Diese Webseite verwendet Cookies

Wir und bestimmte Dritte verwenden Cookies. Einzelheiten zu den Arten von Cookies, ihrem Zweck und den beteiligten Stellen finden Sie unten und in unserem Cookie Hinweis. Bitte willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein, wie in unserem Cookie Hinweis beschrieben, indem Sie auf „Alle erlauben“ klicken, um die bestmögliche Nutzererfahrung auf unseren Webseiten zu haben. Sie können auch Ihre bevorzugten Einstellungen vornehmen oder Cookies ablehnen (mit Ausnahme unbedingt erforderlicher Cookies). Cookie Hinweis und weitere Informationen
published on 22.04.2021

So können Sie eine Teilungsversteigerung verhindern

Durch Erbschaften, Partnerschaften oder auch durch gemeinschaftlich gegründete Unternehmen entstehen im Alltag zahlreiche Konstellationen, in denen mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentum an einer Immobilie, einem Grundstück oder auch einem Unternehmen begründen. Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung bzw. wird die gemeinschaftliche Eigentümerschaft durch eine Erbschaft begründet, so kann es bei Uneinigkeit über den Umgang mit dem Eigentum zu Streitigkeiten kommen.


Ein klassisches Beispiel liefern mehrköpfige Erbengemeinschaften:
 
  • Mitunter möchte ein Miteigentümer eine Immobilie weiter nutzen, während die anderen Erben diese lieber verkaufen möchten, aber aus Sicht des potenziellen Nutzers einen zu hohen Kaufpreis fordern.
  • Wenn mehrere Erben Interesse an einer Nachnutzung einer Immobilie anmelden, sich aber nicht einigen können.
  • Wenn Uneinigkeit im Hinblick auf die Verwertung von Immobilie oder Unternehmen besteht.

Eine wichtige Rolle spielt hierbei natürlich die Beziehung der Eigentümer untereinander. Völlig reibungslos geht eine Einigung oft nicht vonstatten, allerdings sollte in einem sachlichen Gespräch gemeinschaftlich überlegt werden, wie verfahren werden soll. Hierbei können auch erfahrene Mentoren oder Berater helfen. Kann keine Einigung getroffen werden, so müsste das Eigentum im Rahmen einer Teilungsversteigerung zwangsweise verwertet werden. Neben den damit verbundenen Kosten besteht auch die Gefahr, dass ein Objekt nicht zum anvisierten Kaufpreis verkauft werden kann. Daher sollte man eine Teilungsversteigerung wenn möglich unbedingt verhindern.

 

Bei Immobilien eine Teilungsversteigerung verhindern

Werden Immobilien vererbt und setzen sich die Hinterbliebenen aus einer mehrköpfigen Gruppe zusammen, so sollte frühzeitig das Gespräch gesucht werden, um eine Teilungsversteigerung zu verhindern. Wem in welchem Umfang Eigentum zum Beispiel an einem Haus zusteht, ist entweder gesetzlich oder durch ein Testament geregelt. Rein objektiv stünde jedem Erben also anteilig derselbe Wert zu. Allerdings sind alle Erben auch frei in ihrer Entscheidung, wie sie zukünftig mit ihrem Anteil verfahren wollen:

  • Sie können Eigentümer bleiben
  • Sie können Verkaufen oder eine Vereinbarung über Nutzungsentgelte treffen
  • Sie könnten aber auch eine sinnvolle Nachnutzung blockieren

Eine solche Blockade tritt beispielsweise dann ein, wenn eine Partei (aus Sicht des Anderen) überzogene Preisvorstellungen hat und eine andere Partei möglicherweise nicht nur finanzielle, sondern auch ideelle Interessen mit einem Haus verbindet. Je nach Konstellation mündet dies in eine Auseinandersetzung. Bahnt sich ein solcher Streit an, so ist zunächst folgender Tipp nützlich, mit dem man eine Teilungsversteigerung verhindern kann:

  • Räumen Sie sich gegenseitig genug Zeit ein, um einen klaren Kopf zu fassen. Da einer Erbschaft unmittelbar ein Todesfall vorausging, können Emotionen schnell (zu) hochkochen.

