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published on 26.10.2022

Die Aufgaben eines Insolvenzgerichts

Unternehmer müssen aus den unterschiedlichsten Gründen ihr aufgebautes Unternehmen aufgeben und Insolvenz anmelden. Dazu kommt es, wenn Zahlungsverpflichtungen von den Unternehmern nicht mehr leistbar sind oder sobald man bereits signifikant tief in den Schulden steckt.
In Fällen der Uneinigkeit oder Hoffnung bringen Unternehmer ihre Fälle zum Insolvenzgericht. Worauf verlassen sich die Unternehmer oder Gläubiger, wenn Sie den Fall einleiten?

 

Das Insolvenzgericht

In Deutschland spielt ein Insolvenzgericht sowohl für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, wie auch für natürliche Personen eine große Rolle. Basierend auf der Zielgruppe spricht man entweder von einer Regelinsolvenz oder einer Verbraucherinsolvenz.

Eine Insolvenzanmeldung ist keine automatische Einführung in ein Verfahren. Wird ein Fall in das Verfahren eingeleitet, spricht man von einem Insolvenzantragsverfahren. In diesem Verfahren wird geprüft, ob ein Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann, völlig unabhängig, ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt oder zerschlagen wird. In dieser Phase der Unternehmensanalyse wird vornehmlich geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, Fortführungsaussichten bestehen und ob genügend versilberbare Werte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens kann von der Seite des Schuldners oder von der des Gläubigers kommen. Doch wie kommt es zu einer neutralen und sachgerechten Entscheidung?

 

Retter in der Not? Der Insolvenzverwalter

Nachdem das Gericht einen Antrag auf ein Eröffnungsverfahren zugestimmt hat, wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Vor der Zulassung achtet zunächst ein Sachverständiger oder vorläufiger Insolvenzverwalter, mit individuellen Einschränkungen in dessen Handeln, auf eine zumindest stagnierende Situation, sodass die finanzielle Lage des Unternehmers nicht weiter ins Negative getrieben wird. Der Insolvenzverwalter muss sodann objektiv gegenüber den Parteien eingestellt sein. Oft handelt es sich hierbei um Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte oder Wirtschaftsjuristen.

Nach der Eröffnung des Verfahrens nimmt der Insolvenzverwalter danach die Rolle des Schuldners, also verschuldeten Unternehmers, ein und handelt als dieser, unabhängig von dem Willen des Geschäftsführers. Es ist dabei klar zu unterscheiden, dass der Insolvenzverwalter hierbei nicht die Vertretung des Schuldners einnimmt, sondern lediglich im Rahmen des Verfahrens dessen Pflichten einnimmt.

 

Hinter den Kulissen

Primär geht es darum die Insolvenzmasse zu ermitteln. Bei der Insolvenzmasse handelt es sich um das gesamte Vermögen des Schuldners, welches im Moment der Eröffnung des Insolvenzverfahren pfändbar und verwertbar ist.

Im Optimalfall strebt der Insolvenzverwalter eine Sanierung des Unternehmens an, wenn es die Lage denn erlaubt. Somit wird dieses gerettet. Dies ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens mit dem Ziel auf zufriedene Gläubiger.

Während des gesamten Verfahrens wird der Insolvenzverwalter und das Geschehen von dem Insolvenzgericht beaufsichtigt.

Zusammenfassend entscheidet das Insolvenzgericht mithilfe des Insolvenzverwalters und der Gläubigerversammlung über die Zukunft des insolventen Unternehmens, mit dem Ziel auf eine optimale Lösung und der Vermeidung einer weiteren Verschuldung. Hierbei wird große Rücksicht auf Neutralität gelegt. Dank des Eintretens von Insolvenzverwaltern ist das Stilllegen von Unternehmen in den letzten Jahren ein immer seltener auftretender Fall.

Quellen:

https://cdr-legal.de/insolvenzverwalter-aufgaben/

https://dewiki.de/Lexikon/Insolvenzgericht

https://www.juraforum.de/lexikon/insolvenzgericht

Author: HÄMMERLE



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