungen für die Grundsicherung bis zum Ende 2022 geltend machen zu lassen. Grund dafür sind die anhaltenden Folgen der Pandemie.

Falls Sie als Arbeitnehmer ungeimpft sind, verfügen Sie nicht mehr über das Erstattungsrecht, sollten Sie sich in Quarantäne begeben müssen. Das gilt bereits seit dem 1. November 2021.

Bildnachweis: (© Kzenon- stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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