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published on 21.09.2022

Was passiert mit den Schulden bei einer Firmeninsolvenz?

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und einen hohen Schuldenberg nicht mehr abarbeiten kann, muss ein Insolvenzverfahren angemeldet werden. Das heißt, dass ein Insolvenzverwalter die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens einschätzt und mithilfe eines Gutachtens feststellt, ob es noch eine Aussicht auf Fortführung des Geschäftsbetriebes gibt. Mit neu erteilten Mahnverfahren, Investitionen oder außergerichtlichen Einigungen mit den Gläubigern kann eine Liquidation sogar noch verhindert werden. Doch was passiert, wenn die letzten Stricke reißen und die Betriebsschließung nicht mehr abgewendet werden kann? Wer ist für die restlichen Schulden verantwortlich? Die wichtigsten Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fassen wir hier zusammen:

Insolvenzgeld: Entlastung auf beiden Seiten

Den Mitarbeitern zu erklären, dass das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist, dürfte einer der schwersten Schritte sein. Zumindest können Sie aber Ihren Mitarbeitern Entwarnung hinsichtlich ihrer Gehälter geben. Denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, kommt die Bundesagentur für Arbeit für die Gehälter der Arbeitnehmer auf. Wenn die Arbeitnehmer den Antrag gestellt haben und dieser rechtens ist, erhalten sie von der Bundesagentur für Arbeit die drei letzten, ausstehenden Gehälter in voller Höhe. Damit werden nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Arbeitgeber entlastet.

Diese Rolle spielt der Insolvenzverwalter

Während die Lohn-/Gehaltsschulden der Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum von drei Monaten übernommen werden, müssen weiterhin die restlichen Schulden der Gläubiger beglichen werden. Hierbei kommt der zugewiesene Insolvenzverwalter ins Spiel. Dieser verschafft sich ein Überblick über mögliche Mittel und Maßnahmen, um an weitere finanzielle Einnahmen zu kommen. Eine von vielen Möglichkeiten dafür ist beispielsweise den Restbestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung oder des Lagers mittels einer Auktion zu versteigern. Dabei wird dieser Prozess an einem professionellen Auktionator weitergegeben. Der eingenommene Betrag wird anschließend dafür genutzt, um Restschulden zumindest quotal begleichen zu können. Auch HÄMMERLE kümmert sich um Auktionen bei Betriebsauflösungen. Dazu können Sie sich wirtschaftlich und juristisch durch uns beraten lassen. Wichtig ist zu erwähnen, dass im Regelfall vor der Auktion des noch verbliebenden Bestands ein Gutachten durchgeführt werden muss. Auch hier steht HÄMMERLE Ihnen mithilfe von professionellen Gutachten zur Seite.

Dann haftet der Geschäftsführer

Oftmals steht im Raum, ob der Geschäftsführer privat für die Schulden des Unternehmens aufkommen muss. Dabei kommt dies jedoch sehr selten vor und auch nur unter einer bestimmten Voraussetzung. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, obliegt es der Verantwortung des Geschäftsführers, den Insolvenzantrag fristgerecht zu stellen. Sollte dies nicht getan werden, so gilt dies in der Regel als Insolvenzverschleppung. In diesem Fall haftet der Geschäftsführer privat für die Schulden des Unternehmens. Das kann wiederum dazu führen, dass auch der Geschäftsführer eine Privatinsolvenz anmelden muss. Daher wird empfohlen, sich so früh wie möglich mit dem Insolvenzverfahren auseinanderzusetzen.

Fazit

Insgesamt können folgende Punkte festgehalten werden:

  • Für die nicht ausgezahlten Gehälter der letzten drei Monate kommt die Agentur für Arbeit auf.
  • Der Insolvenzverwalter kümmert sich um die restlichen Schulden, in dem beispielsweise der Bestand versteigert wird.
  • Der Geschäftsführer muss die Schulden in der Regel dann privat begleichen, wenn dieser die Insolvenz nicht anmeldet.
  • HÄMMERLE steht Ihnen bei Gutachten und Auktionen zur Seite.

Bildnachweis: (© insta_photos - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



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