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published on 16.03.2023

Marken und Brandings im Insolvenzverfahren – was tun bei zu verwertenden Assets mit Firmenbranding

Ein Praxisbeispiel mit Stefan Geisler für eine Sensibilisierung der Insolvenzverwalterszene bei
der Verwertung von Assets mit Firmenlogo. Das Interview führte André Beck.

Lieber Stefan, seit wann beschäftigst du dich mit Marken und deren Bewertung bzw. Verkauf?

Seit 2004 bin ich als Dienstleister rund um Marken tätig. Anfänglich habe ich Markenrechte im Alleinauftrag von Markeninhabern an Interessenten von Markenrechten vermittelt. Als der Umfang bzw. das Portfolio zu groß wurde, habe ich 2010 ein Portal programmieren lassen, damals noch unter dem Namen MarkenBörse, wo sich Verkäufer von Marken und Interessenten an Marken zusammenfinden können. 2018 ist aus der MarkenBörse die Brandvillage geworden. Seit dieser Zeit arbeiten wir mit Hämmerle erfolgreich zusammen. Die Bewertung von Marken ist dabei zwangsläufig ein Thema geworden. 

Nun zu unserer Case Study: Wir wurden von einer vorläufigen Insolvenzverwalterin beauftragt, das Inventar eines Schönheitssalons aufzunehmen und sachverständig zu bewerten. Im Grunde genommen ein reiner Routinejob! Mehrere Sitzmöbel und andere diverse Artikel waren mit deren eigenem Firmen-logo versehen. Kann so ein Branding Einfluss auf den Wert des eigentlichen Objektes, also z. B. des Stuhls haben?

Grundsätzlich bleibt ein Stuhl ein Stuhl, mit und ohne Branding. Ausnahmen gibt es natürlich bei sehr bekannten Marken, wo es für Käufer einfach schick ist, einen Stuhl einer bestimmten Marke zu Hause oder im Büro zu haben.

Der Geschäftsführer äußerte gegenüber unserem Sachverständigen, dass die Möbel wegen des Logos nicht verkauft werden dürfen. Er sei der Inhaber bzw. Eigentümer der Word- /Bildmarke, was sich nach Recherche auch bestätigte. Stimmt das?

Ja und nein, in solchen Fällen muss man sich die sog. Klassen ansehen, für die die Marke registriert ist. Im vorliegenden Fall ist die Marke u.a. für den Betrieb eines Schönheitssalons eingetragen, nicht aber für Möbel und andere Ausstattungs-gegenstände. Insoweit können die Möbel bedenkenlos weiterverkauft werden. Denken Sie dabei an andere Gegenstände, die irgendeinen Namen bzw. Branding tragen. Diese können sie ja auch kaufen und verkaufen. Allerdings sollten die Gegenstände nicht an den Inhaber eines anderen Schönheits-salons weiterverkauft werden, der damit seinen Salon aufwerten oder ausstatten möchte. 

Kann die Insolvenzverwalterin in diesem Fall an jeden verkaufen oder gibt es hier gegebenenfalls Haftungsrisiken?

Grundsätzlich ja, allerdings wie bereits vorstehend ausgeführt, nicht an den Betreiber eines anderen Schönheitssalon, da dann der Eindruck entstehen könnte, die Marke lebt hier weiter. Das wäre möglicherweise eine Täuschung der Kunden und eine Markenrechtekollission. Hiervon rate ich ab oder würde vorher einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um mich abzusichern.

Was ist dein einschlägiger Rat für Insolvenzverwalter*innen bei solchen Fallkonstellationen?

Mein Rat ist bei Verwertungsaufträgen grundsätzlich immer zu prüfen, ob Markenrechte bei dem abzuwickelnden Unternehmen vorliegen und wenn ja, für welche Klassen bzw. für welche Waren und Dienstleistungen. Zum einen können diese Markenrechte mit verwertet werden und zum anderen können wie vorstehend geschildert, komplexere Fallstricke auftauchen. 

Über   die   Gesprächspartner:

Stefan Geisler, Wirtschaftsjurist (FSO): Die markenrechtliche Ausbildung erhielt er bei der Bundeszollverwaltung, die für Markenrecht und Produktpiraterie bei der Einfuhr zuständig ist. Im Jahr 2004 auf eigenen Wunsch aus der Verwaltung ausgeschieden um sich dem Thema Marke Unternehmerisch anzunehmen. Gründung der MarkenBörse 2010, welche 2018 in der BRANDvillage GmbH aufging. Seitdem Markenrechtehandel weltweit. Dabei ist auch eine Software für die Schnellschätzung von Markenwerten entstanden.

André Beck ist Diplom - Wirtschaftsjurist (FH) und war viele Jahre in der Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsbranche tätig. Seit 2015 ist er Niederlassungsleiter für Berlin und   die Region Ostdeutschland bei der HÄMMERLE GmbH & Co. KG, einem der bundesweit mit führenden Spezialisten  für zuverlässige Bewertungen und weltweite Vermarktungen beweglichen Betriebsvermögens jeder Art. 

Author: HÄMMERLE



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