Nach einer gewissen Ruhezeit sollten alle Beteiligten dann nach Möglichkeit persönlich das Gespräch suchen. Wenn die Fronten verhärtet sind, sollte alternativ versucht werden, einen Anwalt mit der Lösungsfindung zu beauftragen. Erst wenn dies ebenfalls nicht gelingt, könnte ein Haus per Teilungsversteigerung verwertet werden. Um eine Teilungsversteigerung zu verhindern, sollten Sie im Ernstfall nicht zögern auf die drohenden finanziellen Nachteile hinzuweisen:

  • Eine Einigung ist üblicherweise weitaus wirtschaftlicher als eine Teilungsversteigerung in deren Rahmen neben Gerichtskosten auch Anwaltskosten und geringe Verkaufspreise drohen. Daher sollte man versuchen eine Teilungsversteigerung zu verhindern.

Tipp: Voneinander abweichende Kaufpreisvorstellungen können auch auf allgemeiner Unwissenheit beruhen. Ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen könnte bei der Konsensfindung helfen.

 

Teilungsversteigerung verhindern bei Unternehmen

Ähnlich wie bei einem Haus hätte eine Teilungsversteigerung auch bei einem Unternehmen oft negative finanzielle Folgen. Je nach Größe eines Unternehmens sollten Erben und Eigentümergemeinschaften aber schon aus Gründen der sozialen Verantwortung gegenüber Mitarbeitern an einer gütlichen Lösung interessiert sein und eine Teilungsversteigerung verhindern.

Da es bei Unternehmen natürlich oft um größere Summen als bei einer Immobilie geht und mitunter zahlreiche divergierende Interessenslagen aufeinandertreffen, ist hier die Zuhilfenahme von anwaltlichem Beistand – mit dem Gebot eine Teilungsversteigerung zu verhindern – ratsam.

Auch spielen bei der Unternehmensnachfolge oft zahlreiche Rechtsgebiete abseits des Erbrechts eine Rolle, sodass anwaltlicher Beistand schlicht zweckmäßig sein kann. Auch hier sollten sich alle Beteiligten vor Augen führen, dass eine Verwertung durch Teilungsversteigerung zahlreiche Risiken und Kosten mit sich bringt, weswegen eine Teilungsversteigerung verhindert werden sollte:

  • Wird ein Unternehmen durch Teilungsversteigerung zwangsverwertet, so ist der Kreis potenzieller Interessenten außerdem nochmal deutlich kleiner, als es bei Immobilien der Fall ist. Im schlimmsten Fall würden also alle Eigentümer als Verlierer dastehen. Schon allein deswegen sollte eine Teilungsversteigerung verhindert werden.
     

Wie man eine Teilungsversteigerung verhindern kann – Tipps von HÄMMERLE

In unserem kurzen FAQ bieten wir von HÄMMERLE Ihnen ein paar Antworten rund um die wichtigsten Fragen zu Teilungsversteigerung:

  1. Was ist eine Teilungsversteigerung?

Eine Teilungsversteigerung ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung. Dabei wird eine Immobilie oder ein Unternehmen als Ganzes versteigert, d.h. niemand kann seinen Anteil behalten. Da es nicht selten zu Nachteilen für alle Beteiligten kommt, sollte doch noch alles in Erwägung gezogen werden, um eine Teilungsversteigerung zu verhindern. Sobald die Versteigerung beendet wurde, gilt die jeweilige Eigentumsgemeinschaft als aufgelöst.

  1. Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?

Die Teilungsversteigerung kann von jedem Miterben oder Ehepartner beim Amtsgericht beantragt werden. Die Zustimmung der anderen ist dafür nicht erforderlich. Nach der Genehmigung durch das Amtsgericht wird ein Gutachten über den Verkehrswert der Immobilie, des Grundstücks oder des Unternehmens erstellt. Dies ist das Mindestgebot bei der Zwangsversteigerung. Der Ablauf selbst erfolgt wie bei jeder anderen Zwangsversteigerung oder Auktion auch.

  1. Was kann ich im Vorfeld tun, um eine spätere Teilungsversteigerung zu verhindern?

Um bei einer möglichen Scheidung eine Teilungsversteigerung zu verhindern, sollten Sie als Ehepaar einen Ehevertrag abschließen. Dort wird bereits von vornherein geregelt, was mit der gemeinsam erworbenen Immobilie geschehen soll.

Möchten Sie eine Immobilie vererben? Dann setzen Sie ein Testament auf, in dem ein Alleinerbe benannt wird, um eine spätere Teilungsversteigerung zu verhindern.
 

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie man eine Teilungsversteigerung verhindern kann? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

 

Bildnachweis: (© gerasimov174 - stock.adobe.com)

Author: HÄMMERLE



 Back to overview