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published on 04.03.2021

Die Bewertung Ihrer Maschinen – mittels eines Gutachtens einen passenden Preis bestimmen

Maschinen in einem Unternehmen gehören in aller Regel zum Betriebsvermögen und werden bilanziell erfasst. Diese wertmäßige Erfassung ist grundsätzlich jedoch überwiegend steuerlich relevant. So müssen Vermögensgegenstände über ihre Laufzeit in der Regel steuerlich abgeschrieben werden.

Mittels AfA - auch als lineare Abschreibung bekannt - werden also Maschinen und Anlagen über ihre Nutzungsdauer zu gleichen Beträgen abgeschrieben. Hinsichtlich der Nutzungsdauer macht das Finanzamt entsprechende Vorgaben:

  • Kostet eine neue Maschine etwa 100.000 € und sieht die offizielle Regelung eine Nutzungsdauer von 10 Jahren vor, so müssen 10.000 € pro Jahr abgeschrieben werden

Diese Art der Bewertung von Maschinen ist jedoch nicht hilfreich, wenn es darum geht, den realistischen Wert einer Maschine auf dem Zweitmarkt zu ermitteln. So ist es keine Seltenheit, dass Maschinen auch über die typische Nutzungsdauer hinaus verwendet werden oder eben wesentlich langsamer an Wert verlieren, als es im vorherigen (Abschreibungs-)Beispiel der Fall ist.

Da der Zweitmarkt für Anlagen in der Regel recht überschaubar ist, ist die Preisfindung ohne ein Gutachten der Maschinen schwierig. Möchten oder müssen Sie also eine Anlage verkaufen, so sollten sie sich bei der Bewertung Ihrer Maschine(n) gutachterliche Hilfe holen. Auch im Rahmen von Auktionen stehen beispielsweise bei HÄMMERLE Gutachter zur Verfügung, die sich um die Wertermittlung kümmern.

 

Wann eine Bewertung Ihrer Maschinen überhaupt nötig ist

Abgesehen von der zuvor erklärten Form der Absetzung für Abnutzung, ist eine Bewertung von Maschinen hinsichtlich des aktuellen Wertes eher die Ausnahme als die Regel. Dennoch gibt es diverse Umstände, unter denen die Bewertung durch einen sachverständigen Gutachter gefragt sein kann. Dazu gehören:

  • Die Veräußerung von Gebrauchtmaschinen, da das wirtschaftliche Umfeld bzw. die Nachfrage eine Anpassung der Produktion erfordern
  • Im Rahmen der Veräußerung von Betriebsvermögen aufgrund einer Geschäftsaufgabe, einer Standortschließung oder auch einer Insolvenz
  • Im Vorlauf von Auktionen, um einerseits einen angemessenen Mindestpreis festzulegen und andererseits auch den typischerweise gewerblichen bzw. industriellen eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben
  • Umschuldung von Bankdarlehen und Kreditverbindlichkeiten bei denen Maschinen als Sicherheiten hinterlegt wurden

Üblicherweise wird im Rahmen der Bewertung von Maschinen nicht nur der Preis ermittelt, sondern auch ein Gutachten erstellt. Insbesondere wenn Maschinen auktioniert werden sollen, steht so eine unabhängige Einschätzung zur Verfügung, welches Potenzial eine gebrauchte Maschine noch bietet.

Übrigens: Auch defekte Maschinen und Anlagen können mitunter zu unerwartet hohen Preisen einen Abnehmer finden. So ist es keine Seltenheit, dass beispielsweise Produktionsanlagen, die nicht mehr hergestellt werden und auch nicht mehr einwandfrei funktionieren, in einem anderen Betrieb als Ersatzteillager dienen.

 

Bewertung von Maschinen - Gutachten im Detail: Was den Wert einer Maschine (positiv) beeinflusst

Ein Gutachten, wie es beispielsweise auch HÄMMERLE im Vorfeld von Auktionen erstellt, muss selbstverständlich fair, marktkonform und unabhängig sein. Ist hier also davon die Rede, wie man den Wert einer Maschine positiv beeinflussen kann, so handelt es sich nicht um Tricksereien, sondern um handfeste Einflüsse. Ganz generell spielen bei der Bewertung von Maschinen natürlich zunächst folgende Faktoren eine Rolle:

  • Hersteller
  • Baujahr
  • Verwendungszweck und
  • bisherige Nutzung

Ein erfahrener Gutachter wird außerdem folgende Fragen bei der Bewertung von Maschinen berücksichtigen:

  • Wo befindet sich eine Maschine und wie aufwändig ist die Verbringung an einen anderen Ort?
  • Wie marktgängig ist eine bestimmte Maschine und wie groß ist der Kreis potenzieller Abnehmer?

Sind diese Fragen zufriedenstellend beantwortet, wird für die Bewertung einer Maschine der Zustand im besten Fall persönlich begutachtet. Auch die Funktionsweise wird überprüft, da Auktionsteilnehmer dies im Vorfeld einer Auktion unmöglich selbst tun könnten. Unternehmer, die ihre Maschinen verkaufen möchten oder auch müssen, sind außerdem gut beraten, dem Gutachter möglichst alle relevanten Unterlagen zu einer Maschine zur Verfügung zu stellen:

  • Kauf- und Wartungsverträge
  • Belege über Reparaturen und den Austausch von Verschleißteilen
  • Nachweise über möglicherweise gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, z.B. durch den TÜV

Vergleich „Scheckheftgepflegter PKW“: Möglicherweise ist Ihnen die Parallele zum Gebrauchtwagenmarkt bereits aufgefallen. So ist es üblich, dass Gebrauchtwagen die regelmäßig und nach Vorschrift inspiziert und im Bedarfsfall durch eine Fachwerkstatt repariert wurden, auch nach Jahren noch mehr wert sind als Wagen mit weniger genauer Historie. Dies gilt also für die Bewertung von „scheckheftgepflegten“ Maschinen ebenso wie für PKW!

 

Bildnachweis: (©  Gorodenkoff - stock.adobe.com)

 

Author: HÄMMERLE



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